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  • : Vorratsdatenspeicherung: Deutsche Telekom klagt gegen Speicherung von IP-Adressen bei Mobilfunk und WLAN (Updates)
    Setzt das T der Vorratsdatenspeicherung einen Punkt?
    Vorratsdatenspeicherung: Deutsche Telekom klagt gegen Speicherung von IP-Adressen bei Mobilfunk und WLAN (Updates)

    Die Deutsche Telekom klagt gegen die Bundesnetzagentur über die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. Der Internet-Anbieter will klären lassen, ob und wie IP-Adressen auch bei Mobilfunk und WLAN gespeichert werden müssen. Da die Speicherpflicht ab Juli gilt, hat der Konzern ein Eilverfahren beantragt.

    7. Juni 2017 24
  • : Vorratsdatenspeicherung kann noch mehr: Jetzt auch mit Vollprotokollierung von Portnummern
    Bisher wird normalerweise nicht gespeichert, wie ein Router private und öffentliche Adressen zuordnet. Mit VDS könnte sich auch das ändern - <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0">CC BY-SA 3.0</a> via wikimedia/<a href="https://en.wikipedia.org/wiki/ERS_3500_and_ERS_2500_series#/media/File:Avaya_ERS-2500_Stack.jpg">Geek2003</a>
    Vorratsdatenspeicherung kann noch mehr: Jetzt auch mit Vollprotokollierung von Portnummern

    Es kommen immer mehr verborgene Details in der geplanten Vorratsdatenspeicherung zu Tage, die zeigen, dass noch viel mehr protokolliert werden soll, als wir zu Anfang gesehen haben. Zum Beispiel bietet der Entwurf die Möglichkeit, nicht nur öffentliche IP-Adressen zu speichern, sondern auch zusätzlich Port-Nummern. Das hat folgende Bedeutung – stark vereinfacht:

    IPv4-Adressen sind knapp, seit immer mehr Menschen/Dinge/Maschinen im Internet vertreten sind. Normalerweise würde man jedem eine eigene öffentliche IP-Adresse zuordnen. Früher war das auch so und der „Inhaber“ einer IP-Adresse konnte einfach über die zuständige IP-Verwaltungsinstanz (hier beispielhaft für uns) ermittelt werden.

    Um Adressen zu sparen, wurde später oft mehreren Teilnehmern die gleiche IP-Adresse gegeben. Ihre private IP-Adresse, mit der man die verschiedenen Teilnehmer eines Netzes zuordnen kann, unterscheidet sich jedoch. Die finale Ermittlung, für wen ein Datenpaket bestimmt ist, geschieht aufgrund der Portnummern, denen die Teilnehmer zugeordnet sind. Der Router weist die einkommenden Pakete dadurch den Zielgeräten zu. Er nimmt eine Network Address Translation (NAT) vor.

    Bisher umfasste die Vorratsdatenspeicherung nicht die Zuordnung der Port- und IP-Adressen, das könnte sich jetzt für die „Erbringer öffentlich zugänglicher Internetzugangsdienste“ ändern. Für die heißt es jetzt laut §113b des Entwurfs [S. 11] Folgendes für vier Wochen zu speichern:

    […]
    1. die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse,
    2. eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt, sowie eine zugewiesene Benutzerkennung
    […]

    Die Portzuordnungen wurden bisher noch nicht gespeichert, da sie für die Provider nach Nutzung nicht mehr relevant sind. Nachvollziehbarerweise passt das den Ermittlern nicht, da so Einzelteilnehmer in der Masse verschwimmen. Aber den Preis für die Speicherung des IP- zu Port-Mappings zahlt nicht nur der Nutzer mit seiner Privatsphäre, sondern auch der Serverbetreiber. Bisher ist eine Speicherung von Portnummern in der Regel schlicht nicht vorgesehen – es entstünde massiver, auch finanzieller, Aufwand, eine solche Maßnahme umzusetzen. Noch dazu sind die Zeitintervalle der Speicherung klein, da Portnummern in der Regel nur für kurze Zeit – das Senden einer Mail, der Abruf einer Webseite – gültig sind und dann neu zugeordnet werden.

    Verhältnismäßig ist das nicht. Und es dürfte sowohl bei Betreibern als auch Nutzern auf heftigen Widerstand stoßen.

    Update: Hier auch eine Analyse zum Thema von Henning Tillmann. Danke!

    26. Mai 2015 23