Für die Otto-Brenner-Stiftung habe ich eine Studie zur Informationsfreiheit in Deutschland geschrieben. Das Arbeitspapier zeigt auf, welche Probleme es im Zusammenhang mit dem Zugang zu Informationen gibt, darunter laxe Antwortfristen, überzogene Gebühren und restriktiver Umgang der Behörden mit Ausnahmetatbeständen – Probleme, mit denen sich netzpolitik.org auch in der eigenen Arbeit immer wieder herumschlagen muss.
Jupp Legrand, Geschäftsführer der Otto-Brenner-Stiftung, sagt dazu:
Die Diskussion um die weitgehend geheimen TTIP-Verhandlungen hat gezeigt, dass die Gesetze zur Informationsfreiheit oft nicht stark genug sind und Informationen nur durch „Leaks“ nach außen dringen. Diese Erfahrung unterstreicht: Zum einen müssen die bestehenden Gesetze besser genutzt werden. Zum anderen müssen sie aber auch dringend verbessert werden.
Die Studie kann kostenfrei hier heruntergeladen werden. Dazu gibt es einige ergänzende Karten und Statistiken bei FragDenStaat.
Gute Arbeit! Zum Lesen empfohlen.
Eine Frage zu Abschnitt 5:
Wie groß ist die Gefahr hierbei, dass einem gerade dadurch der „interessanteste“ Teil hierbei vorenthalten wird? Erfährt man als Antragsteller welche Inhalte man dann nicht bekommt? Kann der Autor näheres dazu sagen, anhand seines konkreten Beispiels?
Ich habe grad ein aktuelles Beispiel für eine meiner IFG-Anfragen: Die Reduktion bestand darin, das Drittbeteiligungsverfahren durch eine Änderung der Anfrage zu umgehen. Die Behörde braucht dritte Personen, die in den von mir gewünschten Akten auftauchen, dann nicht fragen, sondern kann diese Namen schwärzen, gleichzeitig sinken für mich als Antragsteller die Kosten. Mir gehen natürlich dadurch Informationen verloren, aber ich habe die Vermutung, dass es nicht sehr viele sind, weil mich im konkreten Fall die Argumente in den Akten interessieren und nicht so stark, welche Personen sie vorgebracht haben.
(Arne hat sicher bessere Beispiele.)
Ja, das ist eine gute Frage – die Gefahr besteht durchaus, weil die Gebühren gern mal eingesetzt werden, um eine Auskunft zu verhindern. In dem konkreten Beispiel war es nicht so, weil schon aufgelistet wurde, um welche Informationen es grundsätzlich geht. Solche Metadaten sollten in der Regel gebührenfrei in Erfahrung gebracht werden können, sodass man einen groben Überblick über den Inhalt hat. Ob in einem Dokument etwas Brisantes steht, erfährt man so aber natürlich nicht.
Ich würde aber sagen, dass es tatsächlich bei den meisten solchen Konflikten um personenbezogene Daten geht wie Constanze das beschrieben hat. Bei manchen Anfragen erkläre ich mich deswegen im Vorfeld schon mit der Schwärzung der Daten einverstanden, um den Aufwand zu sparen.