USA: Abschusserlaubnis für private Drohnen

Nach einem neuen Gesetz wird es für US-Behörden künftig erheblich leichter, unbemannte Flugobjekte abzuschießen, wenn sie als gefährlich angesehen werden. Gegen die Regelungen regt sich Kritik, denn das neue Gesetz kann sich auf die Berichterstattung oder auf Protestaktionen mit Drohnen auswirken.

Eine fliegende Drohne
Kleine Drohne im Flug (Symbolbild) CC-BY 2.0 Steffen Voß

Das US-Parlament hat eine neue Drohnenabschussregelung beschlossen. Sie erlegt den Behörden kaum mehr Hürden auf, wenn sie eine in Betrieb genommene Drohne überwachen, aus dem Verkehr ziehen oder endgültig vom Himmel holen wollen. Sofern das Fluggerät als „high-risk“ (Hochrisiko) eingestuft wurde oder es über nicht erlaubten Gebäuden oder Gebieten innerhalb der Landesgrenzen fliegt, muss sich der Besitzer demnächst auf eine elektronische Verfolgung, Übernahme oder sogar einen Abschuss gefasst machen. Die neue Drohnenregelung steckt im „Preventing Emerging Threats Act“, der erst das US-Repräsentantenhaus und Anfang Oktober den Senat passiert hat und nun dem Weißen Haus vorliegt. Von dort wurde bereits Zustimmung signalisiert, so dass kein Widerstand zu erwarten ist.

Wenn es nötig erscheint, dürfen nach Inkrafttreten unbemannte Luftfahrzeuge, die als gefährlich angesehen werden oder ohne Genehmigung über verbotenen Arealen fliegen, aus dem Verkehr gezogen, deaktiviert, beschädigt oder zerstört werden. Dazu darf „reasonable force“ genutzt werden, also eine angemessene Gewaltanwendung. Damit wäre keine Drohne, die als gefährlich eingestuft wird, am Himmel mehr vor einem Abschuss sicher. So steht es im FAA Reauthorization Act of 2018 (pdf), ein hunderte Seiten langer Wust von Regelungen, der den überparteilich unterstützten Preventing Emerging Threats Act beinhaltet. Der wiederum umfasst die neue Regelungen zu privaten Drohnen, die das Ziel haben, Gefahren durch unbemannte Flugobjekte abzuwehren.

Drohnenabwehr und -überwachung

Um das Deaktivieren oder Abschießen von umbemannten Fliegern zu erleichtern, erlaubt das Gesetz auch konkrete Forschungen, Tests und Übungen an Gerätschaften, die dafür dienen sollen. Systeme, die Drohnen vom Weg abbringen, zum Boden zurückzwingen oder zerstören („counter-UAS systems“), gibt es reichlich am Markt. In zivilen Zusammenhängen sind sie jedoch bisher kaum getestet worden.

Nach dem neuen Gesetz soll es außerdem erlaubt sein, unbemannte Flugobjekte zu konfiszieren, auszukundschaften, zu identifizieren oder zu verfolgen, ohne dass vorher beim Besitzer nachgefragt werden muss. Das wäre auch organisatorisch kaum zu machen, denn eine allgemeine Registrierungspflicht für Drohnen gibt es in den Vereinigten Staaten nicht. Die Kommunikation der Flieger darf künftig ebenfalls abgehört oder etwaige Kontrollkommandos übernommen oder unterbrochen werden.

Gleichzeitig ist immerhin vorgesehen, dass beispielsweise Kommunikationsdaten oder andere Informationen, die über die Drohnen erlangt werden, zu schützen sind. Der vierte Verfassungszusatz in den Vereinigten Staaten, der die Privatsphäre der Menschen schützt und auch willkürlichen Durchsuchungen Schranken setzt, solle grundsätzlich beachtet werden. Dieser Verfassungszusatz gilt jedoch stets und ist im Gesetz nur ein floskelhafter Schutz ohne konkrete Ausprägung.

