Vorratsdatenspeicherung: Deutsche Telekom klagt gegen Speicherung von IP-Adressen bei Mobilfunk und WLAN (Updates)

Die Deutsche Telekom klagt gegen die Bundesnetzagentur über die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. Der Internet-Anbieter will klären lassen, ob und wie IP-Adressen auch bei Mobilfunk und WLAN gespeichert werden müssen. Da die Speicherpflicht ab Juli gilt, hat der Konzern ein Eilverfahren beantragt.

Setzt das T der Vorratsdatenspeicherung einen Punkt? CC-BY-NC 2.0 Dominik Wagner

Die Deutsche Telekom klagt am Verwaltungsgericht Köln gegen die Bundesnetzagentur, wie Golem berichtet. Kritik des Unternehmens: Provider hätten bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) durch die Auflagen der Bundesnetzagentur keine Rechtssicherheit.

Die Klage dreht sich um die Pflichten zur Speicherung von Verkehrsdaten im Telekommunikationsgesetz. Spätestens ab Juli müssen Internet-Zugangs-Anbieter IP-Adressen ihrer Nutzer*innen speichern. Bei Mobilfunk und öffentlichem WLAN erhalten Endgeräte aber keine öffentlichen IP-Adressen, sondern private Adressen mittels Netzwerkadressübersetzung auf Betreiber-Ebene, bekannt als Carrier-grade NAT.

Zur Identifizierung dieser Nutzer*innen ist eine Speicherung der öffentlichen und internen IP-Adressen nicht ausreichend, dafür wären auch weitergehende Daten über benutzte Ports und Zugriffszeiten nötig. Das aber wäre eine unverhältnismäßig große Datenbank, die hierfür eigens eingerichtet werden müsste. Diese umfassende Profilierung der Nutzer*innen interessiert die Telekom aber im Zweifel wenig. Der ehemalige Staatsbetrieb stört sich vor allem an den dadurch entstehenden Kosten, die er im zweistelligen Millionenbereich beziffert.

Mit einem Eilverfahren möchte die Telekom noch vor Ende der Implementierungspflicht zum Monatswechsel prüfen lassen, ob Anforderungen der VDS an Provider technisch zu hoch gegriffen sind. Eine Ausweitung der VDS auf Carrier-grade NAT und Messenger-Dienste wird immer wieder gefordert. Dabei hatte der Europäische Gerichtshof „eine allgemeine und unterschiedslose Speicherverpflichtung“ verboten.

Update: Das Verwaltungsgericht Köln hat im Januar klargestellt, dass Internet-Zugangs-Anbieter keine Carrier-grade-NAT-Daten speichern müssen:

Die von der Antragstellerin befürchtete zu weitgehende Reichweite der Speicherpflicht besteht nach der gesetzlichen Regelung nicht. So trägt die Antragstellerin vor, dass die Mehrfachvergabe dynamischer IP-Adressen dazu führe, dass zu einer eindeutigen Identifizierung des einzelnen Nutzers eine Vielzahl weiterer Daten erforderlich sei. Die eindeutige Zuordnung einer dynamischen IP-Adresse zu einem Nutzer erfordere nach heutigem Stand der Technik (Version 4 des Internetprotokolls) bzw. aufgrund der Mehrfachvergabe externer IP-Adressen (nach der derzeitigen Form des Carrier-Grade Network Address Translation-Verfahrens-CNAT -) zusätzliche Kenntnis über die interne IP-Adresse und interne Port-Nummer, die zugeordnete externe IP-Adresse und externe Port-Nummer, die jeweilige Ziel-IP-Adresse und Ziel-Port-Nummer sowie den präzisen Zeitstempel der Zuordnung. Würden alle diese Daten erhoben, würden lückenlos Rückschlüsse auf die genutzten Dienste möglich sowie Erkenntnisse darüber, wer, wann auf welches Ziel zugegriffen habe, so dass ein umfassendes Nutzerprofil erstellt werden könne. Diese Gefahr besteht allerdings schon deshalb nicht, da die gesetzliche Speicherverpflichtung keineswegs eine derart umfassende Speicherung verlangt. § 113b Abs. 3 TKG verpflichtet die Antragstellerin als Erbringerin öffentlich zugänglicher Internetzugangsdienste (lediglich) dazu, die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse (Ziffer 1), eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt, sowie eine zugewiesene Benutzerkennung (Ziffer 2) als auch Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone (Ziffer 3) zu speichern. Die weiteren von der Antragstellerin genannten Speichererfordernisse finden sich nicht in der Norm. Dies hat die Antragsgegnerin im Schriftsatz vom 13. September 2016, der im Verfahren 9 K 3859/16 vorgelegt worden ist, auch nochmals nachvollziehbar bestätigt.

