Die SPD hat ein Positionspapier zum Kampf gegen Hate Speech und Fake News vorgelegt. Demnach will die SPD soziale Netzwerke juristisch als eigene „Kategorie“ im Telemediengesetz definieren. Außerdem will sie Plattformen zu einer Kontaktstelle und mehr Transparenz verpflichten sowie einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durchsetzen. Aus Perspektive von Grund- und Freiheitsrechten sind einige der Maßnahmen als positiv zu bewerten, andere bergen erhebliche Probleme für die Meinungsfreiheit. Unsere Analyse:
[Hinweis: In diesem Text geht es um ein Positionspapier der SPD. Wir arbeiten gerade an einer Einschätzung zum heute Vormittag vom Justizministerium vorgestellten Gesetzentwurf zum gleichen Thema, der sich in Teilen von den Vorschlägen der SPD unterscheidet.]
Wird Wikipedia jetzt auch soziales Netzwerk?
Im Papier der SPD findet sich die Forderung nach der Änderung des Telemediengesetzes (TMG), um soziale Netzwerke rechtlich als spezielle Form des Hostproviders zu klassifizieren. Die vorgeschlagene Definition ist aber äußerst schwammig:
Plattformen, die darauf gerichtet sind, ihren Mitgliedern soziale Interaktion und den Austausch von Inhalten zu ermöglichen.
Eine so weite Definition kann von kleinen Blogs, großen Blogs, der Wikipedia, Datingplattformen, über Instant Messenger so ziemlich alles enthalten, wo irgendwie über das Internet kommuniziert wird. Obwohl in der Debatte der letzten Wochen die ganze Zeit nur über Facebook geredet wird, könnte das Gesetz also sehr viel mehr Dienste betreffen.
Es heißt zwar weiter im Papier, dass eine Bagatellgrenze denkbar sei. Diese soll Startups und kleine Unternehmen von Pflichten ausnehmen, jedoch werden überhaupt keine Angaben gemacht, wie eine solche Grenze umgesetzt werden könnte. Besonderes Augenmerk soll auf marktbeherrschenden Unternehmen liegen, wobei im Papier keine Richtung vorgegeben wird, was das genau sein könnte. Laut Informationen des Spiegel plant das Justizministerium eine Bagatellgrenze ab zwei Millionen Usern. Unklar ist aber, ob es sich bei der Zahl um ausschließlich deutsche Nutzer handeln soll und wie mit der Frage umgegangen wird, ob diese aktiv sein müssen.
Kontaktstelle in Deutschland
Wer einmal als soziales Netzwerk eingestuft ist und über der Bagatellgrenze liegt, muss nach dem Willen der SPD eine Kontaktstelle „für Justiz, Strafverfolgungsbehörden und für Betroffene“ bereithalten:
Diensteanbieter von sozialen Netzwerken sollen künftig eine Kontaktstelle mit einer 24/7-Erreichbarkeit in Deutschland vorhalten, die die Strafverfolgungsbehörden bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben unterstützt und an die sich Betroffene wenden können.
Wer keine Kontaktstelle einrichtet, soll mit einer „hohen Geldstrafe“ belegt werden.
Gefährlich: zivilrechtlicher Auskunftsanspruch
Gefährlich für die Meinungsfreiheit ist ein Vorschlag, der sich in ähnlicher Form auch in einem Positionspapier der CDU findet: ein zivilrechtliches Auskunftsrecht bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Wie wir zuletzt ausführlich dargelegt haben, werden durch ein solches Auskunftsrecht Anonymität und Pseudonymität im Internet erheblich geschwächt. Das vorgeschlagene Auskunftsrecht wäre die Einführung der Klarnamen-Pflicht durch die Hintertüre. Ein Ende von Anonymität und Pseudonymität schadet jedoch der freien demokratischen Debatte und betrifft insbesondere Minderheiten und Whistleblower, denen eine Enttarnung des Klarnamens und ihrer Identität zum Schaden gereichen könnte. Gleichzeitig öffnet das Auskunftsrecht auch einer missbräuchlichen Nutzung und gegebenenfalls einer neuen Abmahn-Industrie die Türe.
