Was steckt hinter der Twitter-Amnestie der Frankfurter Polizei?

Die Praxis der Polizei auf Twitter ist häufig undurchsichtig und ungeregelt. Einige Social-Media-Teams agieren ohne Rechtsgrundlage und Verfahrensregelungen. Missliebige Follower werden nicht stumm geschaltet, sondern blockiert, obwohl dies einen Eingriff in die Informationsfreiheit darstellen könnte. In Frankfurt werden Gesperrte sogar in einer personenbezogenen Datei geführt.

136 Personen sind derzeit bei der @Polizei_Ffm gesperrt. CC-BY-SA 4.0 Twitter-Screenshot

Die Polizei in Frankfurt will sämtliche bei Twitter blockierte NutzerInnen zum 1. April 2018 entblocken. Dies teilte die Pressestelle auf Anfrage mit. Man wolle damit zum Ausdruck bringen, dass die Polizei „jederzeit gerne für einen (auch kritischen) Austausch offen“ sei. Dieser Austausch müsse regelkonform sein und Gesetze sowie die Netiquette beachten. Derzeit sind in Frankfurt 136 Accounts auf Twitter blockiert. Ihnen will die Pressestelle nun „eine zweite Chance“ geben.

Die gesperrten NutzerInnen werden bei der Frankfurter Polizei in einer Liste erfasst, die von allen Angehörigen der Social-Media-Abteilung eingesehen werden kann. Damit unterliegt das Blockieren auch einer Überprüfung, wie sie bei der Führung von polizeilichen Dateien mit personenbezogenen Daten vorgeschrieben ist. Die Prüffrist beträgt nach dem hessischen Polizeigesetz drei Jahre. Möglich ist auch die anlassbezogene Prüfung, etwa aufgrund von Einwänden der Betroffenen. Ein solcher „Anlass im Einzelfall“ sei jedoch noch nie vorgekommen.

Polizei amnestiert sich selbst

Das „Social Media Team“ der Frankfurter Polizei präsentiert sich auf Twitter. - Alle Rechte vorbehalten Polizei Frankfurt

Hinter der ausgestreckten Twitter-Hand könnte sich jedoch auch etwas anderes verbergen. Denn unter Bürgerrechtsgruppen und JuristInnen ist es durchaus umstritten, ob die Polizei als Exekutivorgan einer Landesregierung überhaupt einzelne Personen von der Kommunikation ausschließen und die Gesperrten überdies in einer personenbezogenen Datei führen darf. Insofern könnte sich die Polizei mit der vermeintlich großzügigen Geste zum Ostersonntag auch selbst amnestieren, zumal der Twitter-Auftritt der Frankfurter Polizei schon länger in der Kritik steht.

Inzwischen nutzen viele Polizeidienststellen soziale Medien auch zur Verlautbarung von Pressemitteilungen, Warnungen oder Tipps bei Großereignissen. Laut dem hessischen Innenministerium diene der Internetauftritt der Polizei dazu, „zeitnah zu informieren und ihr Handeln transparent zu machen“. Soziale Medien eröffneten eine Möglichkeit der „bidirektionalen Kommunikation mit der Bevölkerung“.

Eingriff in Informationsfreiheit und Gleichheitssatz

Wer davon blockiert ist, müsste sich entweder einen zweiten Account (und damit auch eine zweite Mailadresse) anlegen oder den Twitter-Account der Polizei besuchen, ohne eingeloggt zu sein. So argumentiert übrigens auch die Hamburger Polizei. Es ist jedoch fragwürdig, ob dies eine zumutbare Belastung darstellt. Das gibt auch Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, zu bedenken. Ihm zufolge spräche einiges dafür, dass das Blockieren auf Twitter durch staatliche Stellen einen Eingriff in die Informationsfreiheit aus Art. 5 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz darstellt. Jede Person hat danach das Recht, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“.

Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V. (GFF) kritisiert den Verstoß gegen die Informationsfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz und fordert öffentliche Stellen in Bund und Ländern auf, Twitter-Blockaden unverzüglich aufzuheben und die Betroffenen allenfalls stumm zu schalten. In einer Pressemitteilung schreibt der Verein, dass eine Sperre zugleich eine rechtswidrige Ungleichbehandlung durch die Behörden bedeutet, was einen Eingriff in den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Absatz 1 des Grundgesetzes darstelle. Soweit dies JournalistInnen treffe, sei außerdem die Pressefreiheit betroffen, denn eine Sperrung ziehe eine Beeinträchtigung ihrer Recherche nach sich.

Mehr Selbstkontrolle bei der Polizei Berlin

Für das Blockieren gibt es bei den Landespolizeien äußerst unterschiedliche Kriterien. In Frankfurt dürfen alle MitarbeiterInnen der Abteilung „Soziale Medien“ nach eigener Einschätzung Sperren auf Twitter verhängen, es existieren dafür auch keine Verfahrensregelungen. Das Blockieren kann unmittelbar oder erst nach Aufforderung zum Unterlassen erfolgen. Betroffen sind Personen, die „offensichtlich strafbare Äußerungen“ tätigen oder Kommentare „ohne jeden erkennbaren Sachbezug vom Ursprungsbeitrag“ abgeben.