Wir haben die Deutsche Telekom gefragt, wie sie auf die Idee kommt, dass diese Daten entgegen dieses klaren Urteils trotzdem gespeichert werden müssen.

Update 2: Ein Sprecher der Telekom erklärt gegenüber netzpolitik.org:

Die Bundesnetzagentur hat die Speicherung der Port-Adresse und die Speicherung der privaten IP-Adresse nie gefordert. Im Gegenteil: Sie hält die Speicherung dieser Daten für rechtlich unzulässig. Wir tun das auch. Es gibt keine Vorschrift, die die Speicherung der Port-Adresse und der privaten IP-Adresse fordert.

Die Bundesnetzagentur fordert aber von uns, die öffentliche IP-Adresse auch bei Einsatz des NAT-Verfahrens zu speichern unter Berufung auf § 113b Abs. 3 TKG. Die Speicherung der öffentlichen IP-Adresse ist sehr aufwendig und macht, mangels technischer Möglichkeit der Zuordbarkeit zu einem Nutzer, keinen Sinn. Deshalb klagen wir.

24 Ergänzungen

  1. Ein seltsames Rechtsverständnis seitens der Telekom. Aber bitte, wem Aufwand und Kosten zu hoch erscheinen, mag sich noch schnell mal ein Schnäppchen vor einem Gericht erträumen.

    Ich hätte der Telekom viel Erfolg gewünscht, wenn sie sich dazu entschieden hätte generell gegen die Vorratsdatenspeicherung zu klagen, oder sich den Klagen von Bürgerrechtlern angeschlossen hätte. Das aber hat sie nicht getan – warum nur?

    1. Der Feind unserer aktuellen Sicherheitspolitiker, das solltest du mit in die Waagschale legen, ist eine unkalkulierbare Menschengruppe, die sich Bürgerrechtler zu nennen pflegt.
      Klar sind Menschenrechtler auch ein ständiges politisches Ärgernis.
      Die Telekom möchte nicht mit solchen Terroristen in einen Topf geworfen werden und klar, würde das deutsche Gericht auch nur den Hauch von Terror in der von mir genannten Form, erschnüffeln *grins*, so würde das deutschnationale Urteil zum Nachteil der Telekom ausgelegt werden.
      Aktuell sehe ich den Vorteil darin, das die Telekom ein deutschnationales Urteil erstreitet, das als Referenz für ähnliche Streitigkeiten deutschen Providern Dienen könnte!
      Ein Beispiel?
      Freifunk, Freifunk ist ein Anbieter für ein IP Basierendes Netzwerk, würde das Urteil zu ungunsten der Telekom ausgelegt werden, könnte es passieren, das auch Freifunk eine der Oben genannten Auflagen („Die Bundesnetzagentur fordert aber von uns, die öffentliche IP-Adresse auch bei Einsatz des NAT-Verfahrens zu speichern unter Berufung auf § 113b Abs. 3 TKG.“) zu erfüllen hätte!
      Das die Bundesnetzagentur das noch nicht macht bzw. durchzusetzen versucht, ist ein taktischer Zug.
      Diese kleinen „Provider“ lässt man erstmal investieren und wenn alle Investitionen erledigt und die Infrastruktur etabliert ist, wird die Bundesnetzagentur mit ihren Abstrusen Forderungen erscheinen, wie sie es bei der Telekom versucht!

  2. Die Telekom war schon immer gut dabei IP Adressen herauszugeben. Da die Daten da waren hat mann mit den anfallenden Gebühren gut verdient. Die neue VDS rechnet sich wohl nicht so gut.

  3. Guten Morgen auch. Die TKom bertreibt schon seit ewig ihre eigene freiwillige Vorratsdatenspeicherung. Bei der Klage geht es nur um Money, Money, doch nicht um Grundrechte.

    Außerdem:
    Ein Tor Node Betreiber kann speichern bis er schwarz wird und die Daten auch herausgeben ohne dass Deine Anonymität gefährdet ist.

    VPN ist und bleibt ein SPOF.

    1. „Die TKom bertreibt schon seit ewig ihre eigene freiwillige Vorratsdatenspeicherung. Bei der Klage geht es nur um Money, Money, doch nicht um Grundrechte.“

      korrekt!!!
      allerdings trifft dies auf jede netzfirma zu die als shareholder nutte unterwegs ist, ohne jegliche ausnahme!!!!
      und wer glaubt, dass irgendeine dieser Firmaen nicht jederzeit und bereitwillig ihre Daten beim anklopfen der Zwingherren herausgibt, sollte langsam mal aus seinem Wachkoma aufwachen….

