Seit mehreren Wochen läuft bereits der Test der automatisierten Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz, den der Bundesinnenminister höchstselbst im Sommer mit einer Visite ehrte. Lange vor dem Start des Projektes wurde dazu Anfang April die erste Informationsfreiheitsanfrage gestellt, mit dem heutigen Tag also vor fünf Monaten. Das Bundesinnenministerium (BMI) wurde darin um die Herausgabe des Datenschutzkonzeptes und weiterer Unterlagen zum Südkreuz-Projekt ersucht. Damals war das Überwachungsprojekt am Bahnhof noch in der Planung, erst später wurden die freiwilligen Testpersonen rekrutiert und die Kameras in Betrieb genommen. Bis heute verweigert das BMI aber die Auskünfte – mit kreativen Ausreden.
Weil die automatisierte Erfassung der Passanten und die Verarbeitung ihrer Gesichter in deren Grundrechte eingreift, ist ein Datenschutzkonzept das Minimum, was von den Verantwortlichen zu erwarten ist. Da eine biometrische Auswertung von Gesichtern auch sensible Informationen wie Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand oder gar sexuelle Orientierungen preisgeben kann, ist es nachvollziehbar, dass sich Fragen danach aufdrängen, wer unter welchen Umständen Zugriff auf die Daten hat, sie eventuell weiterverarbeitet und wer sie wann löschen muss. All das und mehr sollte das bisher geheime Datenschutzkonzept umfassen.
„Andere Prioritäten“
Die erste Reaktion des BMI (pdf) auf die IFG-Anfrage kam noch recht prompt im selben Monat: Man warnte den Antragsteller zunächst vor hohen Gebühren „zwischen 15,- Euro und 500,- Euro“. Das ist nicht ungewöhnlich und wird im Rahmen eines typischen Antrags über fragdenstaat.de auch als Auskunft erbeten, um hohe Gebühren vorab zu erfahren. Man benötige seitens des Ministeriums die Bestätigung, dass an der Herausgabeforderung trotz Gebühren festgehalten werde. Das bejahte der Antragsteller umgehend.
Das BMI brauchte dann ein Weilchen, um eine weitere Reaktion (pdf) zu zeigen. Es teilt mit, dass die durch den Antrag betroffenen Dritten, also vor allem beteiligte Unternehmen, nun konsultiert werden und ihnen „zur Stellungnahme“ Gelegenheit gegeben wird. Dann begann ein weiteres Warten.
Nach mehreren Monaten antwortet das BMI nun mit einer herablassenden Antwort, die das Recht auf Informationsfreiheit zu einer Frage von Lust und Laune im Ministerium herabstuft. Das Ministerium erklärt nämlich am 14. August (pdf), dass „die Bearbeitung Ihres IFG-Antrages vom 12. April 2017 aufgrund anderer Prioritäten zurückgestellt werden“ musste. Man bittet um Verständnis.
Keine Auskünfte
Ein zweiter IFG-Antrag vom Mai für das Datenschutzkonzept und weitere Unterlagen kommt noch langsamer voran: Im Mai (pdf) wurde auch hier die Beteiligung Dritter mit der Gelegenheit zur Stellungnahme angekündigt. Seither ist Funkstille, trotzdem der Antragsteller Anfang August nochmals nachfragte, wie der Stand des IFG-Verfahrens ist. Die Frist zur Beantwortung ist längst abgelaufen.

Wenn das BMI erklärt, dass es andere Prioritäten habe, als eine Informationsfreiheitsanfrage zu beantworten, dann missachtet es das Gesetz. Informationsfreiheit bedeutet nicht, den Antragsteller zu einem Bittsteller zu degradieren, denn er hat einen gesetzlichen Anspruch auf die Herausgabe der Unterlagen.
Aus den Antworten und Reaktionen beider Antragsteller lässt sich ableiten, dass sie sich nicht derart abspeisen lassen. Einfacher wäre es allerdings für das Innenministerium, wenn es von vorneherein eine offene Informationspolitik eingeplant und die Geheimniskrämerei um das Datenschutzkonzept und viele weitere Informationen zu dem Südkreuz-Projekt gar nicht erst begonnen hätte.
Immerhin gab das BMI zwischenzeitlich ein paar Auskünfte, die jedoch unabhängig von den IFG-Anträgen sind: Für den Südkreuz-Test könne man keine konkreten Erkennungsraten benennen, die messbar einen Erfolg oder Misserfolg des Piloten zur automatisierten Gesichtserkennung ausweisen würden.
