Nico Lumma
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Bundesverfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung bleibt erstmal in Kraft, bis zum endgültigen Urteil
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Bundesverfassungsgericht: Vorratsdatenspeicherung bleibt erstmal in Kraft, bis zum endgültigen Urteil Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung bleibt in Kraft, bis das Bundesverfassungsgericht im Hauptverfahren darüber entscheidet. Zum zweiten Mal hat das oberste Gericht eine einstweilige Anordnung abgelehnt. Die Kläger sind zuversichtlich, dass die anlasslose Massenüberwachung verfassungswidrig ist.