Die SPD hat ein Positionspapier zum Kampf gegen Hate Speech und Fake News vorgelegt. Demnach will die SPD soziale Netzwerke juristisch als eigene „Kategorie“ im Telemediengesetz definieren. Außerdem will sie Plattformen zu einer Kontaktstelle und mehr Transparenz verpflichten sowie einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durchsetzen. Aus Perspektive von Grund- und Freiheitsrechten sind einige der Maßnahmen als positiv zu bewerten, andere bergen erhebliche Probleme für die Meinungsfreiheit. Unsere Analyse:
[Hinweis: In diesem Text geht es um ein Positionspapier der SPD. Wir arbeiten gerade an einer Einschätzung zum heute Vormittag vom Justizministerium vorgestellten Gesetzentwurf zum gleichen Thema, der sich in Teilen von den Vorschlägen der SPD unterscheidet.]
Wird Wikipedia jetzt auch soziales Netzwerk?
Im Papier der SPD findet sich die Forderung nach der Änderung des Telemediengesetzes (TMG), um soziale Netzwerke rechtlich als spezielle Form des Hostproviders zu klassifizieren. Die vorgeschlagene Definition ist aber äußerst schwammig:
Plattformen, die darauf gerichtet sind, ihren Mitgliedern soziale Interaktion und den Austausch von Inhalten zu ermöglichen.
Eine so weite Definition kann von kleinen Blogs, großen Blogs, der Wikipedia, Datingplattformen, über Instant Messenger so ziemlich alles enthalten, wo irgendwie über das Internet kommuniziert wird. Obwohl in der Debatte der letzten Wochen die ganze Zeit nur über Facebook geredet wird, könnte das Gesetz also sehr viel mehr Dienste betreffen.
Es heißt zwar weiter im Papier, dass eine Bagatellgrenze denkbar sei. Diese soll Startups und kleine Unternehmen von Pflichten ausnehmen, jedoch werden überhaupt keine Angaben gemacht, wie eine solche Grenze umgesetzt werden könnte. Besonderes Augenmerk soll auf marktbeherrschenden Unternehmen liegen, wobei im Papier keine Richtung vorgegeben wird, was das genau sein könnte. Laut Informationen des Spiegel plant das Justizministerium eine Bagatellgrenze ab zwei Millionen Usern. Unklar ist aber, ob es sich bei der Zahl um ausschließlich deutsche Nutzer handeln soll und wie mit der Frage umgegangen wird, ob diese aktiv sein müssen.
Kontaktstelle in Deutschland
Wer einmal als soziales Netzwerk eingestuft ist und über der Bagatellgrenze liegt, muss nach dem Willen der SPD eine Kontaktstelle „für Justiz, Strafverfolgungsbehörden und für Betroffene“ bereithalten:
Diensteanbieter von sozialen Netzwerken sollen künftig eine Kontaktstelle mit einer 24/7‑Erreichbarkeit in Deutschland vorhalten, die die Strafverfolgungsbehörden bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben unterstützt und an die sich Betroffene wenden können.
Wer keine Kontaktstelle einrichtet, soll mit einer „hohen Geldstrafe“ belegt werden.

Gefährlich: zivilrechtlicher Auskunftsanspruch
Gefährlich für die Meinungsfreiheit ist ein Vorschlag, der sich in ähnlicher Form auch in einem Positionspapier der CDU findet: ein zivilrechtliches Auskunftsrecht bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Wie wir zuletzt ausführlich dargelegt haben, werden durch ein solches Auskunftsrecht Anonymität und Pseudonymität im Internet erheblich geschwächt. Das vorgeschlagene Auskunftsrecht wäre die Einführung der Klarnamen-Pflicht durch die Hintertüre. Ein Ende von Anonymität und Pseudonymität schadet jedoch der freien demokratischen Debatte und betrifft insbesondere Minderheiten und Whistleblower, denen eine Enttarnung des Klarnamens und ihrer Identität zum Schaden gereichen könnte. Gleichzeitig öffnet das Auskunftsrecht auch einer missbräuchlichen Nutzung und gegebenenfalls einer neuen Abmahn-Industrie die Türe.
Mehr Transparenz
Das Positionspapier der SPD enthält zudem eine Verpflichtung der Anbieter zu detaillierten Transparenzberichten. Diese sollen den Umgang mit Strafverfolgung und Beschwerden sowie den Umgang damit und die Löschpraxis ausführlich darstellen. Gleichzeitig müssen die Plattformen darlegen, wie viele Menschen bei ihnen in diesem Feld arbeiten.
Darüber hinaus sollen die Plattformen „weitest mögliche Transparenz über die verwendeten Algorithmen und die Kriterien der Auswahl“ herstellen, „die den Newsfeed bestimmen“. Es soll auch geprüft werden, inwieweit „eine Beschränkung der Beeinflussung der Newsfeeds durch Werbung möglich ist“. Das lässt zwar noch Spielraum, könnte jedoch die unsägliche Geheimniskrämerei der Plattformen zumindest erschweren und endlich mehr Einblicke in Löschpraxen und Moderationskriterien geben.