Mehr Transparenz
Das Positionspapier der SPD enthält zudem eine Verpflichtung der Anbieter zu detaillierten Transparenzberichten. Diese sollen den Umgang mit Strafverfolgung und Beschwerden sowie den Umgang damit und die Löschpraxis ausführlich darstellen. Gleichzeitig müssen die Plattformen darlegen, wie viele Menschen bei ihnen in diesem Feld arbeiten.
Darüber hinaus sollen die Plattformen „weitest mögliche Transparenz über die verwendeten Algorithmen und die Kriterien der Auswahl“ herstellen, „die den Newsfeed bestimmen“. Es soll auch geprüft werden, inwieweit „eine Beschränkung der Beeinflussung der Newsfeeds durch Werbung möglich ist“. Das lässt zwar noch Spielraum, könnte jedoch die unsägliche Geheimniskrämerei der Plattformen zumindest erschweren und endlich mehr Einblicke in Löschpraxen und Moderationskriterien geben.
Änderung von Notice-and-Takedown
Die sozialen Netzwerke sollen laut SPD verpflichtet werden, Beschwerden und Hinweise innerhalb von 24 Stunden zu bearbeiten und „offensichtliche Rechtsverletzungen (zum Beispiel eindeutige Gewaltverherrlichung; Beleidigungen, Volksverhetzung)“ binnen 24 Stunden zu löschen. Weiter heißt es im Papier: „Bei komplizierten Fällen (in Fällen von nicht-offensichtlichen Rechtsverletzungen), in denen sorgfältige Prüfungen und Abwägungen erfolgen oder Stellungnahmen der Betroffenen eingeholt werden müssen, sollte die Löschung spätestens binnen 7 Tagen erfolgen.“ Es müsse möglich sein, dass die Entscheidungen der Plattformen juristisch überprüfbar seien. Die letztgültige Entscheidung, wenn es um Meinungs- und Pressefreiheit gehe, müsse bei den Gerichten liegen.
Zur Beschleunigung der Reaktionszeiten sollen zudem bei den Landgerichten Spezialkammern und spezialisierte Staatsanwaltschaften eingerichtet werden. Das ist eine sinnvolle Forderung, die ohne irgendwelche Verschärfungen und Kollateralschäden für eine bessere und schnellere Bearbeitung der Fälle sorgen kann.
Die kurzen Fristen und die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung sind ein großes Problem, das wir immer wieder angesprochen haben. Sollte eine juristische Überprüfbarkeit von Löschentscheidungen tatsächlich eingeführt werden, wäre dies ein Vorteil gegenüber heute.
Eine Gegendarstellungspflicht der Plattformen hat die SPD im Vergleich zu ihrem Papier aus der Entwurfsphase jedoch abgeschwächt. Hier soll eine Stärkung derselben nur noch geprüft werden. Für Bots soll es eine Kennzeichnungspflicht geben.
Problematisch: Privilegierung journalistisch-redaktioneller Inhalte
Dieser Punkt erinnert ein bisschen an die Debatte zur Einführung des Privatfernsehens und den Versuch, den Privatsendern Informationsanteile vorzuschreiben. Wobei dieser Ansatz auch nicht passt, da Fernsehen unidirektional ist und soziale Netzwerke eben vom Netzwerkcharakter leben. Im SPD-Papier heißt es:
Geprüft werden sollte beispielsweise, ob es einer weitergehenden Privilegierung von Anbietern von journalistisch-redaktionellen Inhalten bedarf, um die Vielfalt auf Social-Media-Plattformen (etwa hinsichtlich der Höher-Gewichtung von journalistischen Inhalten) sicherzustellen.
Ein schwieriger Punkt: Was sind eigentlich „journalistisch-redaktionelle Inhalte“, die dann bevorzugt werden sollen? Soll es dann Listen mit privilegierten Medien geben? Wer entscheidet so etwas? Die Grundidee von sozialen Netzwerken war eigentlich, dass Menschen selbstbestimmt entscheiden, wen oder was sie interessant finden und abonnieren – und dass sie dann genau von diesen Accounts die Nachrichten in ihrem Newsfeed erhalten.
Dieses Prinzip haben Plattformen wie Facebook mit der Bevormundung der Nutzer durch klickoptimierte „Das-müsste-dir-gefallen-Algorithmen“ und ihrer künstlichen Verknappung zum Zwecke des Anzeigenverkaufs schon ad absurdum geführt. Auf so ein kaputtes Prinzip aufzusetzen, um „journalistisch-redaktionelle Inhalte“ zu privilegieren, kann nicht der richtige Weg sein – und wird zudem jene Kräfte bestärken, die heute schon an jeder Ecke die große „Systempresse“-Verschwörung wittern. Das Instrument könnte ebenfalls dazu genutzt werden, alte Geschäftsmodelle zu sichern und neuen Playern den Zugang zu erschweren.
