DRMS [Digital-Rights-Management-Systeme] stellen eine technische Sicherheitsmaßnahme dar, um einem Rechteinhaber von Informationsgütern die Möglichkeit zu geben, die Art der Nutzung seines Eigentums durch Nutzer auf Basis einer zuvor getroffenen Nutzungsvereinbarung technisch zu erzwingen.
So beschreibt uns Wikipedia, was man unter der „weitumfassenden Definition“ von digitalem Rechtemanagement versteht. Informationsgüter, darunter verstehen wir herkömmlicherweise Bild‑, Ton‑, Text oder Videoinhalte, aber auch Software. Da beginnt das Problem – denn Software ist überall.
Zum Beispiel in Autos. Das neue Elektroauto von Renault, Zoe, nutzt diese Tatsache auf perfide Weise, um das Kernstück des Autos fest in der Hand zu behalten. Denn der Kunde kann nur die Autohülle kaufen, während der ‚Treibstofflieferant’ Akku im Besitz des Herstellers verbleibt und geleast werden muss. Auf der Seite wird mit einem „stets voll funktionsfähigen Akku [über 75% der Maximalkapazität] und einem umweltbewussten Recycling“ geworben.
Es bietet sich aber noch eine ganz andere Möglichkeit: Zahlt der Akku-Mieter seine Rate nicht oder ist der Mietvertrag ausgelaufen, wird die Batterie einfach von der Steuerungssoftware außer Betrieb genommen und lässt sich nicht mehr aufladen. Und das ganz aus der Ferne ohne Zutun des Nutzers. Renault setzt also seine „Rechte“ an einem analogen Produkt mit Hilfe elektronischer Überwachung durch. Allein die Möglichkeit einer solchen Fernabschaltung lässt ahnen, was sonst noch ohne das Zutun des Autobesitzers von den Automobilherstellern ausgelesen werden kann.
Eine Anfrage des Spiegels dazu beantwortete Renault ausweichend:
Unsere Elektrofahrzeuge sind mit einer Telekommunikationseinheit ausgestattet, die uns Information zur kundenseitigen Nutzung der Antriebsbatterie und deren Alterungsprozess liefert.
Welche Informationen das genau sind, verrät die Aussage nicht.
Bisher basieren die Kosten für die Akkumiete des Zoe, die sich zwischen 79 und 165 Euro monatlich belaufen, auf der jährlichen Kilometerleistung und der Vertragslaufzeit. Aber wenn man schon weiß, wann der Fahrer zu schnell über eine Kreuzung gefahren ist, wie gut er die Spur hält oder ob er zu wagemutigen Überholmanövern neigt, bei denen die Abstandssensoren und der Drehzahlmesser Alarm schlagen, kann man diese Information auch gleich nutzen. Wenn nicht für den Akkupreis, dann zumindest zur Ermittlung von Versicherungsbeiträgen.
Das passt gut mit dem neuen S‑Drive Tarif der Sparkassen Direktversicherung zusammen, der ab dem 15.11., also morgen, verfügbar ist. Dabei baut man sich eine Überwachungsbox ins Auto, diese misst dann Geschwindigkeit, Brems- und Beschleunigungsverhalten, Fahrten zwischen 23 und 6 Uhr und in der Stadt. Verhält man sich nicht ordnungsgemäß oder fährt man mit erhöhtem Risiko, bekommt man einen Punktabzug, zum Beispeil für jeden Kilometer Nachtfahrt. Hat man in einem Jahr zu viele Minuspunkte gesammelt, gibt es keine Prämie von 5% auf den Jahresbeitrag. Ist man der beste Fahrer eines Quartals, bekommt man den Versicherungsbetrag erlassen. Als Motivation gibt es dann noch eine Fahrtanalyse, automatische Unfallmeldungen und Ortung bei Diebstahl dazu.
Und das alles natürlich unter strengster Einhaltung des Datenschutzes!
Wenn man seine Phantasie noch ein bisschen weiter paranoiden – oder auch nicht? – Ideen eines repressiven Überwachungsstaates hingibt, kommt man schnell bei Szenarien an, in denen ungewollte Ziele nicht mehr angefahren werden dürfen. Das erspart dann die Kontrolle von Umweltzonen, kann aber genauso verhindern, dass Fußballfans mit einschlägigem Hintergrund in Städte reisen, in denen ihr Lieblingsverein am betreffenden Tag gegen den Erzrivalen spielt.
Ein naheliegendes und unkontrollierbares Risiko taucht schon heute da auf, wo man an Sicherheitslücken in der Fern-Stilllegung denkt, mit denen sich ein böswilliger Angreifer Zugriff auf das eigene Auto verschaffen könnte.
Die Free Software Foundation Europe hat einen Blogbeitrag zum Thema veröffentlicht, in dem sie dafür plädiert, die Kontrolle über die eigenen Geräte zurückzufordern. In diesem Fall trifft das sowohl auf Hard- als auch Software zu. Vielleicht kann man dann, in einer Zukunftsutopie, die Rootrechte an seinem Auto wiedererlangen. Und im Fahrzeugschein stünden dann nicht mehr nur Hubraum, Reifengröße und andere technische Angaben, sondern auch das verwendete Betriebssystem…