Amazon Echo ist ein cloudbasierter Dienst, der mittels eines Gerätes und einem permanent laufenden Mikrofon aktivierbar ist. Normalerweise reagiert diese freiwillig aufgestellte Assistenzwanze auf das Wort „Alexa“, sie zeichnet aber auch auf, wenn sie nicht genau interpretieren kann, ob jemand „Alexa“ gesagt hat.
An genau diese Daten wollten Ermittler in einem Kriminalfall aus dem US-Staat Arkansas heran. Dort hatte ein Mann im November 2015 die Polizei gerufen und gesagt, dass eine Leiche in seinem Whirlpool sei. Die Polizei verdächtigte aber recht schnell den Anrufer selbst. Im Rahmen der Ermittlungen gegen den Mann wurde schon ein intelligenter Wasserzähler ausgewertet, die Strafverfolger wollten aber auch an die Aufzeichnungen von Amazon Echo ran. Sowohl der Beschuldigte als auch Amazon wehrten sich gegen die Herausgabe der Daten. Amazon begründete dies damit, dass die Daten von Amazon Echo durch das First Amendment der Verfassung der USA geschützt wären.
Beschuldigter gibt Alexa-Daten frei
Mittlerweile hat sich der Beschuldigte dazu entschieden, die Daten freizugeben. Amazon schloss sich dem an. Eine gerichtliche Entscheidung darüber, ob Amazon in Zukunft Daten aus seinen Alexa-Geräten für Ermittlungszwecke herausgeben muss, ist damit nicht getroffen.
Der Fall zeigt, wie anfallende Daten aus dem Internet der Dinge für Ermittlungen genutzt werden können. Cloudbasierte Geräte können zudem, vor allem wenn sie schlecht konzipiert oder programmiert sind, ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Anwender darstellen. Kürzlich hatte die Bundesnetzagentur nach einem juristischen Gutachten die Schnüffelpuppe Cayla verboten. Sie war als verbotene Sendeanlage eingestuft worden.