  4. hmm, da muss ich nun doch mal wieder was schreiben:

    zunächst sollte es doch wohl inzwischen jedem klar sein, wieso das alles so läuft wie es läuft, sprich gesetzte KEINERLEI Bedeutung mehr haben, natürlich gilt dies nur für die Zwingherren, die Sklaven müssen sich natürlich dran halten.
    bitte hört endlich alle auf, auch wenn hier jetzt nicht geschehen, das wort „Demokratie“ zu benutzen, diese gibt es auf diesem Planeten nirgendwo!!!!!! wenn man die Umdeutung mit der Realität abgleicht, wird daraus das korrekte wort: Diktatur!!!!
    bzgl vpn: wenn schon gesetzte keine rolle mehr spielen, glaubt jemand das agb’s es dann tun?
    da kann man reinkritzeln was man will, ob es stimmt weiss nur einer. die einzigen mit wirklichen Rückgrat und der richtigen Motivation was privatsspähre etc pp angeht, sind die jungs von piratebay, die dafür auch den knast in kauf genommen haben. leider ist Schweden das gesellschaftlcieh testlabor der nwo und in keinsten fall zu trauen.
    die ganzen angeblichen „guten“ im vpn Gewerbe, werden es hauptsächlich der kohle wegen machen und um sich eine „gehe aus dem knast“ karte zu sichern, werden diese auch loggen, egal was auch immer sie sagen und schreiben.
    die für mich einzig sichtbare Möglichkeit für die Zukunft ist die p2p Technologie für alle Bereiche.
    ich kenne mich da viel zu wneig auf technischer seite aus, aber wenn man den gesamten eigenen traffic auf und über Millionen rechner verteilt/schickt, sollte eine grundsätzliche Verschleierung wohl möglich sein.
    sobald Geld in form von einkommen als Lebensgrundlage im spiel ist, geht die Vertrauenswürdigkeit flöten, denn über das geldsystem werden wir alle KOMPLETT kontrolliert, gesteuert, gehalten etc pp.
    erst wenn es den Sklaven mal klar wird, wer der Gegner ist und ohne absichten ausser der Freiheit gehandelt wird, besteht eine Chance für eine bessere welt.
    aber ich kann euch jetzt schon sagen was im September passieren wird…..es geht halt allen leider immer noch viel viel viel zu gut, plus dem Irrglauben dies wäre grund genug angst zu haben es zu verlieren…..

    1. Ein schöner Satz, den Gysi gesagt hat->“Das Zweite ist, dass er vor der Saarland-Wahl gesagt hat: Warum nicht mit Oskar Lafontaine, der hat doch schon gut regiert im Saarland? Das hat auch der SPD nicht geschadet, auch der Linken nicht, aber es hat den letzten CDU-Wähler an die Wahlurne getrieben, weil die alle gesagt haben: Um Gottes Willen, das will ich ja gerade verhindern! Hätte er das nicht gesagt, hätte es vielleicht ein ganz anders Ergebnis gegeben.“<-
      Quelle: http://mobil.n-tv.de/politik/Schulz-hat-ein-paar-Fehler-gemacht-article19883818.html

      Das wird auch im September so passieren, die resignierten gehen nicht zur Wahl und diejenigen, die zur Wahl gehen, möchten nicht, das die Parteien "der Resignierten" an die Macht kommen!

      P.s.: Gysi bolzt gern solche Realitäten raus, aber Gysi ist hier bei NP nicht erwünscht, weil Terrorist und so!

  5. Spannendes Thema. Angefangen zu lesen. Diskriminierendes Gendersprech gelesen. (Ich bin blind. Mein Vorleseprogramm dreht durch bei diesen bescheuerten Sternchen. Danke für nichts!) Aufgehört zu lesen.

    1. Offenbar weiß Alex selbst nicht, ob sie Praktikant oder Praktikantin ist, sonst hätte sie es zumindest in dem Nachspann und bezogen auf sich selbst ja richtig und ohne die Sternchen-Schreibwiese ausdrücken können…

      1. Brennt in den Augen wie das Lesen der Taz.
        Schade, dass Netzpolitik mittlerweile auch diesen Quatsch mitmacht.

