Open Data und Antikorruption: Deutschland hinkt hinterher

Deutschland nutzt offene Verwaltungsdaten überraschend schlecht zur Korruptionsbekämpfung. Das ist das Ergebnis einer Studie von Transparency International und World Wide Web Foundation. Im Vergleich von fünf G20-Ländern landet Deutschland noch hinter dem von Korruptionsskandalen gebeutelten Brasilien.

Netzwerke CC-BY 2.0 Rosmarie Voegtli

Eine Recherche von Andreas Pawelke von der World Wide Web Foundation und Mara Mendes von der Open Knowledge Foundation Deutschland.

In der im Februar veröffentlichten Studie haben Transparency International und die World Wide Web Foundation untersucht, ob fünf Länder der G20-Gruppe, die im Jahr 2015 vereinbarten G20-Open-Data-Prinzipien zur Bekämpfung von Korruption in nationale Gesetze und Programme überführt haben.

Bewertungen der einzelnen Datensätze u. a. nach Zugang und Formaten

Deutschland liegt in Hinblick auf die Veröffentlichung von Datensätzen, die in der Korruptionsbekämpfung eine Schlüsselrolle einnehmen können, hinter Frankreich und Brasilien. Während Daten zum Bundeshaushalt in maschinenlesbaren Formaten und unter einer offenen Lizenz zugänglich sind, ist die Nutzung des Unternehmensregisters und von Informationssystemen zum öffentlichen Beschaffungswesen nur eingeschränkt möglich. Das gilt auch für die Parteienfinanzierung sowie Details zu Abstimmungen im Bundestag. Informationen zu den Ausgaben des Bundes sind ebensowenig zugänglich wie Details zu Lobbyisten und wirtschaftlichen Eigentümern von in Deutschland registrierten Firmen.

Der Korruptionswahrnehmungsindex - CC-BY-ND 4.0 Transparency International

Im internationalen Vergleich gibt Deutschland damit kein gutes Bild ab und ein Umschwenken ist trotz Skandalen wie den Panama Papers nicht zu erkennen. Im Gegenteil: Gesetzesvorhaben, die den Kampf gegen Korruption, Vetternwirtschaft und Geldwäsche durch offene Daten voranbringen könnten, werden verwässert und aufgeweicht bis am Ende nicht viel mehr übrig ist als die gute Absicht. Der langwierige Prozess zur Verabschiedung das OpenData-Gesetzes und das zähe Ringen um das Transparenzregister stehen exemplarisch für die derzeitige Politik der verpassten Chancen.

Beispiel 1: OpenData-Gesetz

Schon die Ankündigung des OpenData-Gesetzes durch Bundeskanzlerin Merkel im September vergangenen Jahres ließ erahnen, dass Transparenz und Rechenschaftspflicht nicht die vordersten Ziele der Initiative sein würden. Vielmehr wurde mit dem Verweis auf Daten als „Rohstoff der Zukunft“ klar gemacht, dass es hierbei zuallererst um wirtschaftliche Interessen gehen würde. Auch die Behandlung des Themas im Rahmen der Änderung des E-Government-Gesetzes und damit nicht als Erweiterung des Informationsfreiheitsgesetzes um die proaktive Bereitstellung von maschinenlesbaren Daten sowie die fehlende Verankerung eines Rechtsanspruchs auf Daten sprechen Bände. Zudem scheut die Bundesregierung davor zurück, das Gesetz auch auf Gesetzesentwürfe, Stellungnahmen und das derzeit debattierte Transparenzregister anzuwenden – und damit genau jene Informationen, die für Korruptionsprävention relevant sind.

Beispiel 2: Transparenzregister

Die genaue Ausgestaltung des Transparenzregisters, das Informationen zu den wirtschaftlichen Eigentümern von Firmen enthalten soll und damit ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Korruption, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sein könnte, ist innerhalb der Bundesregierung umstritten. Nach langem Ringen hatte sich auf Drängen des Verbands der Familienunternehmen das Finanzministerium gegen das Justizministerium durchgesetzt – und den zwischenzeitlich in den Medien verkündeten öffentlichen Zugang zum Register aus dem Entwurf gestrichen. Der Bundesrat hingegen fordert einen generell offenen Zugang zu den Daten, was im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung mehr als geboten erscheint.

Verfügbarkeit von Datensätzen in Deutschland - CC-BY-ND 4.0 Transparency International

Mit fadenscheinigen Argumenten hatte es eine Gruppe von Familienunternehmern geschafft, das Finanzministerium von einer Veröffentlichung der Daten abzubringen. Das vermeintlich höhere Risiko möglicher Entführungen und Erpressungen, das sich durch einen öffentlichen Zugang zu den Daten ergeben würde, ist dabei nicht nur von Experten widerlegt worden. Eine Beschränkung des Zugangs würde auch den Nutzen eines solchen Registers deutlich einschränken.

Deutschland sollte Vorreiter sein

Korruptionsbekämpfung wurde von der Bundesregierung als ein wichtiges Thema der deutschen G20-Präsidentschaft auf die Agenda gesetzt. Es wäre es ein fatales Signal an die anderen G20-Staaten, sollte Deutschland Open Data als Instrument zur Korruptionsbekämpfung weiterhin so halbherzig angehen.

Deutschlands Beitritt zu Transparenzinitiativen zu Themen wie Rohstoffen, Entwicklungszusammenarbeit und Regierungshandeln ist zwar begrüßenswert, aber nicht genug, um eine Öffnung der Verwaltung voranzutreiben. Die G20-Open-Data-Prinzipien zur Korruptionsbekämpfung müssen von Deutschland umfassend umgesetzt und wichtige Gesetzesinitiativen vorangetrieben werden. Die Empfehlungen der Studie und der Leitfaden zu Open Data und Antikorruption der International Open Data Charter halten zahlreiche konkrete Handlungsempfehlungen bereit, die es gilt umzusetzen.

Hierbei ist es auch Aufgabe der Zivilgesellschaft, insbesondere im Rahmen des ersten Open Government Partnership-Aktionsplan von der Bundesregierung konkrete Maßnahmen einzufordern, wie ein Transparenzregister, das seinen Namen verdient, die Einrichtung eines Lobbyingregisters und die Verabschiedung eines umfassenden und modernen Open-Data-Gesetzes.

Details zur Studie und den einzelnen Länderberichten sind online zugänglich. Die Recherche zum Länderbericht Deutschland wurde durchgeführt von Andreas Pawelke von der World Wide Web Foundation und Mara Mendes von der Open Knowledge Foundation Deutschland.

3 Ergänzungen

  1. Nein, auch dies ist kein Versehen noch Inkompetenz. Versehen sind nicht so konsequent zielgerichtet.

  2. Welches sind denn die „fadenscheinigen Argumente einer Gruppe von Familienunternehmen“?
    Muss man dem Leser diese vorenthalten, weil sie vllt doch überzeugen könnten?

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