Berichterstatter und ihre fliegenden Augen

Die Zahl privater Drohnen nimmt mit jedem Jahr zu, die Modelle werden billiger und leichter steuerbar. Sie werden aber nicht nur im Bereich Hobby oder Liebhaberei verwendet, sondern sind längst auch technische Werkzeuge der Profis, der Zivilgesellschaft und auch bei kritischer Berichterstattung. Das Missbrauchspotential einer solch weitreichenden Regelung beschrieb Adam Fish kürzlich im netzpolitik.org-Podcast am Beispiel von zivilgesellschaftlichen Protesten gegen den Pipeline-Bau, bei dem auch private Drohnen verwendet wurden. Die lokale Polizei schoss auf eine dieser Drohnen mit der Begründung, sie habe einen Hubschrauber gefährdet. Ob das Vorgehen eigentlich rechtens war, blieb umstritten.

Nach den neuen Regelungen wäre es künftig leichter, solche Flugobjekte bei Demonstrationen ganz legal abzuschießen. Auch Journalisten setzten in jüngster Zeit in den Vereinigten Staaten vermehrt Drohnen ein, um beispielsweise die höchst umstrittenen Lager zu filmen, in denen wegen illegaler Grenzübertritte von ihren Eltern getrennte Kinder festgehalten werden. Nach dem neuen Gesetz sähe es für solche Berichterstattung oder für Protestierende und ihre fliegenden Augen schlecht aus. Auch in Deutschland gibt es längst Beispiele für aktivistische Drohnennutzung, abschießen kann man die Fluggeräte hierzulande allerdings nicht so einfach.

Flugobjekte von Journalisten oder Aktivisten einfach abschießen?

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hatte bereits im Sommer Protest gegen die Pläne angemeldet. Sie stellte zu Recht die Frage, ob die Regierung tatsächlich derart weitgehende Rechte haben sollte, um Gefahren durch Drohnen begegnen zu können. Die Forderungen der digitalen Bürgerrechtsorganisation betrafen vor allem die Missbrauchsprävention: Die Rechte für einen Abschuss sollen klar umrissen und vorbeugend gegen Missbrauch gestaltet sein. Das soll sicherstellen, dass Journalisten oder Aktivisten nicht unbotmäßig von einer Drohnennutzung abgehalten oder ihre Flugobjekte einfach abgeschossen werden können, wenn die Heimatschutz-Behörde (DHS) oder das Justizministerium sie für gefährlich halten.

Anlässlich des Durchwinkens des Preventing Emerging Threats Acts im US-Senat erneuerte die EFF ihre Kritik, unterstützt durch die American Civil Liberties Union (ACLU), die ebenfalls ihre Bedenken erklärte. Beide Organisationen sprechen sich dafür aus, klare Grenzen zu setzen, wann eine Drohne am Flug gehindert oder zerstört werden darf. Legitimer privater Drohneneinsatz solle möglich bleiben.

Dass die harschen Regeln für andere Staaten als Vorbild dienen, ist nicht allzu wahrscheinlich. Anders als in den meisten westlichen Ländern haben die Polizeien in den Vereinigten Staaten sehr viel mehr Schusswaffen und gebrauchen sie regelmäßiger. Außerdem haben sie mehr Übung im Umgang mit auch großkalibrigen Waffen. Eine private Drohne tatsächlich vom Himmel zu holen, dürfte für US-Behörden also eher eine Frage des Wollens als des Könnens sein.

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7 Ergänzungen

  1. Ich finde das Richtig das gesatzt in USA. Was hier in Deutschland das gesatzt ist auch okay aber es mußte wie ein Waffen gesatzt sein das keine Drohne Kaufen kann ohne Kenntnisnachweis dann wäre auch keine boblem im Luftraum da jederzeit Kontrolle wäre wer das war.

  2. Tja die „Älteste Demokratie der Welt“ ist wohl nicht mehr zu retten…
    Und so einen Tronald Dump kann es hier auch jederzeit geben…
    #FragileDemokratie

  3. Irgendwie muss man die Teile ja loswerden. Falls in Deutschland so ein Teil über meinen Garten surrt, hätte ich auch gerne die Legitimation zu schießen.

    Allerdings ist das sowieso egal, denn der Trend scheint ja in Richtung Drohnenschwärme und / oder Minidrohnen in Insektengröße zu gehen. Da kann man lange und viel drauf schießen und es wird nicht viel passieren, wenn die gut genug fliegen.

    1. Die LEGITIMATION kann der Gesetzgeber NIE erteilen.
      Was legitim ist entscheidet nicht der Gesetzgeber oder irgendwelche „Ethiker“, sondern ergibt sich aus der Moral. Und da gibt es unterschiedliche Meinungen.
      Ich halte z.B. die Chinesische Einstellung für sehr sympathisch. Es juckt einfach niemanden.