Wirtschaftsministerium gegen privatisierte Rechtsdurchsetzung
Vom CDU-Papier zum selben Thema unterscheidet sich das der Sozialdemokraten nur in einigen wenigen Punkten. Im Gegensatz zur SPD fordert die CDU zum Beispiel eine Verschärfung von Strafrechtsparagrafen, z. B. bei Beleidigung, Wahlfälschung und Wählertäuschung.
Die relative Einigkeit der beiden Regierungsparteien in der Fake-News-Frage hat den Druck auf Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) noch einmal erhöht. Maas wird am Dienstag eine Pressekonferenz zum Thema abhalten, auf der Regelungsvorschläge zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken vorgestellt werden sollen.
Maas ist formal gar nicht für das Thema zuständig, weil das Telemediengesetz in den Aufgabenbereich des Bundeswirtschaftsministeriums fällt. Dort hatte sich jedoch Ministerin Brigitte Zypries (SPD) kürzlich in deutlichen Worten gegen eine Überregulierung von Plattformen gewandt. In einem Brief (1, 2) an EU-Kommissar Andrus Ansip betonte sie das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf informationelle Selbstbestimmung. Sie kritisierte, dass viele Vorschläge auf eine privatisierte Rechtsdurchsetzung hinausliefen, und sprach sich für das Hostprovider-Privileg aus. Dies sei jedoch nicht als Widerspruch zum Justizministerium zu werten, hieß es gegenüber netzpolitik.org.
Wieviel aus den Positionspapieren von CDU und SPD jetzt in den Gesetzentwurf einfließt, wird sich zeigen.
Wie sollen denn die Bots gekennzeichnet werden? Manuell per Report-Button, oder per Algorithmus? Stelle mir beides schwierig vor angesichts des anderen Artikels bzgl. 15% Bots bei Twitter.
Ausserdem wie gesagt.
Vertstehe ich nicht was an den Bots so schlimm sein soll oder produzieren die soviel Bendbreite das Youtube dann nicht mehr geht? ;-)
…wenn zum Beispiel über 70% der Tweets mit dem #refugeeswelcometogermany aus den USA und Großbritanien kommen sollte man sich überlegen welche macht gerade Twitter hat um mit weniger als 1000 Dollar einen Hashtag einen Tag lang in den „meist diskutierten“ auch in die Mainstreammedien bringt.
„fordert die CDU zum Beispiel eine Verschärfung von Strafrechtsparagrafen, z.B. bei … Wählertäuschung“
… „no spy Abkommen“ in 2013 ?
… „Abhören unter Freunden, das geht gar nicht“ ?
… „Pressefreiheit umfasst auch die Freiheit Missstände aufzudecken, ohne Nachteile und Gefahren befürchten zu müssen“ ( vs. verweigerter Zeugenschutz für Snowden! ) ?
…
Die CDU kämpft da gegen sich selbst ?
Nicht klar formulierte Rechtssätze oder Definitionen als Grundlage gehören öffentlich geächtet oder sollten klar definiert und referenziert werden. Statt pauschalisierende Begriffe (Neusprech?) wie Fake News, Hassrede oder Rassismus sollten die Akteure mal den üblichen Rechtsrahmen mit entsprechenden Worten benutzen. Propaganda betreiben Sie nämlich gerade durch eine Vermengung solche Begrifflichkeiten und helfen somit Bürgerrechte abzuschaffen oder tun dies aktiv.
