Festnetz- und Mobilfunkanbieter müssen ihre Kunden künftig besser über die Produkte informieren, die sie ihnen verkaufen wollen – beispielsweise mit Informationsblättern, auf denen leicht verständlich Angaben zu den verfügbaren Datenübertragungsraten oder zu den Vertragslaufzeiten angeführt sind. Das schreibt die im Dezember 2016 verabschiedete „Transparenzverordnung für den Telekommunikationsbereich (PDF)“ vor.
Nun hat die Bundesnetzagentur Muster-Produktinformationsblätter (PDF) entwickelt und bittet die Öffentlichkeit um Rückmeldung, ob die Vorschläge tatsächlich für mehr Klarheit sorgen. Eingaben nehmen die Regulierer bis zum 06.02.2017 entgegen.
Praxistest wird spannend
Nach einer ersten Durchsicht sehen die Proben ganz gut aus – wir gehen mal davon aus, dass die Marketingabteilungen der Netzbetreiber das noch fehlende Farbdesign schon so gestalten werden, dass die Infoblätter nicht unübersichtlich werden. Eines fällt aber sofort auf (dafür kann die Bundesnetzagentur nur bedingt etwas): Die Produktinformationsblätter klären nicht darüber auf, was unter einer „normalerweise zur Verfügung stehend[en]“ Datenübertragungsrate zu verstehen ist und in welchem Verhältnis sie zur maximal erreichbaren steht.
Das war schon vor der Verabschiedung der TK-Transparenzverordnung (genauso wie bei Bundestagsanhörungen zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes) ein Thema und wurde scharf von Verbraucherschützern und Oppositionspolitikern kritisiert. Verbindliche Regelungen sieht die Transparenzverordnung nicht vor, sondern belässt es dabei, „dass der angegebene Wert über die Zeit verteilt ‚meistens’ erreicht oder überschritten wird“. Rechtsmittel gibt die Verordnung den Verbrauchern genauso wenig in die Hand, sollte sich der angegebene Wert von der alltäglichen Realität unterscheiden – etwa ein Sonderkündigungsrecht oder die Möglichkeit, in einen billigeren Tarif zu wechseln.
Wir bleiben gespannt, wie das in der Praxis gehandhabt – also welche Angaben Netzbetreiber hier machen werden – und wie sich das im Beschwerdeaufkommen bei den Hotlines der Anbieter, der Bundesnetzagentur sowie bei Verbraucherschutzorganisationen niederschlagen wird.