      Ich hoffe auch auf sehr kleine Drohnen, möglichst lautlos (wenn es Propeller sind, sollen Zacken am Rand die Lautstärke halbieren, Prinzip wie bei Eulenflügeln, gibt auch Ventilatoren zu kaufen).

      Es wird irgendwann auch Drohnen in Form von Tieren geben.
      Drohnen die aussehen wie Vögel. Inkl. hochauflösender Kamera und evtl. Mikrofon.
      Für jeden zu kaufen.
      Und irgendwann, nur eine Frage der Zeit, füllt die jemand mit Sprengstoff, per eigenem DNA-Synthesizer etc. hergestellten Killerviren (der DNA-Code kann ganz wohl offiziell von staatlichen Bildungs-Servern herunter geladen werden.), und einem Zerstäuber.
      Dann steht Bundekanzler X auf dem öffentlichen Platz am Mikrofon, im Bendler-Block etc., und der „Vogel“ landet und explodiert. Oder stürzt als „Turmfalke“ herunter…
      Die Technik WIRD kommen, und sie wird für JEDEN verfügbar werden.

      Genau so wie man Genmanipulation am eigenen Körper, eine selbstgebaute Künstliche Gebärmutter etc. NICHT verhindern kann. Es wird einfach passieren.
      Schon jetzt gibt es „Biohacker“ die sich mit CrisprCAS9 selbst die Gene zu manipulieren beginnen.

  4. Wenn ich merken würde, dass eine Kamera-Drone – auf unserem Grundstück – durch das Wohnzimmerfenster (oder ein anderes Fenster unseres Hauses) späht oder sich auch nur auf dem Grundstück umsieht, käme mein Luftgewehr zum Einsatz.

    1. Dann gibt es mit Sicherheit ein Strafverfahren, und Einzug mit Verkauf oder Vernichtung des Luftgewehr.
      Und falls auch noch ein Waffenschein vorhanden ist, wird auch der evtl. eingezogen und scharfe Waffen beschlagnahmt.

      Ich kann „euch“ schon heute per Bing Birds Eye View in den Garten und auf die Terrasse sehen.
      Schirme, Liegen etc. erkennen. Mit etwas Fantasie hier sogar durch die Terrassenscheibe ins Wohnzimmer sehen.

      Außerdem ist für gute Bilder gar nicht nötig ÜBER dem Grundstück zu fliegen. Das geht auch schräg.
      Und jeder Honk kann in Photoshop und Co. aus einer Perspektivansicht eine entzerrte „von-oben“-Ansicht machen.

      Und dann ist noch die Frage, wie weit über dem eigenen Grundstück darf man sich gestört fühlen…
      Naja, zumindest ist es keine Straftat mit dem Luftgewehr auf Flugzeuge zu schießen.
      Denn das gilt als „untauglicher Versuch“. Das rumballern selbst kann natürlich ein Problem sein.
      Aber zumindest kein „Eingriff in den Luftverkehr“.
      So ein Diabolo kann ja jemand verletzen. Auch das Hochballern mit scharfer Munition kann jemand verletzen, wenn das Projektil irgendwo runterkommt.

  5. „Wenn es nötig erscheint, dürfen nach Inkrafttreten unbemannte Luftfahrzeuge, die als gefährlich angesehen werden oder ohne Genehmigung über verbotenen Arealen fliegen, aus dem Verkehr gezogen, deaktiviert, beschädigt oder zerstört werden. Dazu darf „reasonable force“ genutzt werden, also eine angemessene Gewaltanwendung. Damit wäre keine Drohne, die als gefährlich eingestuft wird, am Himmel mehr vor einem Abschuss sicher.“

    Man ist geneigt zu fragen: was denn sonst? Wer mit einem Auto fahrend als gefaehrlich angesehen wird oder ohne Genehmigung durch verbotene Areale faehrt, wird ebenfalls unter Anwendung von „reasonable force“ gestoppt. Das ist nichts neues. Wobei Einsatz gegen eine Drohne per Definition nur potentieller Sachschaden ist.

    Staatliches Handeln in einem Rechtstaat beruht immer auf Gesetzesgrundlage. Wenn es soweit noch kein Gesetz gab, dass Drohnen als relativ neue Erscheinung abdeckte, dann war diese Luecke durch entsprechende Modernisierung zu schliessen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.