Änderung von Notice-and-Takedown
Die sozialen Netzwerke sollen laut SPD verpflichtet werden, Beschwerden und Hinweise innerhalb von 24 Stunden zu bearbeiten und „offensichtliche Rechtsverletzungen (zum Beispiel eindeutige Gewaltverherrlichung; Beleidigungen, Volksverhetzung)“ binnen 24 Stunden zu löschen. Weiter heißt es im Papier: „Bei komplizierten Fällen (in Fällen von nicht-offensichtlichen Rechtsverletzungen), in denen sorgfältige Prüfungen und Abwägungen erfolgen oder Stellungnahmen der Betroffenen eingeholt werden müssen, sollte die Löschung spätestens binnen 7 Tagen erfolgen.“ Es müsse möglich sein, dass die Entscheidungen der Plattformen juristisch überprüfbar seien. Die letztgültige Entscheidung, wenn es um Meinungs- und Pressefreiheit gehe, müsse bei den Gerichten liegen.
Zur Beschleunigung der Reaktionszeiten sollen zudem bei den Landgerichten Spezialkammern und spezialisierte Staatsanwaltschaften eingerichtet werden. Das ist eine sinnvolle Forderung, die ohne irgendwelche Verschärfungen und Kollateralschäden für eine bessere und schnellere Bearbeitung der Fälle sorgen kann.
Die kurzen Fristen und die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung sind ein großes Problem, das wir immer wieder angesprochen haben. Sollte eine juristische Überprüfbarkeit von Löschentscheidungen tatsächlich eingeführt werden, wäre dies ein Vorteil gegenüber heute.
Eine Gegendarstellungspflicht der Plattformen hat die SPD im Vergleich zu ihrem Papier aus der Entwurfsphase jedoch abgeschwächt. Hier soll eine Stärkung derselben nur noch geprüft werden. Für Bots soll es eine Kennzeichnungspflicht geben.
Problematisch: Privilegierung journalistisch-redaktioneller Inhalte
Dieser Punkt erinnert ein bisschen an die Debatte zur Einführung des Privatfernsehens und den Versuch, den Privatsendern Informationsanteile vorzuschreiben. Wobei dieser Ansatz auch nicht passt, da Fernsehen unidirektional ist und soziale Netzwerke eben vom Netzwerkcharakter leben. Im SPD-Papier heißt es:
Geprüft werden sollte beispielsweise, ob es einer weitergehenden Privilegierung von Anbietern von journalistisch-redaktionellen Inhalten bedarf, um die Vielfalt auf Social-Media-Plattformen (etwa hinsichtlich der Höher-Gewichtung von journalistischen Inhalten) sicherzustellen.
Ein schwieriger Punkt: Was sind eigentlich „journalistisch-redaktionelle Inhalte“, die dann bevorzugt werden sollen? Soll es dann Listen mit privilegierten Medien geben? Wer entscheidet so etwas? Die Grundidee von sozialen Netzwerken war eigentlich, dass Menschen selbstbestimmt entscheiden, wen oder was sie interessant finden und abonnieren – und dass sie dann genau von diesen Accounts die Nachrichten in ihrem Newsfeed erhalten.
Dieses Prinzip haben Plattformen wie Facebook mit der Bevormundung der Nutzer durch klickoptimierte „Das-müsste-dir-gefallen-Algorithmen“ und ihrer künstlichen Verknappung zum Zwecke des Anzeigenverkaufs schon ad absurdum geführt. Auf so ein kaputtes Prinzip aufzusetzen, um „journalistisch-redaktionelle Inhalte“ zu privilegieren, kann nicht der richtige Weg sein – und wird zudem jene Kräfte bestärken, die heute schon an jeder Ecke die große „Systempresse“-Verschwörung wittern. Das Instrument könnte ebenfalls dazu genutzt werden, alte Geschäftsmodelle zu sichern und neuen Playern den Zugang zu erschweren.
Wirtschaftsministerium gegen privatisierte Rechtsdurchsetzung
Vom CDU-Papier zum selben Thema unterscheidet sich das der Sozialdemokraten nur in einigen wenigen Punkten. Im Gegensatz zur SPD fordert die CDU zum Beispiel eine Verschärfung von Strafrechtsparagrafen, z. B. bei Beleidigung, Wahlfälschung und Wählertäuschung.
Die relative Einigkeit der beiden Regierungsparteien in der Fake-News-Frage hat den Druck auf Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) noch einmal erhöht. Maas wird am Dienstag eine Pressekonferenz zum Thema abhalten, auf der Regelungsvorschläge zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken vorgestellt werden sollen.
Maas ist formal gar nicht für das Thema zuständig, weil das Telemediengesetz in den Aufgabenbereich des Bundeswirtschaftsministeriums fällt. Dort hatte sich jedoch Ministerin Brigitte Zypries (SPD) kürzlich in deutlichen Worten gegen eine Überregulierung von Plattformen gewandt. In einem Brief (1, 2) an EU-Kommissar Andrus Ansip betonte sie das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf informationelle Selbstbestimmung. Sie kritisierte, dass viele Vorschläge auf eine privatisierte Rechtsdurchsetzung hinausliefen, und sprach sich für das Hostprovider-Privileg aus. Dies sei jedoch nicht als Widerspruch zum Justizministerium zu werten, hieß es gegenüber netzpolitik.org.
Wieviel aus den Positionspapieren von CDU und SPD jetzt in den Gesetzentwurf einfließt, wird sich zeigen.
