Internet langsamer als versprochen: Schärfere Regulierung geplant

Nach dem ernüchternden Ergebnis der Breitbandmessung will die Bundesnetzagentur den Netzbetreibern verbindliche Vorgaben machen, um Vertragsverletzungen besser festzustellen. Ergänzend dazu hat der Wirtschaftsausschuss des Bundestags eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Doch beides greift zu kurz.

Im deutschen Telekommunikationssektor soll es künftig ein wenig transparenter zugehen. CC-BY-NC-ND 2.0 Paul Brennan

Die Bundesnetzagentur will künftig besser kontrollieren, ob Netzbetreiber ihren Kunden tatsächlich die vertraglich vereinbarte Internetgeschwindigkeit liefern. Hierzu planen die Regulierer ein Maßnahmenpaket, zu dem bereits im April Anhörungen stattfinden sollen.

Der Vorstoß folgt auf den am Montag veröffentlichten Jahresbericht der Breitbandmessung, der eine erhebliche Lücke zwischen den Angaben der Netzbetreiber und der in der Praxis gelieferten Leistung nachgewiesen hat. So erreichten lediglich die Hälfte aller Nutzer mindestens 60 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate, während nur vier bis 25 Prozent aller Verbraucher die volle Internetgeschwindigkeit ausnutzen konnten.

Festlegung von Abweichungen

Laut einem der Redaktion vorliegenden Vorschlag will die Bundesnetzagentur den Netzbetreibern künftig konkrete Vorgaben machen, was eine „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit“ darstellt. Daraus lässt sich dann ableiten, ab wann eine nicht vertragskonforme Leistung erbracht wurde. Als „erhebliche Abweichung“ soll gelten, wenn

  • 90% der maximal vertraglich vereinbarte Datenübertragungsrate nicht mindestens einmal im Messzeitraum erreicht wurde, 

  • die im Vertrag normalerweise zur Verfügung stehende Datenübertragungsrate für weniger als 90% der vorgesehenen Messungen zur Verfügung stand oder 

  • die minimale im Vertrag angegebene Datenübertragungsrate zumindest einmal unterschritten wurde.

Die Maximalgeschwindigkeit soll demnach mindestens 90 Prozent des vertraglich vereinbarten Höchstwertes ausmachen und zumindest ein Mal im Messzeitraum erreicht werden, wohingegen die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit in mindestens 90 Prozent der Messungen geliefert werden muss, um nicht als „kontinuierliche“ oder „regelmäßig wiederkehrende“ Abweichung zu gelten. Auch für die Anzahl und Verteilung der Messungen soll es Vorgaben geben, um als valide anerkannt zu werden (siehe Abbildung unten).

Verbindliche Vorgaben fehlen weiterhin

Freilich bleibt dies nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Es könnte Monate oder sogar Jahre dauern, bis das Verfahren abgeschlossen sein wird. Zudem fehlt es weiterhin an verbindlichen Vorgaben, was maximale, normalerweise zur Verfügung stehende und minimale Datenübertragungsraten sein sollen. Diese Angaben dienen schließlich als Messlatte für den Nachweis etwaiger Vertragsverletzungen.

Zwar verpflichtet die jüngst beschlossene TK-Transparenzverordnung Netzbetreiber dazu, entsprechende Werte in ihren Verträgen aufzulisten. Im Kleingedruckten können sie jedoch grundsätzlich beliebige Zahlen anführen, ihre Produkte aber nach wie vor als „(bis zu) 100 MBit/s superschnelles Internet“ anpreisen.

So gibt etwa Vodafone als Minimalgeschwindigkeit ihres 100/6 (Down/Upload in Mbit/s)-Produkts 60 MBit/s und als normale 90 MBit/s an. Die Telekom wiederum will laut MagentaZuhause-Produktblatt (mit VDSL 100) mindestens 54 und normalerweise knapp 89 MBit/s im Downstream liefern. Diese Angaben können natürlich jederzeit geändert werden.

Bei der laut der Auswertung der Breitbandmessung am meisten betroffenen Breitbandklasse – Internetanschlüsse zwischen acht und 18 MBit/s – sieht es nicht anders aus. Hier müssen interessierte Kunden vor Vertragsabschluss zudem genau aufpassen, für welchen Anschluss sie sich genau entscheiden und aus dem Kleingedruckten herauslesen, dass möglicherweise bloß etwas mehr als ein Drittel der beworbenen Übertragungsgeschwindigkeit erreicht werden könnte. Immerhin bietet die Telekom Produkte mit geringeren Datenübertragungsraten an, sollte die „Standard-Geschwindigkeit“ nicht erreicht werden können. Das ist aber nicht bei jedem Provider der Fall.

Wie sich Kunden wehren können

Was können Verbraucher aber unternehmen, sollte ihr Netzbetreiber die zugesagten Geschwindigkeiten dauerhaft nicht liefern? Leider nicht viel.