    2. Ja, das kenne ich auch. Liebe Leute von Netzpolitik.org, lasst euch mal eure Texte von einer Sprachausgabe vorlesen: „Spätestens ab Juli müssen Internet-Zugangs-Anbieter IP-Adressen ihrer Nutzer Stern Inen speichern.“ Ab dem Stern ist man völlig aus dem Lesefluss raus und meist gezwungen, den gleichen Satz noch einmal zu lesen, sprich, wiederholen zu lassen oder gezielt auf die Braillezeile zu schauen (sofern man eine hat). Gewohnheit hat mir hier auch noch nicht geholfen.
      Auch das ist Diskriminierung.
      Gruß von einem weiteren blinden Leser und sry für Offtopic.

      PS: Ach ja und Binnen-Is schneiden die silbenbindungen bei der Sprachsynthese auch ab und beginnen ein neues Wort, das ist nicht besser.

      1. Ich würde mal sagen, es ist Zeit für ein Programm das geschlechtersensible Sprache kann. Wir sollten uns nicht an die Maschine, sondern die Maschine sich an uns anpassen.

        1. „geschlechtersensibel“
          Für mich ist das Neusprech. Orwell lässt grüßen. Doppelplusgut. Wenn der Feminismus im Westen keine anderen Probleme mehr hat, dann fehlt ihm jegliche weitere Existenzgrundlage und wir können endlich anfangen uns als Einheit Mensch zu sehen und zu handeln anstatt weiterhin Gruppierungen gegeneinander auszuspielen. Alle Menschen sind gleich, danach gilt es zu handeln. Das heißt nicht, dass nicht auf spezifische Belange Rücksicht genommen werden muss!

  6. Diese Idioten bei der Telekom sollten sich einfach eine große Festplatte kaufen, für 19,99€ bei Saturn, und die dumme Klage lassen.

    „Kosten im zweistelligen Millionenbereich“. So ein Blödsinn. Wenn die einen fähigen Informatiker einstellen würden, könnte der ihnen sagen, wie man die IP-Adressen so komprimiert speichert, daß die Kosten dafür vernachlässigbar sind.

    1. Du bist sicher einer der politischen Berater in Sachen VDS (wie auch immer diese sich jetzt und in Zukunft nennen mag), deren eigentliche Auftraggeber ordentlich Kohle (Steuergelder = Geld vom Steuerzahler) mit einem sinnlosen Konzept erwirtschaften, nicht?

    2. Was hast du studiert, Wirtschaft mit Nebenfach Informatik? Selbst die Wirtschaftsinformatiker hier an der Uni würden in hysterisches Gelächter ausbrechen ob deiner Behauptung.

  7. Also die Telekom klagt nicht aus Überzeugung, sondern wegen des Geldes. Etwas anderes habe ich auch nicht wirklich erwartet.

    PS: Gendersternchen haben bei mir mindestens den gleichen Stellenwert wie tausend Ausrufezeichen.

  8. „Die Speicherung der öffentlichen IP-Adresse ist sehr aufwendig und macht, mangels technischer Möglichkeit der Zuordbarkeit zu einem Nutzer, keinen Sinn.“ Da hat die Drosselcom ausnahmsweise mal Recht. Es ist völliger Unsinn, etwas an IP-Adressen festmachen zu wollen, wenn die mehrfach vergeben werden, wie es der Fall ist. Es ist bewiesen, dass die Vorratsdatenspeicherung nichts bringt. Weder in Frankreich, noch in Norwegen oder UK (dort auch massenhaft Videoüberwachung) hat dieser Schnulli zu positiven Ergebnissen geführt. Nach einem Massenmord zu sagen, ja, wir wussten, der war unglaublich gefährlich ist definitiv zu spät für die Opfer.

  9. Das zeigt also: Anonymität gibt es nur für die, die sich drum kümmern, u.a. vielleicht schlauere Verbrecher. Der unbekümmerte Rest vom Volk wird pauschal auf Vorrat überwacht und archiviert.
    Man hofft also, mit der VDS die Terroristen ins Fangnetz zu bekommen. Surfen die mit dem Handy, ist die Sache schon vorbei.
    Aber gut, dafür hat man die Daten von 80 Mio unschuldigen Bürgern. Und was man hat, wird nicht weggeworfen. Da kann man so wunderschöne Profile raus basteln… ist alles erlaubt (aka sanktionslos verboten).

    1. Das war doch schon immer so, die organisierte Kriminalität wird von diversen Staaten dahingehend geschult, das diese bei ihren Geschäften mit dem Tod nicht „behelligt“ werden.
      Taliban, Ausbilder und Finanzier: CIA.
      ISIS/IS, Ausbilder und Finanzier: CIA.
      Hier in Deutschland Verquickungen zu Nennen ist gefährlich, aber eine Darf man nach dem Debakel in NRW nennen.
      Rechte Szene, Ausbilder und Finanzier: Verfassungsschutz.

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