Eine Sperrung braucht in Frankfurt keine Genehmigung eines Vorgesetzten. Daraus mag sich auch die vergleichsweise hohe Zahl blockierter Accounts erklären. Denn bei der Polizei Berlin sind auf zwei Twitter-Accounts (@polizeiberlin und @polizeiberlin_e) nur 34 Personen blockiert. Anders als in Frankfurt wird die Möglichkeit dort als „Ultimum Gradum“ erachtet und geschehe nur, wenn ein Hinweis zur Einhaltung der Netiquette erfolglos bleibt. Das jedenfalls erklärt die Berliner Pressestelle gegenüber netzpolitik.org. Eine Blockierung erfolge demnach „in doppelter Abstimmung im Team“ und anschließender Autorisierung durch die Leiterin des Social-Media-Teams.

Fortbildung und Musterklage

Vielleicht wird sich auch die Frankfurter Polizei zukünftig im Internet mehr selbst kontrollieren. Der Leiter des dortigen Social-Media-Teams erklärt mit Fachliteratur in der Hand auf Twitter, dass sich Polizeien, und auch seine Dienststelle, „nach vier Jahren in den sozialen Medien“ weiterentwickeln sollten.

Die GFF plant indes eine Musterklage gegen Behörden, die weiterhin rechtswidrig Menschen auf Twitter blockieren. Bisher haben sich fast ein Dutzend Betroffene gemeldet, weitere werden gesucht. Dazu bittet der Verein, ein Bildschirmfoto, aus dem sich die Blockade ergibt, sowie den Kontext der Sperren einzureichen.

Offenlegung: Der Autor dieses Artikels wurde von der Polizei Frankfurt auf Twitter blockiert, nachdem er sich geharnischt über die grundsätzliche Ansprache der Follower mit „Ihr“ oder „Euch“ geäußert hatte.

17 Ergänzungen

  1. Gilt das auch für gewählte Politiker?

    Frau von Storch blockt quasi jeden der ihr widerspricht (auch wenns völlig harmlos und sachlich ist), man will ja nicht dass die Anhängerschaft Meinungen von außerhalb der Filterblase hört.

  2. Gelockt weil Sie einen geharnischten Beitrag angesetzt haben.
    Wie wäre es, wenn Sie diesen Beitrag hier nochmal veröffentlichen würden.
    Man kann sich durchaus über die ganze Duzerei streiten, nur ist der Umstand geduzt zu werden nicht umbedingt als so ernsthaft zu betrachten um dazu „geharnischt“ vom Leder zu ziehen.
    Peace ;-)

    1. Dieser Beitrag würde mich jetzt aber auch interessieren. Ganz ohne Grund hat die Polizei bestimmt nicht geblockt.

    2. Mit Verlaub, die Polizei hat niemanden zu duzen. Das ist eine Machtdemonstration dem Bürger gegenüber. Leider greift solch unhöfliches Verhalten von Polizisten gegenüber Bürgern immer mehr um sich. Polizisten vertreten den Staat und verfügen über besondere Machtbefugnisse gegenüber dem Bürger. Somit gelten auch strengere Verhaltensregeln.

      1. Mit Verlaub, das halte ich für Unfug. :-)

        Hier ist es einfach nur „Neuland“ und der Versuch, irgendwie „cool“ rüberzukommen. Diesen Versuch würde ich nun eher nicht verteufeln wollen. Könnte doch auch ehrlich gemeint sein. ;-)
        Das „Du“ ist im Netz ja nun eher die Regel, als die Ausnahme.
        Allein, sich über sowas aufzuregen… – Zeitverschwendung.
        Wen stört ein freundliches „Du“?
        Ist das nicht so ähnlich allgemein zu betrachten, wie „Soldaten sind Marder“? Es wird ja auch hier niemand persönlich geduzt.

        Als Machtdemonstration sehe ich es eher an, wenn die Bullen sich gelegentlich das „Du“ verbitten wollen.
        Alles geschenkt! Kindergarten.
        Genauso wie das Blocken.

        Ich mag die eher nicht. Dabei ist mir egal, wie die mich anreden.
        Im hiesigen Fall würde ich eher in mich hineingrinsen und mich ob des pluralis majestetis amüsieren.

        Besonders einfache Menschen sind sich übrigens oft nicht unbedingt bewusst, daß es sich bei der zweiten Person Plural durchaus um Duzformen handeln kann.
        Ich mecker doch auch nicht mit nem Huhn, wenns auf den Hof kackt. Es weiß es nicht besser und ich muß das nicht persönlich nehmen. Wenns allerdings mit nem Knüppel auf mich los….
        Also da könnt ich schon aufs „Sie“ bestehen wollen. Irgendwo muß ja mal ne Form gewahrt sein. ;-)

        Demnächst zum ersten Mai:

        Bulle: Ich tret dir die Fresse ein!
        Demonstrant: Moment! So nicht!
        Bulle: OK, sorry. Würde es dem feinen Herrn konvenieren, wenn ich zeitnah einen rustikalen Eingriff in ihrer persönliche Architektur vornehmen würde?
        Demonstrant: Aber sicher doch sehr gern. Bitte hier unten links…

      1. Das ist nicht richtig. Ich habe am Ende den szenetypischen Hashtag #1312 benutzt, damit der Tweet von Interessierten gefunden wird. Sowas macht die Polizei Frankfurt auch, wenn sie zu Demonstrationen twittert.

