Jetzt weniger geheim: BKA will grenzüberschreitende Peilsender

Polizei- und Zollbehörden nutzen GPS-basierte Peilsender zur Verfolgung von Verdächtigen und ihren Fahrzeugen. Gelten im Nachbarland andere technische Standards, stoßen die Systeme an Grenzen. Unter Beteiligung des BKA arbeitet Europol deshalb an einer Vernetzung von Ortungsservern der Mitgliedstaaten und einem zentralen Trackinggateway.

2011 kamen der Bundespolizei Daten von GPS-Wanzen abhanden. Hier eine Visualisierung der verfolgten Personen bzw. Sachen. CC-BY 2.0 Indymedia

Die Polizeiagentur Europol will noch in diesem Jahr die Beta-Version eines Servers zum Austausch von Geopositionsdaten in Betrieb nehmen. Dies erklärte der EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos auf Anfrage der Abgeordneten Cornelia Ernst. Damit können Peilsender der beteiligten Behörden grenzüberschreitend verfolgt werden. Betreffen würde dies beispielsweise mit Ortungswanzen ausgestattete Fahrzeuge oder sogenannte kontrollierte Lieferungen, die Zollbehörden zur Nachverfolgung von Schmuggelrouten einsetzen.

Im Projekt „European Tracking Solution“ (ETS) sucht Europol seit mehreren Jahren an einer Lösung für die grenzüberschreitende Verfolgung von Peilsendern. Das Ziel ist die Schaffung eines einheitlichen Datenprotokolls, damit die teils unterschiedlichen nationalen Systeme miteinander kommunizieren können. Laut der EU-Kommission werden hierzu Festlegungen der US-Vereinigung für Marineelektronik genutzt. Vermutlich ist dabei der Mindeststandard „NMEA 2000“ gemeint, der eigentlich für die Datenübertragung in der Schifffahrt eingesetzt wird. Außer GPS-Daten lassen sich dabei auch Informationen anderer Sensoren einbinden.

BMI stuft Details als Verschlußsache ein

Der ursprüngliche Vorschlag für eine solche „Europäische Trackinglösung“ stammte vom Ostsee-Netzwerk der Grenzbehörden und wurde von Europol zunächst in einer eigens eingerichteten Arbeitsgruppe behandelt. Bis Ende 2016 beteiligte sich das Bundeskriminalamt (BKA) an einem Pilotprojekt zum ETS.

Das Bundesinnenministerium hatte sämtliche weiteren Angaben zu dem Projekt als Verschlußsache eingestuft, darunter die Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie, Teilnehmende und Orte des Pilotprojektes sowie die technischen Spezifikationen des Datenprotokolls. Zu den Gründen schrieb die Staatssekretärin Emily Haber, die Frage betreffe „den äußerst sensiblen Bereich der verdeckten polizeilichen Informationsgewinnung“.

Beta-Version mit „bis zu zwölf Partnern“

Die Europäische Kommission ist diesbezüglich mitteilsamer. Demnach hätten sich außer dem BKA auch Behörden aus Dänemark, Frankreich, Norwegen, Österreich und Schweden an dem Pilotprojekt beteiligt. An der geplanten Beta-Version sollen „bis zu zwölf europäische Partner“ andocken. Hierzu soll eine gesicherte Verbindung zwischen den Teilnehmenden und Europol genutzt werden. Gemeint ist vermutlich das SIENA-Netzwerk, das Europol den Behörden aller Mitgliedstaaten zur verschlüsselten Kommunikation eingestufter Inhalte bereitstellt. Das genaue Verfahren für die Datenverarbeitung soll in Absprache mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten definiert werden.

Zur möglichen deutschen Verwendung des ETS macht das Bundesinnenministerium ebenfalls keine Angaben. Außer der Überwachung zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr wäre auch die grenzüberschreitende Verfolgung elektronischer Fußfesseln im Ausland denkbar. Hierzu gebe es jedoch laut dem Staatssekretär Günter Krings derzeit „keine Überlegungen“.

8 Ergänzungen

  1. Schade, dass sich das BMI anscheinend aus der Zusammenarbeit verabschiedet hat. Wir können ja grundsätzlich über solche Verfolgung diskutieren, aber wenn das Ergebnis am Ende ist, dass wir solche Verfolgungsmöglichkeiten haben möchten, dann muss das auch grenzüberschreitend innerhalb der Europäischen Union klappen.

  2. Tracking von kriminellen finde ich ok. Aber nur mit richterlicher Genehmigung und falls jemand zu unrecht verfolgt wurde mit offizieller Entschuldigung.

    1. Die Frage ist doch nicht, ob ein Krimineller überwacht werden darf, sondern eher, wer als „Krimineller“ bezeichnet und überwacht werden darf!
      Wenn es nach unseren Polithypochondern geht, dann wäre jeder Bürger präventiv ein Krimineller, da jeder Bürger z.B. Situationsbedingt sich einer entsprechenden Straftat schuldig machen könnte, unter anderem auch unwissentlich!

    2. falls jemand zu unrecht verfolgt wurde mit offizieller Entschuldigung.

      Das wird sicher nicht passieren. Wie offiziell soll es denn sein? Schritlich? Persönlich? Anzeige in der Zeitung?

      1. Nein nein, da kommt dann eine Streifenwagenbesatzung mit Blaulicht vorbei und überreicht dir die Entschuldigung persönlich, die selbstverständlich von dir persönlich unterschrieben werden muss!

        Großes Entertainment für die Nachbarn!

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