„In der gegenwärtigen Debatte werden unter den Überschriften Fake News und Hassrede eine Viel-
zahl von Fragestellungen vermengt“ -> vielleicht noch etwas Hoffnung
https://de.wikipedia.org/wiki/Fake_News
„absichtlich lancierte bzw. veröffentlichte Falschmeldungen bezeichnet“ -> ganz große Klasse, weisen Sie mal Vorsatz bei einer Meldung nach, sowie die Definition einer Falschmeldung
Hassrede
https://de.wikipedia.org/wiki/Hassrede
„sprachliche Ausdrucksweisen von Hass mit dem Ziel der Herabsetzung und Verunglimpfung bestimmter Personen oder Personengruppen… oft das Ziel der Hassredner in den Vordergrund gestellt“ -> Gedankenverbrechen lässt grüßen
Zu Rassimus https://de.wikipedia.org/wiki/Rassismus#Kritik_an_der_Verwendung_des_Begriffs
„In Norwegen wurde vom Gesetzgeber der Begriff „Rasse“ aus den sich mit Diskriminierung befassenden nationalen Gesetzen entfernt, da der Begriff als problematisch und unethisch gilt.[53][54] Das norwegische Gesetz gegen Diskriminierung verwendet lediglich die Begriffe ethnische und nationale Herkunft, Abstammung und Hautfarbe“
„Rassisten alle Menschen, die ihren eigenen Merkmalen möglichst ähnlich sind, grundsätzlich als höherwertig, während alle anderen (oftmals abgestuft) als geringerwertig diskriminiert werden“
–> Missbrauchsmöglichkeiten + Zeitverschwendung [man weiß nicht, was das jetzt genau heißen soll]
Mit dem Rest liegt der Artikel komplett richtig, Zensur sollte keinesfalls begünstigt werden.
„Diensteanbieter von sozialen Netzwerken sollen künftig eine Kontaktstelle mit einer 24/7-Erreichbarkeit in Deutschland vorhalten, die die Strafverfolgungsbehörden bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben unterstützt und an die sich Betroffene wenden können.“
Ermittlungen im Zusammenhang von Straftaten sind Aufgabe des Staates!
Die Polizei der Länder und der Polizeilicher Staatsschutz des BKA tragen hier- zum Schutz der Bürger im Rahmen der Daseinsvorsoge eine hohe Verantwortung. „Vor“ermittlungen in die Verantwortung der Wirtschaft abzuladen mag billig sein, jedoch hat diese nichts mit einem Exekutivorgan des Staates gemein.
Aber wer weiß schon was Politiker sich zum Erhalt ihrer Kompfortzone noch so alles ausdenken. Vielleicht sind es morgen Leiharbeiter, welche sich bei der Polizei für wenig Geld um die Sicherheit der Bürger kümmern – niedrigere Arbeitslosenquote inbegriffen.
>>Vielleicht sind es morgen Leiharbeiter, welche sich bei der Polizei für wenig Geld um die Sicherheit der Bürger kümmern
hey, wir haben hier alle eine qualifizierungsmaßnahme durchlaufen und sind stolz auf unsere firmenidentität, du unsensibler klotz!
Mir ist nicht klar, welchen Zusammenhang es zwischen dem von Dir zitierten und Deinem Kommentar gebe sollte?
Sehr gut, damit wandern die sozialen Netzwerke hoffentlich endlich aus dieser faschistischen Diktatur ab und werden für Menschen wie mich endlich nutzbar. Dieser faschistische Terrorstaat hat mich nämlich bisher davon abgehalten Facebook, Twitter &Co. zu nutzen.
In welchem Staat lebst Du denn?
„Denial“ (Calvin&Hobbes)
Ich benutze im übrigen schon seit langem eine Offline-Version von Wikipedia als Datenbasis, aus einer Zeit als dieses Medium noch nicht von Terroristen aus dem linken und rechten Millieu gekapert war. Mittlerweile sind viele Artikel aus neutralen und seriösen Quellen dazugekommen, übersetzt und aufbereitet aus vielen verschiedenen Sprachräumen. Und wie man hier sieht hat sich diese Vorraussicht ausgezahlt, mal wieder.
Immerhin enthalten aber völlig schwammig ist das Thema „Digitale Bildung und digitale Selbständigkeit“. Ich denke es ist wenig gewagt zu behaupten, dass wir viele Probleme, die aus Fake-News resultieren nicht hätten, wenn die entsprechende Medienkompetenz vorhanden wäre (der Verweis auf die entsprechende Studie gab’s ja glaub ich auch hier auf netzpolitik.org). Ich hoffe ernsthaft, dass die Ansätze über drei im Rathausflur ausgelegte Flyer und 2h Zusatzausbildung für Lehrkräfte hinausgehen. :-|
Was ist eigentlich „Wählertäuschung“? Sind das die üblichen Wahlversprechungen, die nie ernst gemeint waren? Ist das die übliche rhetorische Forderung nach Dingen, die bereits Gesetz sind um andere radikalere Dinge insgeheim umzusetzen? Ist das die Blockade von Untersuchungsausschüssen, die dem Parlament und nicht zuletzt den Wähler_innen Transparenz herstellen sollen?
