Heute haben die obersten Richter der EU unter anderem festgestellt, dass die Betreiber von Facebookseiten datenschutzrechtlich eine Mitverantwortung tragen. Dabei ist mindestens strittig, ob die dadurch ausgelöste Rechtsunsicherheit tatsächlich berechtigt oder lediglich gefühlt ist. Wie Juristen betonen, hat der EuGH jedenfalls nicht darüber entschieden, dass Facebook-Fanseiten in ihrer aktuellen Form rechtswidrig sind.
Bevor jetzt wieder alle pauschal auf den Datenschutz oder gar die DSGVO einhauen, die mit dem Urteil höchstens indirekt etwas zu tun hat: Natürlich tragen Facebook-Seitenbetreiber eine Verantwortung. Sie entscheiden sich schließlich bewusst für die Nutzung einer kommerziellen Werbeplattform – jede Interaktion, die dort auf ihrer Seite stattfindet, füttert Facebooks Analysemaschine. Aufgrund der Marktdominanz haben sie häufig keine echte Wahlfreiheit, und das nutzt Facebook aus. Das Unternehmen bietet bisher schlicht keinerlei Möglichkeit, Seiten datenschutzkonform zu betreiben.
Was wir Facebook fragen sollten
Deshalb sollten wir jetzt nicht über Datenschutz schimpfen, sondern Facebook endlich in die Pflicht nehmen. Das Unternehmen muss einen datenschutzfreundlichen Betrieb von Fanseiten ermöglichen. Das hier sind einige Fragen, die wir dem Datenkonzern deshalb stellen sollten:
- Wo informiert Facebook Seitenbetreiber darüber, welche Daten wie gesammelt und verarbeitet werden? Diese Transparenz brauchen sie schließlich, um die datenschutzrechtliche Mitverantwortung erfüllen zu können.
- Wo stellt Facebook Seitenbetreibern Mustertexte zur Verfügung, mit denen sie Fans darüber aufklären können, wie sie beim Besuch der Fan-Seite und darüber hinaus getrackt werden? Zur Verantwortung der Plattform gehört es, das für die Kunden bereitzustellen.
- Warum bietet Facebook nicht die Möglichkeit, bei einer Facebook-Seite Cookies und Analytics auszustellen, damit Seitenbetreiber nicht dazu beitragen müssen, dass ihre Fans getrackt werden?
- Wie versetzt Facebook Seitenbetreiber in die Lage, Nutzern ihre Auskunfts- und Löschrechte zu gewähren?
Solange solche Fragen nicht geklärt sind, gehen wir nicht davon aus, dass Aufsichtsbehörden gegen Facebook-Seitenbetreiber vorgehen werden – schließlich sind sie an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebunden. Unabhängig davon bleibt das Abmahnproblem natürlich in seiner Rechtsunsicherheit schaffenden Weise bestehen. Solange der Gesetzgeber den deutschen Sonderweg der Abmahnindustrie nicht endlich beendet, wird auch die Verunsicherung nicht enden.
