1.477 Änderungsanträge: Im Europaparlament beginnt die heiße Phase der Urheberrechts-Richtlinie

Die Debatte um die europäische Reform des Urheberrechts nähert sich ihrem Höhepunkt im EU-Parlament. Abgeordnete haben über eintausend Änderungsanträge eingereicht, die jetzt beraten und abgestimmt werden. Damit werden erste Vorentscheidungen zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt getroffen.

Gulli mit (C)
CC-BY 2.0 Alan Levine

Die EU-Institutionen arbeiten weiter an der Reform des Urheberrechts im digitalen Binnenmarkt. Im September veröffentlichte Günther Oettinger den Kommissions-Vorschlag für eine Urheberrechts-Richtlinie, jetzt ist das Parlament am Zug.

Vor einem Monat präsentierte Parlaments-Berichterstatterin Therese Comodini (Christdemokraten, Malta) einen Gegenentwurf zu den Vorschlägen der Kommission. Seitdem haben Abgeordnete 1.477 Änderungsanträge eingereicht. Bis zu den Abstimmungen in den Ausschüssen wird jetzt fieberhaft an Kompromissformulierungen gefeilt.

Die Änderungsanträge vermitteln aber ein gewisses Bild über den Stand der Debatte und mögliche Entwicklungen. Insbesondere folgende fünf Tendenzen lassen sich beobachten:

1. Kommissionsentwurf dürfte entkernt werden

Was mit Comodinis Gegenentwurf bereits absehbar war, wird noch deutlicher: Die Abgeordneten sind alles andere als zufrieden mit dem Vorschlag der Kommission. Neben Streichungen finden sich unter den Änderungsanträgen dutzende Vorschläge für völlig neue Bestimmungen. Gleich mehrere Abgeordnete haben beispielsweise Ideen für eine Legalisierung nutzer-generierter Inhalte wie Meme.

Aber selbst dort, wo an den Entwürfen der Kommission weitergearbeitet wird, könnte die ursprüngliche Stoßrichtung geändert werden. In den meisten Fällen dürfte das eine gute Nachricht sein, weil die Änderungsvorschläge weitreichendere Ausnahmen und weitergehende Harmonisierung vorsehen.

2. Gegenentwurf geht vielen nicht weit genug

Viele Änderungsanträge gehen über Comodinis Entwurf hinaus. Das wird unter anderem an den zahlreichen Vorschlägen deutlich, die eine komplette Streichung des vorgeschlagenen Artikel 11 zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger fordern. Zwar sieht auch Comodini keinen Grund für die Schaffung eines neuen Schutzrechts in diesem Bereich, schlägt aber eine Vermutungsregel vor, die Presseverlagen zu einer vereinfachten Durchsetzung bestehender Rechte verhelfen soll.

Demgegenüber gibt es Abgeordnete aus nahezu allen Fraktionen, die in verschiedenen Ausschüssen eine völlige Streichung des Leistungsschutzrecht-Artikels vorschlagen. Im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz reicht die Bandbreite von Sozialdemokraten über zahlreiche Liberale bis hin zu Linken und Konservativen. Aus Deutschland haben auch Sozialdemokratin Petra Kammerevert im Kulturausschuss und wenig überraschend Julia Reda (Piraten, Grüne Fraktion) eine Löschung des Artikels beantragt.

3. Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist umkämpft

Trotz dieser enormen politischen Bandbreite an Unterstützern für eine Streichung des Leistungsschutzrecht-Artikels wäre es zu früh, das EU-Leistungsschutzrecht als erledigt zu betrachten. So gibt es neben Anträgen auf Streichung auch den Vorschlag, die von der Kommission vorgeschlagene Schutzdauer von 20 auf 70 (!) Jahre auszudehnen.

Eingebracht wurde dieser Kandidat für den internet-feindlichsten Änderungsantrag vom Belgier Marc Tarabella, der ebenso wie Catherine Stihler und Kammerevert ein Mitglied der sozialdemokratischen Fraktion ist. Die Fronten verlaufen also, wie so oft in der Debatte ums Urheberrecht, quer durch die politischen Lager und Parteien.

Wie jüngste Lobbying-Aktivitäten zeigen, haben die Presseverleger den Kampf um ein Leistungsschutzrecht noch längst nicht aufgegeben. Von einer kompletten Streichung des Artikels bis zu einer Verschärfung des Vorschlags samt Ausdehnung ohnehin absurd langer Schutzfristen ist derzeit noch alles möglich.

4. Bewusstsein für Gefahren von Upload-Filtern wächst

Während eine Löschung des Leistungsschutzrechts zumindest eine realistische Option ist, dürfte Artikel 13 über verpflichtende Upload-Filter bestehen bleiben. Die heftigen Einwände von NGOs wie Communia, European Digital Rights oder Electronic Frontier Foundation gegen das Zensurpotential von Upload-Filtern sowie ein stärkeres Hinterfragen des vermeintlichen „Value Gap“ dürfte dennoch viele Abgeordnete zu Abschwächungsvorschlägen bewogen haben.

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Die sozialdemokratische Schattenberichterstatterin Geringer de Oedenberg im federführenden Rechtsausschuss schlägt beispielsweise vor, dass es „keine Pflicht für Serviceprovider zur Überwachung der übertragenen oder gespeicherten Information geben darf, noch sollen sie dazu verpflichtet werden dürfen, aktiv nach illegalen Nutzungshandlungen suchen zu müssen“ (meine Übersetzung). Das Recht der Rechteinhaber, illegal gespeicherte Inhalte löschen zu lassen, bleibt davon unbenommen.

Die deutsche Grüne Helga Trüpel probiert hingegen, Internet-Hoster aus der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr herauszudefinieren, womit sie das Provider-Privileg verlieren würden, nach dem sie erst ab Kenntnis für Inhalte haften. Der deutsche Sozialdemokrat Dietmar Köster meint, dass Provider alle Inhalte nach Urheberrechts-Verstößen durchsuchen sollen, dafür aber nicht alle Inhalte anschauen müssen (aber dabei das Gesetz beachten müssen).

5. Vorentscheidungen fallen in den nächsten Wochen

Auch wenn derzeit kaum über die EU-Urheberrechtsreform berichtet wird, werden gerade jetzt die entscheidenden Weichen gestellt. In den Ausschüssen sind die Mehrheiten knapp und ungewiss, einzelne Abgeordnete können bei vielen Änderungsanträgen einen Unterschied machen.

Mit Blick auf das weitere Prozedere wird es darauf ankommen, die Verhandler des Parlaments mit einem eindeutigen Auftrag in die Trilog-Gespräche mit Kommission und Rat zu schicken.

Je klarer sich beispielsweise das Parlament gegen das Leistungsschutzrecht ausspricht, desto schwerer wird es für die Kommission, das Leistungsschutzrecht im Trilog wieder auferstehen zu lassen. Eine Löschung des entsprechenden Artikels wäre so ein klares Signal. Die Position von Comodini und ihr Vorschlag einer Vermutungsregel könnte hingegen zu wenig sein, um ein EU-Leistungsschutzrecht zu verhindern.

Zweites großes Thema sind die Upload-Filter, wonach Webseiten-Anbieter sämtliche Internet-Inhalte überwachen und bei Urheberrechts-Verstößen löschen sollen. Damit würden Copyright-Verstöße stärker gefiltert als Terror-Propaganda. European Digital Rights informiert auf der Kampagnen-Seite SaveTheMeme.net und mit einem Video gegen die „Zensurmaschine“.

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