RBB-Kontraste über Fake-News von der Polizei auf Twitter

Zu diesem Bild twitterte die Polizei: „Lebensgefahr für unsere Kolleg. Dieser Handknauf in der #Friedel54 wurde unter⚠️Strom⚠️gesetzt. Zum Glück haben wir das vorher geprüft.“ Medien übernahmen die Version ungeprüft. Am Ende stellte sich die Geschichte als falsch heraus. CC-BY 2.0 @PolizeiBerlin_E

Das RBB-Magazin Kontraste hat sich Falschmeldungen der Polizei angesehen. Diese werden vor allem über Twitter verbreitet. Der Artikel führt mehrere Beispiele an, darunter der angeblich unter Strom gesetzte Türknauf eines besetzten Hauses in Berlin sowie die angeblich gefundene Benzinflasche beim G8-Gipfel in Elmau. In beiden Fällen musste die Polizei später zurückrudern.

Dabei macht der Bericht des RBB auf mehrere Grundprobleme der polizeilichen Kommunikation aufmerksam:

Professor Albert Ingold, Kommunikationsrechtler an der Universität Mainz, hält diese Twitter-Praxis der Polizei für schlicht rechtswidrig. „Staatliche Organe können nicht auf gut Glück Sachverhalte kommunizieren. Behörden unterliegen in der Kommunikation besonderen Wahrheitspflichten. Das heißt: Unwahre oder missverständliche Äußerungen darf eine staatliche Stelle nicht veröffentlichen“, meint Ingold.

Ein weiteres Feld ist, dass die Polizei mit Twitter oftmals selbst zum politischen Akteur wird. Dazu heißt es im RBB-Artikel:

„Die Aufgabe der Polizei ist es, erstens Demonstrationsrecht zu sichern, durchzusetzen, und zweitens Gesetzesverstöße zu verfolgen“, sagt der Sozialwissenschaftler Peter Ullrich. „Sie soll aber nicht öffentlich Politik machen und bestimmten Akteuren Legitimität zu- oder absprechen. Das ist nicht ihre Aufgabe und auch nicht ihre Kompetenz.“

Da die Polizeien in Deutschland mittlerweile mit mehr als 200 Accounts unterwegs sind, sollten sich Standards in der Kommunikation durchsetzen, die nicht in der Grauzone operieren, sondern sich an der gesetzlich festgeschriebenen Funktion der Polizei orientieren.

4 Ergänzungen

  1. Staatliche Institutionen haben auf kommerziellen Medien generell nichts verloren, zumal dies ausländische Organisationen sind. Dies gilt für Rundfunkanstalten, Kommunen, Bundesbehörden und eben auch für die Polizei.
    Nur weil sich ein Ausschnitt der Bevölkerung auf diesen alternativen Medien tummelt, kann dies keine Rechtfertigung sein, geltendes Recht zu brechen.

    1. Und jetzt bitte ueber die eigene Meinung hinaus noch eine rechtlich relevante Grundlage fuer die Behauptung?

      Twitter ist uebrigens kein redaktionelles Medium, sondern eine Plattform fuer benutzergenerierten Inhalt.

  2. Klickgeilheit ist Polizeisprechern ebenfalls kein Fremdwort. Sie wissen, man kann für ein noch so kleines Delikt ein Vielfaches an medialem Aufsehen erwirken, wenn man dabei irgendwie noch den Begriff „E-Zigarette“ einflechten kann.

    Es ist nicht Aufgabe der Polizei, Menschen vom Umstieg auf weniger schädlichen Genuß abzuhalten und Mitmenschen in ihrem Fehlurteil Dampfern gegenüber zu bestärken.

  3. Ich weiss nicht warum es ein Problem darstellen soll, wenn sich die Polizei öffentlich zum Depp macht.

    „Mißtraue Autoritäten – fördere Dezentralisierung.“

    Wisst ihr noch?
    Das ist Kern unseres Handelns.

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