Die Große Koalition hat den Gesetzentwurf zur Überwachung von Diesel-Fahrverboten leicht entschärft. Die Überwachung der Autofahrer soll nun mit mobilen und nicht mit stationären Kennzeichen-Erfassungsgeräten erfolgen. Dies berichtet heise.de unter Berufung auf eine Änderung im aktuellen Gesetzenwurf.
Mit der Korrektur will Schwarz-Rot laut heise.de unterstreichen, dass „keine umfassende automatisierte Datenverarbeitung“ erfolgen solle. Es gehe allein um „stichprobenartige“ Kontrollen. Das Wort „Überwachung“ von Fahrverboten habe die Koalition dementsprechend aus dem Entwurf gestrichen, sie spreche nur noch von einer „Überprüfung der Einhaltung“ entsprechender Vorgaben, heißt es weiter im Artikel. Die Daten sollten zudem spätestens nach 14 Tagen gelöscht werden, auch bei Verstößen. Ursprünglich war eine Speicherung von sechs Monaten geplant.
Immer mehr Kennzeichenscanner
Die Änderung im Gesetzentwurf führt dennoch zu einer Ausweitung der Nutzung von Kennzeichenerfassungsgeräten. Dabei gibt es eine grundrechts- und datenschutzfreundliche Alternative: die Einführung einer blauen Plakette und die Überprüfung dieser mit Schwerpunkt- und Stichprobenkontrollen. Für dieses Modell hatten unter anderem die Grünen in Baden-Württemberg und Bürgerrechtler plädiert.
Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung sollten auf Straßen mit Diesel-Fahrverboten stationäre Kameras Bilder von allen Fahrzeugen erstellen, ganz gleich ob mit Diesel betrieben oder nicht. Auf den Bildern wären Nummernschild, Fahrer:in und weitere Fahrzeugmerkmale zu sehen gewesen. Die erfassten Daten wären dann automatisch mit dem Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abgeglichen worden. Aus dort gespeicherten Informationen ist erkennbar, wie viel der giftigen Stickstoffoxide ein Fahrzeug ausstößt.
Dass Daten aus Kennzeichenerfassungsgeräten auch auf Vorrat gespeichert werden, kam Anfang März heraus. Die Polizei Brandenburg speichert Kennzeichen aller Autos auf bestimmten Autobahnen. Das hatte die Polizei Berlin öffentlich bestätigt. Im Jahr 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht eine „automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen“ nur unter strengen Auflagen erlaubt. Es ist strittig, ob das Brandenburger System mit diesen Vorgaben vereinbar ist. Vor wenigen Wochen hatte das oberste Gericht zwei weitere Aspekte von Kennzeichen-Scannern für teilweise verfassungswidrig erklärt.
