Innenministerium verweigert Antworten zur automatisierten Gesichtserkennung

Wer darf unter welchen Umständen Zugriff auf Daten der automatisierten Biometrie-Überwachung am Berliner Bahnhof Südkreuz nehmen? Diese und weitere Fragen sollten durch Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz geklärt werden. Doch das Innenministerium weigert sich seit fünf Monaten, das Datenschutzkonzept oder auch nur irgendwelche Unterlagen herauszugeben.

Foto: rubra CC-BY-NC-ND 2.0 Ars Electronica

Seit mehreren Wochen läuft bereits der Test der automatisierten Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz, den der Bundesinnenminister höchstselbst im Sommer mit einer Visite ehrte. Lange vor dem Start des Projektes wurde dazu Anfang April die erste Informationsfreiheitsanfrage gestellt, mit dem heutigen Tag also vor fünf Monaten. Das Bundesinnenministerium (BMI) wurde darin um die Herausgabe des Datenschutzkonzeptes und weiterer Unterlagen zum Südkreuz-Projekt ersucht. Damals war das Überwachungsprojekt am Bahnhof noch in der Planung, erst später wurden die freiwilligen Testpersonen rekrutiert und die Kameras in Betrieb genommen. Bis heute verweigert das BMI aber die Auskünfte – mit kreativen Ausreden.

Weil die automatisierte Erfassung der Passanten und die Verarbeitung ihrer Gesichter in deren Grundrechte eingreift, ist ein Datenschutzkonzept das Minimum, was von den Verantwortlichen zu erwarten ist. Da eine biometrische Auswertung von Gesichtern auch sensible Informationen wie Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand oder gar sexuelle Orientierungen preisgeben kann, ist es nachvollziehbar, dass sich Fragen danach aufdrängen, wer unter welchen Umständen Zugriff auf die Daten hat, sie eventuell weiterverarbeitet und wer sie wann löschen muss. All das und mehr sollte das bisher geheime Datenschutzkonzept umfassen.

„Andere Prioritäten“

Die erste Reaktion des BMI (pdf) auf die IFG-Anfrage kam noch recht prompt im selben Monat: Man warnte den Antragsteller zunächst vor hohen Gebühren „zwischen 15,- Euro und 500,- Euro“. Das ist nicht ungewöhnlich und wird im Rahmen eines typischen Antrags über fragdenstaat.de auch als Auskunft erbeten, um hohe Gebühren vorab zu erfahren. Man benötige seitens des Ministeriums die Bestätigung, dass an der Herausgabeforderung trotz Gebühren festgehalten werde. Das bejahte der Antragsteller umgehend.

Das BMI brauchte dann ein Weilchen, um eine weitere Reaktion (pdf) zu zeigen. Es teilt mit, dass die durch den Antrag betroffenen Dritten, also vor allem beteiligte Unternehmen, nun konsultiert werden und ihnen „zur Stellungnahme“ Gelegenheit gegeben wird. Dann begann ein weiteres Warten.

Nach mehreren Monaten antwortet das BMI nun mit einer herablassenden Antwort, die das Recht auf Informationsfreiheit zu einer Frage von Lust und Laune im Ministerium herabstuft. Das Ministerium erklärt nämlich am 14. August (pdf), dass „die Bearbeitung Ihres IFG-Antrages vom 12. April 2017 aufgrund anderer Prioritäten zurückgestellt werden“ musste. Man bittet um Verständnis.

Keine Auskünfte

Ein zweiter IFG-Antrag vom Mai für das Datenschutzkonzept und weitere Unterlagen kommt noch langsamer voran: Im Mai (pdf) wurde auch hier die Beteiligung Dritter mit der Gelegenheit zur Stellungnahme angekündigt. Seither ist Funkstille, trotzdem der Antragsteller Anfang August nochmals nachfragte, wie der Stand des IFG-Verfahrens ist. Die Frist zur Beantwortung ist längst abgelaufen.
 

software gesichterkennung
Software zur automatisierten Gesichtserkennung.

 
Wenn das BMI erklärt, dass es andere Prioritäten habe, als eine Informationsfreiheitsanfrage zu beantworten, dann missachtet es das Gesetz. Informationsfreiheit bedeutet nicht, den Antragsteller zu einem Bittsteller zu degradieren, denn er hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Herausgabe der Unterlagen.

Aus den Antworten und Reaktionen beider Antragsteller lässt sich ableiten, dass sie sich nicht derart abspeisen lassen. Einfacher wäre es allerdings für das Innenministerium, wenn es von vorneherein eine offene Informationspolitik eingeplant und die Geheimniskrämerei um das Datenschutzkonzept und viele weitere Informationen zu dem Südkreuz-Projekt gar nicht erst begonnen hätte.