  3. Also das Rechtsgutachten von Hr. Prof. Tobias Singelnstein wieweit die Blockierung eines Accounts eines privatwirtschaflichen Dienstes, der auch ohne Registrierung (browser->twitter) die volle Information darstellt GG5.1 verletzt würde ich auch gern mal lesen.

  4. – Rechtsklick
    – „open page in incognito mode“
    – Shazam! Twitter ohne Anmeldung

    „Es ist jedoch fragwürdig, ob dies eine zumutbare Belastung darstellt.“

    Fckin‘ Hell… ???

      1. Ich halte das Argument, die „Meldungen“ der Polizei sind ohne personalisierte Anmeldung bei Twitter für jede_n lesbar, für hinreichend um einen diskriminationsfreien Zugang zu belegen.
        Einen hinlänglich begründbaren Anspruch darauf, Meldungen eines Staatsorgans auch dann lesen zu können, wenn man sie personalisiert aufruft, gegenüber einer Abwägung, dass ein Staatsorgan innerhalb seiner eigenen Publikationen grundrechtsverletzende Äußerungen nicht dulden darf, kann ich nicht erkennen.
        Da eine „Echtzeit“kontrolle der Inhalte nicht gewährleistet werden kann, kann ein genereller Auschluss in begründeten Fällen verhältnismäßig sein.
        Dem Organ muss es frei stehen, Benutzer_innen von der Teilnahme auszuschließen, wenn im allgemeinen zu erwarten ist, dass der Sinninhalt der eigenen Darstellungen im Gesamten durch Äußerungen Dritter verfälscht oder die klare und deutliche Kommunikation der Inhalte behindert wird.
        Die Polizei ist ein Organ des Staates. Einheiten des Organs sind weder inhaltlich noch formal frei in ihrer Kommunikation mit der Öffentlichkeit, solange diese Komunikation in einem offiziell formalen Rahmen stattfindet. Persönliche Meinungsäußerungen verbieten sich.
        Eine offene Diskussion mit „den Behörden“ als Organe ist sachlich und formal nicht zu gewährleisten.
        Eine Struktur der Vermittlung innerhalb der Strukturen ist in dem Verwaltungssystem an keiner Stelle verlässlich und nur in wenigen Ausnahmefällen vorgesehen.
        Bei der derzeitigen Struktur der Verfasstheit der Staatsorgane muss der Versuch des Aufbaus einer beidseitigen Verständigungsstruktur (Polizei vs. Öffentlichkeit) als grundsätzlich zum Scheitern veruteilt angesehen sein.
        Grundsätzlich zum Scheitern verurteilt ist aber wohl auch der Versuch über eine technisch und formal Indifferenz voraussetzendes Medium wie Twitter einen zielgerichteten und Ergebnis produzierenden Austausch erreichen zu wollen.

    1. iOS Client: works on my machine – NOT!
      Ich kann die Gründe nachvollziehen, warum man darauf keine Lust hat.

  5. „In Frankfurt werden Gesperrte sogar in einer personenbezogenen Datei geführt.“

    Naja, so sammelt man Daten über Querulanten, die man später benötigt um sie dann Rrrechts-Staatlich verhaften zu dürfen, denn bald wird es so sein, das kritische Bemerkungen behördlicher Organe gegenüber als „Beleidigung“ bezeichnet und auch so geahndet werden!

    Naja, irgendwie müssen die Statistiken mit Kriminellen gefüttert werden, egal ob diese Personen was verbrochen haben oder nicht, es genügt der Anfangsverdacht!

    Der Anfangsverdacht ist dann auch wichtig, da hinter diesen Querulanten ja eine Organisation stehen könnte, die wiederum die Polizei via Twitter terrorisiert, eine Terrororganisation also!
    Leider ist ja Wolfgang Schäuble mit seiner Idee von der „Ein Mann Terrororganisation“ nicht durch gekommen, sonst hätten wir heute einen Pool an Organisationen, die Deutschland von innen bedrohen würde und klar in Folge, den Bundeswehreinsatz im Inneren, um diese Massen an Terrororganisationen zu bekämpfen!
    Die Frankfurter Polizei hätte dann auch heute weniger Probleme mit kritischen Äußerungen auf Twitter, weil sich das dann keine einzige Terrororganisation wagen würde!

  6. Kein Mensch mit gesundem Menschenverstand nutzt noch die rot/grün/braunen BRD-Medien um sich zu informieren….

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.