Amazon ist überall: Vom Cloud-Computing über smarte Assistenzsysteme bis zum Online-Shopping führt an dem ehemaligen Online-Buchversand kaum einen Weg vorbei. Mit seinem aggressiven Expansionskurs arbeitet der digitale Mischkonzern daran, die Marktlogik außer Kraft zu setzen. Zumindest in einem Teilbereich könnte diese Dominanz jetzt Konsequenzen nach sich ziehen: Wie das Bundeskartellamt heute bekanntgab, hat es ein Missbrauchsverfahren eingeleitet. Konkret geht es um missbräuchliche Geschäftsbedingungen und ‑praktiken gegenüber externen Händlern auf dem deutschen Marktplatz Amazon.de.
Dem Kartellamt liegen Anhaltspunkte vor, dass Amazon über eine marktbeherrschende Position verfügt oder dass Händler von Amazon abhängig sind, heißt es in der Mitteilung. Die Behörde habe zahlreiche Beschwerden von Händlern über die Geschäftspraxis von Amazon erhalten. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, betont in seinem Statement die kritische Doppelrolle von Amazon. Denn der Konzern ist zum einen ein Online-Marktplatz, auf dem andere Händler Waren anbieten, zum anderen aber auch selbst Onlinehändler, dessen Produkte mit denen seiner Kunden konkurrieren:
Viele Händler und Hersteller sind beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen. Amazon fungiert so als eine Art „gatekeeper“ gegenüber den Kunden. Die Doppelrolle als größter Händler und größter Markplatz birgt das Potential für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform. Aufgrund der vielen uns vorliegenden Beschwerden werden wir prüfen, ob Amazon seine Marktposition zu Lasten der auf dem Marktplatz tätigen Händler ausnutzt. Die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern werden damit umfassend auf den Prüfstand gestellt.
Fokus auf Händler, nicht auf Verbraucher
Ob Amazon seine Marktmacht auch gegenüber Konsumenten missbräuchlich nutzt, wird in dem Verfahren demnach nicht geprüft.
Auch die EU-Kommission hatte im September bekannt gegeben, Amazons Verhalten gegenüber Anbietern zu untersuchen und im Zuge des Verfahrens hunderte Händler befragt, die auf Amazon Waren anbieten. Im Fokus dieses Verfahrens steht, wie der Online-Riese Daten nutzt. Es besteht der Verdacht, dass Amazon umfangreiche Daten über die Nutzung der Angebote externer Einzelhändler auf seiner Plattform sammelt und diese dazu einsetzt, die eigenen Konkurrenz-Produkte zu verbessern. Das deutsche und das EU-Verfahren würden sich ergänzen, teilt das Kartellamt mit. Unter anderem will die deutsche Behörde die folgenden Themen prüfen:
- Haftungsregeln zu Lasten der Händler im Zusammenhang mit Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln
- Regeln zu Produktrezensionen
- intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten
- Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen
- Klauseln zur Einräumung von Rechten an dem vom Händler bereit zu stellenden Produktmaterial
- Geschäftsbedingungen zum pan-europäischen Versand