Oder soll „Wählertäuschung“ künftig alles sein, was der offiziellen Position der Bundesregierung widerspricht und nicht gerichtsfest bewiesen werden kann? Soll damit Wikileaks künftig strafbar sein aber ein Innenminister darf weiter lügen?
Wenn man amerikanische(!) Unternehmen verknacken kann, hierzulande eine Zensur-Abmahnmafia-Stelle einzurichten… können die Polen das dann nicht auch verlangen? Oder Erdolfs Türkei? Oder die Saudis? — in der Folge wäre dann nur noch legal, was in jedem dieser Länder egal ist…
Und darf man umgekehrt dann vielleicht auch deutschen Meinungsplattformen (Zeitungen, Blogs, Netzwerke) den Arsch aus der Hose klagen, falls es den Emiraten, dem Iran oder Ägypten nicht passt. Werden die dann da auch in Abwesenheit einer Zensurkammerstelle verurteilt? Oder bleibt derlei international wirksamen Zensurkammer-Stellen weißen, hellhäutigen Ariern vorbehalten? Oder wo genau liegt da die Grenze, welches Land sowas „darf“?
Und nur mal so zum Vergleich: “Ordentliche” Gerichte in unserer maroden „Justiz“ lassen sich sehr gerne und auch bein kleinen Fällen mal 2,3,4,5 Jährchen Zeit… wenn ein BÜRGER etwas unwahres oder falsches reklamiert… (Sofern er sich unseren feudalen, kostengetriebenen „Rechtsstaat“ denn überhaupt leisten kann. Anderes Thema…)
Facebook bekommt für die komplizierteren Fälle (!) 1 Woche. Ansonsten gibt es Millionen-Strafen bis die Schwarte kracht? Nicht für schwere Kriminalität, sondern für das nicht-willfährige Beseitigen von Äußerungen, nicht für physische Delikte irgendwelche Art.
Hass mag ja schlecht für den Blutdruck sein, aber seit wann ist es eigentlich Hassen verboten? Die CDU hasste Jahrzehnte die Grünen. Die Grünen hassten alle Kernkraft-Lobbyisten. Und außerdem: Kennt hier jemand Herbert Wehner oder Franz-Josef Strauß? Oder den Urheber von „Mit Verlaub Herr Präsident, sie sind ein Arschloch.“
Wie kann Hassrede dann straftbar sein? Sofern nicht -echte- Delikte dazukommen. (Die übrigens alle eigene Namen haben und im BGB stehen.)
„mit verlaub etc“ dürfte ein sonderfall sein, und obendrein ganz offensichtlich ohne verlaub.
hassen dürfen sie, solange dies gefühl und nicht in falsche tatsachenbehauptung, beleidigung oder aufforderung zu straftaten ausartet.
ich kenne übrigens grüne ganz höchst persönlich, die kernkraftlobbyisten nicht hassen, sondern ihre arbeit gegen solche emotional anders auskleiden.
.~.
1/3) Spätestens seit Abu Ghraib, Guantamo und den CIA-Folterknästen kann kein westlicher Politiker mehr mit ernstem Gesicht in irgendein afrikanisches oder asiatisches „Entwicklungsland“ fahren, und irgendwas von Menschenrechten erzählen, ohne sofort eine –höchst berechtigte– Retourkutsche zu kassieren…
2/3) Seit Edward Snowden, kann man das auch nicht mehr tun, um totalitäre Überwachung durch die Nachfolger von Gestapo oder Securitate zu monieren… kriegt man sofort wieder, den Ball.
3/3) Tja. Und spätestens mit DIESER Gesetzgebung ist jetzt auch die Tür zu, China zu erzählen, sie mögen doch das Internet etwas weniger strangulieren. Und Meinungsfreiheit wäre doch wichtig…
Zu erwartende offizielle CDU-SPD-Laber: „Jaja, bei UNS (den guten, weißen, arischen Westlern) werden ja nur die wirklich schlimmen Dinge gefiltert (also Kritik an UNS, und UNSER guten Regierung!1!!). Bei EUCH dagegen…“
— merken die noch was?