Assistenzwanzen wie Amazons Alexa, „smarte“ Kühlschränke, Fernseher oder Temperaturregler: Daten, die bei der Nutzung solcher Helferlein im „Smart Home“ anfallen, sollen künftig als Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen. Das berichtet das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) im Vorfeld der nächste Woche stattfindenden Innenministerkonferenz (IMK) in Kiel.
Einer Beschlussvorlage Schleswig-Holsteins zufolge komme digitalen Spuren „eine immer größere Bedeutung“ bei der Aufklärung von Kapitalverbrechen und terroristischen Bedrohungslagen zu. Nach einer richterlichen Anordnung sollen Ermittlungsbehörden künftig auf diese Spuren zugreifen können, wünschen sich die Innenminister.
Erarbeitet hat die Beschlussvorlage laut RND der schleswig-holsteinische Innenminister und derzeitige IMK-Vorsitzende Hans-Joachim Grote (CDU), die Innenstaatssekretäre von Union und SPD sollen bereits ihre Unterstützung signalisiert haben.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Zwar gebe es derzeit noch verfassungsrechtliche Bedenken, diese sollen jedoch spätestens bis zum Herbst ausgeräumt werden. Dann soll eine konkrete Handlungsempfehlung folgen, an der auch das Bundeskriminalamt mitwirken werde. Dem RND nach rechnen die Innenminister mit Widerstand von Datenschützern in Bund und Ländern.
Assistenzwanzen wie Alexa haben regelmäßig mit Datenschutzproblemen zu kämpfen. So sendete das stets im Hintergrund lauschende Gerät etwa Privatgespräche an andere Personen, ein anderes Mal konnten Amazon-Mitarbeiter auf private Daten von Nutzern zugreifen. Doch selbst wenn all diese Löcher geschlossen werden sollten, gehört das Sammeln von Daten zum Sinn und Zweck solcher Smart-Home-Geräte. Auf diesen reichhaltigen Schatz aus Inhalts- und Metadaten greifen in den USA bereits Ermittler zu.
Angriff auf Verschlüsselung geplant
Auf der IMK-Tagesordnung der deutschen Innenminister soll zudem eine Aufweichung der im kommenden 5G-Mobilfunkstandard vorgesehenen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung stehen, berichtete jüngst der Spiegel. Laut einer Beschlussvorlage sollen Netzbetreiber staatlichen Stellen den Zugriff „auf die Kommunikationsinhalte als gesetzlich geregelte Ausnahme für ihre Nutzer gewährleisten“.
Sollte die Abschwächung des IT-Sicherheitsniveaus an dieser Stelle nicht gelingen, setzt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) den Hebel bereits woanders an: Anbieter von verschlüsselten Messengern sollen Ermittlern auf richterliche Anordnung hin die Nachrichten im Klartext ausliefern. Wie das technisch umgesetzt werden soll, bleibt derweil unbekannt.
