Gutes Verhalten überwachen und belohnen – so funktionieren mittlerweile einige Versicherungstarife, sowohl bei Autos als auch bei Krankenkassen. Doch es geht längst nicht mehr nur um das jährlich gestempelte Zahnarzt-Bonusheft. Mit Wearables, Fitness- und Gesundheitsapps kann der Versicherte sein Aktivitäts- und Fitnesslevel komplett überwachen (lassen) und sich dafür einen Zuschuss bei der Krankenkasse holen. So bezuschusst beispielsweise die AOK Nordost bis zu 50 Euro beim Kauf von „Quantified-Self-Hardware“, zu denen sie auch die Apple Watch zählen.
Datenschutzprobleme bei Fitnesstrackern weit verbreitet
Noch werden die Daten nicht an die gesetzlichen Kassen übermittelt, doch bereits 32 Prozent befragter Personen könnten sich eine solche Datenübermittlung vorstellen, wenn ihnen dafür Vorteile winken. Und auch so freuen sich die privatwirtschaftlichen Anbieter der Apps und Geräte über den Zulauf. Dass die Daten bei ihnen in guten Händen sind, muss bezweifelt werden, bei einer Studie aus dem Februar wurden bei sieben von acht Fitnesstrackern Sicherheitsmängel entdeckt und in Norwegen fing sich eine Fitnessapp eine Beschwerde bei der norwegischen Verbraucherschutzbehörde ein, da sie im Verborgenen umfangreiche Daten an Dritte übertrug.
Im April vermerkte die Verbraucherschutzministerkonferenz in ihrem Abschlussprotokoll, das Bundesministerium der Justiz solle neue Maßnahmen zur Regulierung von Wearables und Gesundheitsapps ergreifen. Insbesondere solle auch „die Verarbeitung von Gesundheitsdaten aus Wearables, Gesundheits-Apps und ähnlichen Technologien durch private und gesetzliche Krankenversicherer gesetzlich eingeschränkt“ werden, um Diskriminierung vorzubeugen.
Ist ein Zuschuss zur Apple Watch Gesundheitsförderung?
Bei der Bundesregierung ist von dieser Aufforderung noch nicht allzuviel angekommen. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag gibt sie sich unwissend über die Verwendung von Gesundheitsdaten in Bonusprogrammen der Kassen. Sie statuiert aber, dass Versicherte Boni nur dann erhalten sollen, „wenn sie Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen in Anspruch nehmen, regelmäßig Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Absatz 5 SGB V in Anspruch nehmen oder an vergleichbaren qualitätsgesicherten Angeboten zur Förderung eines gesundheitsbewussten Verhaltens teilnehmen“. Sie gehe davon aus, dass die Krankenkassen diese Voraussetzungen prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung interessiert sie offenkundig nicht. Dabei ist zweifelhaft, ob ein Zuschuss zum Erwerb einer Apple Watch überhaupt ein qualitätsgesichertes Angebot zur Gesundheitsförderung darstellen kann.
Da es nach Beanstandungen durch das Bundesversicherungsamt derzeit keine Tarife gebe, die an die Übermittlung von Gesundheitsdaten an die Kassen geknüpft sind, sieht man „keinen weiteren Handlungsbedarf“ in diesem Bereich, man will aber gleichzeitig „die Entwicklung im Versicherungsbereich weiter intensiv beobachten und Handlungserfordernisse aus Sicht des Verbraucherschutzes ermitteln“.
Treppen steigen für Tarifvergüstigungen

Ganz ignorant ist man gegenüber den privaten Krankenversicherern. Die Bundesregierung gibt an, keine privaten Krankenversicherer zu kennen, die über Apps und Co. Gesundheitsdaten zur Tarifermittlung nutzen würden und sieht auch keinen Handlungsbedarf. Dabei findet man nach kurzer Recherche beispielsweise Generali Vitality – ein sogenanntes Gesundheitsprogramm der Generali-Versicherungsgruppe. Benutzt der Versicherte die Vitality-App, die „einfach mit gängigen Fitness-Trackern und Drittanbieter-Apps“ kombiniert werden kann, wird er bei erwünschtem Verhalten mit einem günstigeren Tarif belohnt:
[H]ier dreht sich alles um Aktivitäten, die leicht in den Alltag zu integrieren sind. Zum Beispiel: einfach mal die Treppe statt den Aufzug nehmen.
Jede dieser noch so kleinen Aktivitäten wird mit wertvollen Vitality-Punkten honoriert. Je mehr Vitality-Punkte Sie erhalten, desto höher ist Ihr Status.
Bundesregierung verkennt konsequent Handlungsbedarf und Verantwortung
Bedenken von Datenschützern wie dem Hamburgischen Landesdatenschutzbeauftragten Johannes Caspar, dass es zu Problemen mit der Datensicherheit und einer Entsolidarisierung im Gesundheitssystem kommen könnte, teilt die Regierung nicht. Die Fragestellerin Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, sieht das ganz anders und kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Insbesondere im Bereich der privaten Krankenversicherung ist der Einsatz von Apps und Wearables, welche die Versicherten potentiell bis ins kleinste Detail vermessen, ein weiteres Einfallstor für eine fortschreitende Aushöhlung des in der privaten Krankenversicherung sowieso nur rudimentär vorhandenen Solidargedankens. Indem die Bundesregierung hier komplett wegschaut, offenbart sie wieder einmal, wie wenig ihr an einer starken Solidarität aller Versicherten gelegen ist.
Desweiteren beteuert die Bundesregierung, dass der Schutz „besonders sensibler Gesundheitsdaten der Versicherten“ einen hohen Stellenwert habe und das Bundesversicherungsamt Aufsicht darüber führe, dass nur die nötigen personenbezogenen Daten an die Kassen übermittelt würden. Aber damit verkennt sie ein Problem: Fördern die Kassen die Nutzung von Wearables und Fitnessapps als solche – ohne die daraus entstehenden Daten übermittelt zu bekommen -, fallen die Daten doch bei den Anbietern der Apps und Geräte an, wo sie sich außerhalb der Kontrollbereiche des Bundesversicherungsamtes und der Kassen befinden. Nutzer werden also dazu animiert, ihre Daten Dritten in die Hände zu geben, ohne dass die Kassen kontrollieren könnten, ob diese auch ausreichend geschützt sind.
Es empfiehlt sich für die Regierung, dem Aufruf von Datenschützern und der Verbraucherschutzminister der Länder zu folgen und die Verwendung von Fitnessdaten, ‑anwendungen und Wearables bei Krankenversicherungen zu regeln und zu vermeiden, dass es irgendwann zu einer versteckten Beitragserhöhung für jene kommt, die nicht bereit sind, ihren Fitnesszustand auf Schritt und Tritt von ihrem Smartphone oder Armband auswerten zu lassen.
