Gleich von drei Seiten wird das seit etwa einem Jahr geltende Staatstrojaner-Gesetz rechtlich attackiert. Der Verein Digitalcourage, die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sowie jetzige und ehemalige FDP-Spitzenpolitiker*innen legen Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe ein.
Die Neuregelung in der Strafprozessordnung erlaubt den Einsatz von Spionagesoftware zur Infiltrierung von Smartphones oder Computern in der polizeilichen Strafverfolgung. Dies war zuvor nur in Ausnahmefällen dem BKA zur Terrorabwehr erlaubt. Unterschieden werden zwei Arten der Überwachung: Die Quellen-Telekommunikationsüberwachung kann eingesetzt werden, wenn laufende Kommunikation wie etwa verschlüsselte Nachrichten (WhatsApp, Telegram) überwacht werden sollen. Dies ist nur über das Eindringen in das Sender- oder Empfänger-Gerät möglich, anders als beispielsweise bei SMS. Darüber hinaus wird mit der Online-Durchsuchung ein Zugriff auf das gesamte Gerät möglich.
Kritiker*innen fürchten massive Eingriffe in die Privatsphäre. Weiterhin wird bemängelt, dass die Polizei so gefährliche IT-Sicherheitslücken ausnutzten darf, statt sich für deren Bekämpfung einzusetzen. Dadurch werde die Allgemeinheit gefährdet.
Niemand hat vor, die Sicherheit von Endgeräten zu untergraben. – Oder wie ging das Zitat noch gleich?