Das schwarz-rote Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bleibt weiterhin in Kraft, das Bundesverfassungsgericht wird erst in einem Hauptverfahren über die „umfassende und anlasslose Bevorratung sensibler Daten über praktisch jedermann“ urteilen.
Die Richter in Karlsruhe teilten heute mit, dass sie den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des SPD-nahen Netz-Vereins D64 abgelehnt haben:
Die Antragsteller […] wollten insbesondere mit Blick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. Dezember 2016 erreichen, dass die durch dieses Gesetz eingeführte Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit außer Kraft gesetzt wird.
Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Auch nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union stellen sich hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Bewertung der angegriffenen Regelungen Fragen, die nicht zur Klärung im Eilrechtschutzverfahren geeignet sind.
Der Europäische Gerichtshof hatte die Vorratsdatenspeicherung im Dezember zum zweiten Mal gekippt. Ein Gutachten des Bundestages urteilte im Februar, dass das deutsche Gesetz den EuGH-Vorgaben nicht genügt.
Beschwerdeführer Nico Lumma, Mitgründer und Co-Vorsitzender von D64, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Wir als D64 bleiben dabei: Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat weiterhin kein Urteil über die Vorratsdatenspeicherung abgegeben. Wir freuen uns auf die endgültige Entscheidung, die hoffentlich noch in diesem Jahr kommt.
Der Bevollmächtigte Anwalt Niko Härting kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Wir warten jetzt das Hauptsacheverfahren ab und sind zuversichtlich, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit den gravierenden Einwänden gegen eine Vorratsdatenspeicherung eingehend befassen wird.
Im vergangenen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht bereits zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Vorratsdatenspeicherung abgelehnt. Damit müssen Anbieter die anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikation bis Ende Juni implementieren.
