Transparenzregister gegen Briefkastenfirmen: Bundesrat fordert offenen Zugang zu Daten

Nicht nur ausgewählte Personen, sondern alle Menschen sollen künftig die wahren Eigentümer von Unternehmen einsehen können. Das fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Transparenzregister an den Bundestag. Das Finanzministerium und Lobbyisten wehren sich weiter gegen mehr Transparenz im Kampf gegen Geldwäsche.

Protestaktion für ein Transparenzregister CC-BY-NC 2.0 Jakob Huber/Campact

Wer sind die wahren Eigentümer von Unternehmen? Das müssen Firmen und auch Stiftungen bald an ein Transparenzregister melden, das Ende Juni in Kraft treten soll. Wer allerdings Zugriff auf die Daten haben wird, ist noch stark umstritten.

Die Bundesländer fordern heute in einer Stellungnahme an den Bundestag einen generell offenen Zugang zu den Daten. Nur so sei eine effektive Kontrolle des Kampfes gegen Briefkastenfirmen, Geldwäsche und Terrorismus möglich. Das Bundeskabinett hatte sich in seinem Gesetzentwurf zur EU-Geldwäsche-Richtlinie noch dafür ausgesprochen, den Zugang zu den Eigentümerinformationen auf Personen mit „berechtigtem Interesse“ zu begrenzen.

Nachdem das Justizministerium unter Heiko Maas lange für einen offenen Zugang votiert hatte, knickte es letztlich unter dem Druck aus dem Finanzministerium und der Lobby der Familienunternehmer ein. Die Unternehmer führten vor allem angebliche Datenschutzbedenken ins Feld, um eine öffentliche Überprüfbarkeit der Daten zu verhindern – obwohl selbst die britische Bank HSBC inzwischen mehr Transparenz fordert.

Bundesrat will Verfassungsschutz an Geldwäsche-Bekämpfung beteiligen

Neben der Öffnung des Zugangs zu den Informationen fordert der Bundesrat, die Verfassungsschutzbehörden in die Datenübermittlung zu Verdachtsfällen bei Geldwäsche mit einzubeziehen. Nach den Vorstellungen der Länder sollen sie auch in diesem Bereich das Recht erhalten, Daten abzurufen.

Das Gesetz zum Transparenzregister soll im Rahmen der europäischen Geldwäscherichtlinie insbesondere Briefkastenfirmen das Geschäft erschweren. Das Register enthält die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen, also vor allem die tatsächlichen Eigentümer. Einsicht in das Register haben nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in erster Linie Behörden und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Bei berechtigtem Interesse erhalten auch NGOs und Journalisten Zugang. Das Register ist von allen 28 EU-Staaten einzurichten. Diese sollen künftig miteinander vernetzt werden – ob dafür aber auch ein offener Standard genutzt wird, ist derzeit noch unklar.

Das Gesetz zum Transparenzregister wird im April im Finanzausschuss des Bundestags behandelt.

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4 Ergänzungen

  1. Ich bin auch für berechtigtes Interesse – jeder, der etwas über eine Firma wissen möchte, hat ein berechtigtes Interesse.
    Es gibt keinen Grund, das nicht für alle einsehbar zu machen. Aso keinen moralischen.

    1. Bei datenschutzrechtlichen Verträgen geben die meisten Firmen auch die Daten von Personen raus,
      wenn diese „anfragen“.
      Dort wird meist automatisch berechtigtes Interesse angenommen,
      etwas heuchlerisch oder?

      1. Schäubles Einwand der Offenlegung ist plausibel,solche großen Beträge kann man nicht in Schubladen verstecken und irgendwo muss man es ja verwahren.

  2. Der Link hinter “ angebliche Datenschutzbedenken“ passt nicht so ganz. In dem dahinterliegenden Dokument geht es nicht wirklich darum, welche Bedenken Firmen haben und warum sie den Vorschlag ablehnen. Es kommen ausschließlich Befürworter zur Sprache.

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