Bundesnetzagentur warnt vor Schnüffel-Spielzeug und vernetzten Alltagsgegenständen

Augen auf beim Geschenke-Kauf: Die Bundesnetzagentur warnt vor Smart Toys und Smartwatches für Kinder, Staubsaugerrobotern mit Kamera und intelligenten Lautsprechern, die unbemerkt Audio- und Bilddateien aufnehmen und weitersenden können. Wer verbotene Technik kauft, ist verpflichtet, diese zu zerstören.

Und dann bringt der Weihnachtsmann den Schnüffel-Roboter… – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Mike Arney

Am letzten Sonntag war es noch Thema im Tatort: Mit einer smarten Puppe haben Fremde mit Kindern gesprochen, um Eltern aufzuspüren, die ihre Kinder misshandeln. Jetzt warnt die Bundesnetzagentur vor „intelligentem Spielzeug“ oder vernetzten Gegenständen. Natürlich nicht weil dadurch Morde vorbereitet werden, sondern weil sie die Privatsphäre verletzen. Dies sei der Fall, wenn sie als Alltagsgegenstand getarnt sind und unbemerkt Audio- oder Bilddateien aufnehmen und weiterverschicken können.

„Solche Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrophone verstecken, gefährden die Privatsphäre der Menschen. Diese funkfähigen Sendeanlagen sind verboten“, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, in einer Pressemitteilung. Gerade in der Weihnachtszeit sei vernetztes Kinderspielzeug stark nachgefragt, deshalb warne die Behörde Verbraucher vor Spionagegeräten und rate, sich vor dem Kauf über die genaue Funktionsweise zu informieren.

Die Bundesnetzagentur führt nach eigenen Angaben regelmäßig Internetrecherchen und anonyme Testkäufe durch, um Produkte zu prüfen oder geht Verbraucherbeschwerden nach. Wenn es sich um eine unerlaubte Sendeanlage handelt, kann die Behörde das Produkt vom Markt nehmen und ein Zwangsgeld verhängen.

Die Behörde warnt nun in der Weihnachtszeit insbesondere vor Smart Toys, Smartwatches für Kinder, Staubsaugerrobotern mit Kamera und intelligenten Lautsprechern.

Spielzeug wird zum Spionagegerät

Unter Smart Toys versteht man per App gesteuerte Roboter, sprechende Puppen oder vernetzte Kuscheltiere. Hier warnt die Bundesnetzagentur: Spielzeug, das funkfähig und zur heimlichen Bild- oder Tonaufnahme geeignet ist, ist in Deutschland verboten. Das Spielzeug wird dann zum Spionagegerät, wenn Gespräche des Kindes und anderer Personen von Dritten mitgehört werden können oder Dritte das Kind oder dessen Umfeld heimlich beobachten können.

Es sei nicht generell jedes interaktive Spielzeug in Deutschland verboten, so die Behörde. So gebe es auch zahlreiche Spielzeuge, die zur Beantwortung der Fragen des Kindes keine Internetverbindung aufbauen und keine Audio- oder Bilddateien an Dritte, beispielsweise den Hersteller, übermitteln.

Helikoptereltern in der Illegalität

Die Bundesnetzagentur verbietet den Verkauf von Smartwatches für Kinder, gemeint sind Kinderuhren mit Abhörfunktion. Diese Uhren verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion, die über eine App eingerichtet und gesteuert werden kann. Neben dieser Telefoniefunktion verfügen einige der Uhren über eine Abhörfunktion. Sie lassen sich dadurch unbemerkt vom Träger und dessen Gesprächspartnern mit einem Handy verbinden und ermöglichen somit ein Mithören. Hierzu hat die Agentur eine separate Verbraucherinformation veröffentlicht.

Die Behörde warnt auch vor Staubsaugerrobotern mit Kamera. Staubsaugerroboter, die über eine Kamera verfügen und Bilder über WLAN oder Bluetooth beispielsweise auf ein Smartphone übertragen, könnten als verbotene Sendeanlage eingestuft werden. Dies ist der Fall, wenn die Kamera über einen ausreichend großen Aufnahmewinkel verfüge, um Personen zu filmen oder wenn der Aufgenommene nicht erkennen könne, dass er gefilmt wird. Bei jedem Gerät müsse die Bundesnetzagentur eine Einzelfallprüfung durchführen.

Wenn der Staubsauger die Wohnung überwacht

Auch im Fokus der Bundesnetzagentur sind so genannte „intelligente Lautsprecher“. Lautsprecher, die mittels Spracherkennung Befehle empfangen und weiterleiten können, sind in Deutschland nur erlaubt, wenn man erkennen und steuern kann, wann eine Aufnahme stattfindet. Zusätzlich müsse der Verbraucher darüber informiert sein, dass diese Aufnahme an den Hersteller oder an andere Unternehmen weitergeleitet wird. Außerdem müsse ausgeschlossen sein, dass der Besitzer mittels dieses Assistenzsystems andere Personen heimlich aufnehmen könne.

Verbraucher:innen sollten laut Bundesnetzagentur auf folgendes achten:

  • Verfügt der Gegenstand über eine funkfähige Kamera oder ein funkfähiges Mikrofon?
  • Werden Bild- oder Audiodateien kabellos an den Hersteller übertragen? Dann muss der Aufgenommene hierüber die volle Kontrolle haben!
  • Kann auf das Mikrofon oder die Kamera heimlich von extern zugegriffen werden? Dann ist da Gerät verboten!

Die Bundesnetzagentur rät Verbrauchern, sich vor dem Kauf von vernetzten Alltagsgegenständen über deren genaue Funktionsweise zu informieren. Außerdem sollten die Produktbeschreibung und Datenschutzbestimmung der dazugehörigen Apps genau geprüft werden.

Schon in der Vergangenheit hatte die Bundesnetzagentur sich mit dem Thema auseinandergesetzt und beispielsweise die Schnüffelpuppe Cayla verboten. Ein Verbot durch die Behörde hat es in sich: Eigentümer von verbotenen Geräten sind verpflichtet, diese zu zerstören.

4 Ergänzungen

  1. Stasi 2.0, also BRiD, hat bessere Möglichkeiten und braucht weder Konkurrenz noch Volk… nur konsumierende steuer-äh-zwangsabgebende Sklaven.

  2. „Verbraucher:innen sollten laut Bundesnetzagentur auf folgendes achten:

    – Verfügt der Gegenstand über eine funkfähige Kamera oder ein funkfähiges Mikrofon?
    – Kann auf das Mikrofon oder die Kamera heimlich von extern zugegriffen werden? Dann ist da Gerät verboten!“

    Ich habs gewusst, Smartphones sind verboten !

  3. „Verbraucher:innen sollten laut Bundesnetzagentur auf folgendes achten:

    – Verfügt der Gegenstand über eine funkfähige Kamera oder ein funkfähiges Mikrofon?
    – Kann auf das Mikrofon oder die Kamera heimlich von extern zugegriffen werden? Dann ist da Gerät verboten!“

    Ich habs mir schon gedacht, Smartphones sind verboten !

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