Wer sind die wahren Eigentümer von Unternehmen? Das müssen Firmen und auch Stiftungen bald an ein Transparenzregister melden, das Ende Juni in Kraft treten soll. Wer allerdings Zugriff auf die Daten haben wird, ist noch stark umstritten.
Die Bundesländer fordern heute in einer Stellungnahme an den Bundestag einen generell offenen Zugang zu den Daten. Nur so sei eine effektive Kontrolle des Kampfes gegen Briefkastenfirmen, Geldwäsche und Terrorismus möglich. Das Bundeskabinett hatte sich in seinem Gesetzentwurf zur EU-Geldwäsche-Richtlinie noch dafür ausgesprochen, den Zugang zu den Eigentümerinformationen auf Personen mit „berechtigtem Interesse“ zu begrenzen.
Nachdem das Justizministerium unter Heiko Maas lange für einen offenen Zugang votiert hatte, knickte es letztlich unter dem Druck aus dem Finanzministerium und der Lobby der Familienunternehmer ein. Die Unternehmer führten vor allem angebliche Datenschutzbedenken ins Feld, um eine öffentliche Überprüfbarkeit der Daten zu verhindern – obwohl selbst die britische Bank HSBC inzwischen mehr Transparenz fordert.
Bundesrat will Verfassungsschutz an Geldwäsche-Bekämpfung beteiligen
Neben der Öffnung des Zugangs zu den Informationen fordert der Bundesrat, die Verfassungsschutzbehörden in die Datenübermittlung zu Verdachtsfällen bei Geldwäsche mit einzubeziehen. Nach den Vorstellungen der Länder sollen sie auch in diesem Bereich das Recht erhalten, Daten abzurufen.
Das Gesetz zum Transparenzregister soll im Rahmen der europäischen Geldwäscherichtlinie insbesondere Briefkastenfirmen das Geschäft erschweren. Das Register enthält die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, also vor allem die tatsächlichen Eigentümer. Einsicht in das Register haben nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in erster Linie Behörden und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Bei berechtigtem Interesse erhalten auch NGOs und Journalisten Zugang. Das Register ist von allen 28 EU-Staaten einzurichten. Diese sollen künftig miteinander vernetzt werden – ob dafür aber auch ein offener Standard genutzt wird, ist derzeit noch unklar.
Das Gesetz zum Transparenzregister wird im April im Finanzausschuss des Bundestags behandelt.