Immerhin gab das BMI zwischenzeitlich ein paar Auskünfte, die jedoch unabhängig von den IFG-Anträgen sind: Für den Südkreuz-Test könne man keine konkreten Erkennungsraten benennen, die messbar einen Erfolg oder Misserfolg des Piloten zur automatisierten Gesichtserkennung ausweisen würden.

12 Ergänzungen

  1. Liebe Autorin, das BMI hat erklärt, die Anfrage zurückzustufen. Das ist keine Verweigerung, sondern ein zeitlicher Aufschub. Ist der Unterschied so schwierig?

    1. bis zur auskunft ist der unterschied schlicht nicht erkenntlich. aufschub lässt sich als verweigerung auf zeit betrachten.

      je länger der „aufschub“, desto weniger schwierig.

      .~.

    2. Zum einen sind es zwei Anfragen, zum anderen ist das Hinauszögern über Monate schon eine deutliche Verweigerung. Man kann es natürlich ganz freundlich einen Aufschub nennen, aber aus der Antwort spricht recht klar die abwertende Haltung gegenüber dem Recht auf Informationsfreiheit und den gesetzlichen Fristen.

  2. Liebe Autorin,
    gibt es dazu keine rechtliche Handhabe? Wieso kann bei einem Rechtsbruch so etwas nicht eingeklagt werden? Ist das nicht genau die Aufgabe der Gerichte? Kontrolle der Regierung?

    1. Man kann dagegen auf verschiedene Weise vorgehen: Wenn die Frist überschritten ist (was sie ja bereits ist), kann man die Bundesdatenschutzbeauftragte involvieren. Das geht sehr praktisch gleich auf der fragdenstaat-Plattform selbst. Wenn man aber noch keinen Bescheid hat, also eine Ablehnung der IFG-Anfrage oder auch einen positiven Bescheid, dann würde mir jetzt kein rechtlicher Weg einfallen, den man gehen könnte. Man kann aber immer versuchen, öffentlich Druck zu machen und auch Nachfragen zu stellen. Was noch ginge, wäre quasi eine Änderung des Antrages, beispielsweise nur das Datenschutzkonzept zu verlangen.

      Nunja, vielleicht braucht das Ministerium auch so lange, weil sie es erst schreiben müssen. *hust*

      Ansonsten noch der Hinweis, dass beide IFG-Anfragen nicht aus unserer Redaktion stammen. Wir haben aber Kontakt mit einem der Antragsteller, werden auch weiter berichten.

  3. Seit man Euch Hochverrat anhexen wollte dürften die Fronten doch wohl geklärt sein. In deren Augen seid ihr Pinscher. Vielleicht etwas lästig zur Zeit, aber die Zeit für den großen Fußtritt wird kommen.

  4. In der Zwischenzeit hätte ich ein „Datenschutz“ Schmierenblatt erstellt, das sich mit den Äußerlichkeiten ziemlich deckt.
    Dass das BMI das nicht zeitnah hin bekommt, ist als Erbärmlich zu bezeichnen!
    Die Anfragenden wollen doch nur ein passendes Konstrukt, das halbwegs passt, hier und da noch ein paar Unpässlichkeiten eingebaut, damit die Anfragenden sich auf diese konzentrieren und somit ihre Energie verpulvern, naja, so hätte ich es gemacht!

  5. „Vom Bundesinnenministerium (BMI) wurde darin um die Herausgabe des Datenschutzkonzeptes und weiterer Unterlagen zum Südkreuz-Projekt ersucht.“

    „Das BMI wurde um .. ersucht/gebeten“ oder „Vom BMI wurde .. gefordert“ wäre die richtige Formulierung. ;)

  6. Das BMI ist nun mal jenes Ministerium, das bekannt dafür ist, Gesetze zu schreiben, die dem Grundgesetz auffällig oft nicht standhalten. Man könnte klarer formulieren, das Bundesministerium des Inneren steht nicht mit beiden Füßen auf dem Boden unserer verfassungsmäßigen Ordnung.

    Wen wundert es also noch, wenn Organe des BMI geltende Gesetze nicht einhält?
    Welche Konsequenzen sollen Bürger ziehen, wenn die Hüter von Recht und Ordnung eben jenes nicht mehr für sich selbst gelten lassen? Wie nennt man so eine Staatsform?

    Die Gefahr für Demokratien unserer Tage ist weniger eine Bedrohung von außen als viel mehr eine Bedrohung von innen. Zu dieser Bedrohung zählt immer öfter, dass Verfassungsorgane selbst zu den effektivsten Gegner unserer geltenden Grundordnung mutieren.

    Dieses Problem ist der Unzuverlässigkeit jener Personen geschuldet, die subtil eine andere Republik wollen. Was haben wir von jenen noch zu erwarten, die z.B. „Sicherheit als Super-Grundrecht“ bezeichnen? Gründlich deutsche „türkische Verhältnisse“?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.