Zwar hat heute der Wirtschaftsausschuss des Bundestags eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen, die der Bundesnetzagentur unter anderem aufträgt, in Zukunft festzulegen, was unter einer nicht vertragsgemäßen Leistung zu verstehen ist. „Nach entsprechenden Messungen mit dem Messtool der Bundesnetzagentur kann sich der Kunde in Zukunft auf eindeutiger Grundlage an die Schlichtungsstelle bei der Bundesnetzagentur wenden oder gerichtlich seine vertraglichen Ansprüche geltend machen“, freute sich etwa der SPD-Abgeordnete Klaus Barthel über die Gesetzesänderung, über die Ende April im Plenum abgestimmt werden soll.

Ein Sonderkündigungsrecht ist darin jedoch nach wie vor nicht verankert, und das Bürgerliche Gesetzbuch kennt kein allgemeines Minderungsrecht, wenn ein Vertrag unzureichend erfüllt wird. Lediglich § 313 ließe sich heranziehen, um eine Anpassung des Vertrages zu erwirken, erklärte uns Susanne Blohm vom Verbraucherzentrale Bundesverband – oder Verbraucher müssten eben auf die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur zurückgreifen, um zu ihrem Recht zu kommen. „Voraussetzung wäre hier aber wohl, dass der Anbieter tatsächlich mehrere Tarife, die sich hinsichtlich der Übertragungsgeschwindigkeit unterscheiden, anbietet“, betonte Blohm.

Für die grüne Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner lösen weder die Maßnahmen der Bundesregierung noch das Paket der Bundesnetzagentur das Grundproblem. „Derzeit bieten die Telekommunikationsunternehmen Anschlüsse an, die sie mit teils illusorischen Maximalgeschwindigkeiten bewerben, diese aber nicht einhalten“, teilte uns Rößner mit. „Anstatt jetzt den Streit um mögliche Sonderkündigungsrechte oder eine Minderung der Monatskosten den Verbrauchern überzuhelfen, fordern wir härtere Maßnahmen: Mit pauschaliertem Schadensersatz für die Verbraucher und Bußgeldern für die Anbieter wäre wesentlich mehr erreicht.“

10 Ergänzungen

  1. Schadensersatz setzt (wie auch eine Geldbuße) Verschulden voraus – nicht alles, was die Geschwindigkeit beeinträchtigt, kann dabei aber auch von den Anbietern beeinflusst werden. Es kann uU ausreichen, dass drei Häuser weiter von jemanden, der bei einem anderen Provider ist, ein Nagel in die Wand geschlagen wird, mit der Folge, dass meine Geschwindigkeit massiv einbricht.

    Wie soll das denn da gelöst werden?

    Und es wird eine weitere Folge geben: umgangssprachlich ausgedrückt – momentan werden Knoten überbukt, weil praktisch nie alle Kunden gleichzeitig online sind. Das müsste in der Zukunft also anders geplant werden, aber der Betrieb der Knoten kostet Geld, die auf die Kunden umgelegt werden wird. Es wird also mit ziemlicher Sicherheit teurer.

    1. Also um zusammenzufassen: Die Netzbetreiber sind vollkommen schuldlos an technischen Störungen. Ist halt so, damit muss man leben. Deren Kunden wiederum sind zu geizig, um ordentlich Geld abzulegen und müssen künftig einfach mehr zahlen, damit sie auch wirklich die vertraglich vereinbarte Leistung erhalten. Abgesehen davon sollten sie dankbar dafür sein, dass sie überhaupt einen Breitbandanschluss haben. Das ist ja auch keine Selbstverständlichkeit.

      Ok.

  2. … ist wie immer, der Kunde ist der Dumme … dabei wäre eine Lösung sehr einfach … 100% Leistung 100% Geld, 50% Leistung 50% Geld. Keine Kündigungsmöglichkeit von Seiten des Erbringers wenn nicht mindestens über eine Zeitraum von 6 Monaten durchschnittlich 90% der Angeboten Bandbreite zur Verfügung steht. Allerdings wäre das schlecht für unsere Politiker das würde dann heißen … Tschüss „Flächendeckendes Breitband“ bzw. in Deutsch wären dann einige Gebiete Steinzeit bezüglich Internet.

  3. Ich verstehe diese Diskussion nicht wirklich. Es gibt heute bereits Internetanschlüsse mit garantierter Bandbreite. Diese sind für den Carrier natürlich entsprechend aufwändig in der Produktion und kosten dementsprechend. Die meisten Kunden sind aber nicht bereit dies zu zahlen und kaufen einen günstigen Anschluss mit geringer Leistung. Und jetzt fordert man hohe Qualität zu niedrigen Preisen. Das funktioniert nicht. Nebenbei gesagt steht i.d.R. in den Verträgen „von bis zu xxx Mbit/s“ …

    1. Verbraucher fordern zu Recht, dass sie halbwegs das bekommen, was sie a.) bezahlen und was b.) die Netzbetreiber groß anpreisen. „Bis zu“ steht ja in der Regel ganz klein vor der ganz groß beworbenen Übertragungsrate.

      Und wer würde einen Supermarkt akzeptieren, der mit „(bis zu) 10 Bananen um 1 €“ wirbt, aber der Hälfte der Kunden sechs oder weniger Bananen liefert und nur jedem achten die volle Menge?

  4. Die Anbieter schreiben ja nicht umsonst „bis zu …“ in ihre Verträge. Einzelne bieten auch Mindestraten bis zu …. Aber fast alle in meinem Fall Kabel Vodafone, waren derartig schlecht, dass ich sofort nach Test kündigte. Das kann von Ort zu Ort oder sogar innerhalb des Ortes unterschiedlich sein, aber grundsätzlich sollten die Provider verpflichtet werden, dass sie das liefern, was sie verkaufen. In meinem o.g. Fall wäre es regelrechter Betrug gewesen, derartig krass waren die Abweichungen zwischen Messung bei Vodafone und Vertrag. Vodafone hat im Vergleich zu anderen Anbietern eine doppelt so hohe Rate gemessen, aber nicht ansatzweise den Vertrag erfüllt. Das betrifft also nicht nur DSL-Anbieter.

  5. Bei DSL-Produkten eine vertraglich zugesicherte synchronisierte Anschluss-Bandbreite zu vereinbaren (mit Korridor von bis) und zu liefern ist aus meiner Sicht ok. Die aktuelle Diskussion entgleist aber, da eine garantierte Bandbreite als Nutzbandbreite gefordert werden soll/gefordert wird. Zum einen kann kein Anbieter das garantieren, da das Internet nunmal ein Netzzusammenschluss vieler Anbieter ist und zum anderen wäre das auch nicht bezahlbar. Innerhalb eines Carriernetzes gibt es solche Produkte (für Geschäftskunden mit SLA), aber die sind dann bei 30 Mbit/s schon vierstellig pro Monat. Hier sollte langsam mal ein bischen Denken einsetzen. Man muss sich nur die aktuellen Standleitungspreise ansehen, die die Bundesnetzagentur im Rahmen der Regulierung festgelegt hat, um zu erkennen, dass das unrealistische Forderungen sind, wenn die Preise für Endnutzer nicht explodieren sollen.

  6. Zur Aussage „Der Kunde kann gerichtlich seine vertraglichen Ansprüche geltend machen“
    Beim Durchsetzten einer Klage auf Leistungserfüllung bzgl. der Bandbreite dürften folgende Schwierigkeiten auftreten:

    1. Der Streitwert ist so gering, dass ein Rechtsanwalt für diese Gebühr nicht arbeiten kann.
    2. Der Kunde muss sich also selbst technisch und rechtlich sachkundig zu machen. Dies erfordert einen erheblichen Zeitaufwand.
    3. Der Provider wird alle Angaben des Kunden pauschal bestreiten. Er wird behaupten, dass die Fehlerursache im Verantwortungsbereich des Kunden liegt und er seine Leistung erbringt.
    4. Es ist deshalb die Beauftragung eines Sachverständigen notwendig, der die tatsächliche Bandbreite „neutral“ feststellt.
    5. Der Provider wird weiterhin behaupten, falls die Bandbreite nicht den vertraglichen Bestimmungen entsprechen sollte, er technisch nicht in der Lage ist, die Bandbreite zu erhöhen. Er kann deshalb nur einen Schadenersatz anbieten, welcher gegen 0 geht oder eine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses.
    6. Es ist deshalb erneut ein Gutachter nötig, der feststellt, ob der Provider keine höhere Bandbreite anbieten kann.

    Fazit: Eine Klage auf Leistungserfüllung ist wegen des zwingend notwendigen Gutachters bzw. Sachverständigen mit hohem Risiko verbunden, bei sehr geringen Erfolgsaussichten. Ein Provider kann deshalb praktisch mehr oder weniger folgenlos das Blaue vom Himmel versprechen.

  7. Sie bezahlen ja jedem Flüchtling das WLAN auch an öffentlichen Plätzen und die mit SCHEINBEHINDERUNG die bekommen auch vom Staat noch das Geld. Jeder der hier seit 1990 herkommt nutzt das INTERNET: Wer nur SEXFILMPORNS hochlädt, also nutzlose Inhalte der blockiert das ganze Internet. Hochstreamen und runter streamen das macht das Internet zur langsamsten SCHNECKER der Welt. DAs laden von Sinnlosen INHLATEN und ihre ganzen bekloppten. Instagram, Facebooke und Twitter. DAs kann ja nicht gut gehen. Jeder Typ auf der Welt lädt seine Privaten filmen auch noch hoch, kein Mensch interessiert sich für Euer SEXLEBEN und das was die da hochladen. Und dann auf unsere Kosten, wird das hochgeladen, vollkommen unwichtige INHALT laden die hoch. Sie denunzieren nur weil sie sich hier auf KRIMINELLE ART aufhalten.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.