Kurz vor der Sommerpause peitschen CDU/CSU und SPD ein von zivilgesellschaftlichen Organisationen scharf kritisiertes Anti-Terror-Gesetz durch den Bundestag. Das „Gesetz zur Umsetzung der Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung“ (PDF), wie es offiziell heißt, ist ein sogenanntes Artikelgesetz, mit dem gleich neun verschiedene Gesetze auf einmal geändert werden sollen. Es enthält unter anderem die folgenden, aus grundrechtlicher Perspektive kritischen, Punkte:
- Eine endgültige Abschaffung anonymer Mobilfunkkommunikation durch die Verschärfung der Regeln zur namentlichen Registrierung bei Prepaid-SIM-Karten
- Eine Entgrenzung internationaler Überwachungsdatenbanken durch die Etablierung einer Rechtsgrundlage für den automatisierten Informationsaustausch zwischen dem deutschen Inlandsgeheimdienst, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, und ausländischen Geheimdiensten
- Eine Verlängerung der Laufzeit gemeinsamer Überwachungsdatenbanken von Polizei und Geheimdienst
- Eine Ausweitung invasiver polizeilicher Überwachung durch die Autorisierung des Einsatzes verdeckter Ermittler durch die Bundespolizei
Mit einem Änderungsantrag haben Union und SPD auf Wunsch von Verfassungsschutzpräsident Maaßen zudem eine weitere Verschärfung des Gesetzes vorgenommen: Das im Verfassungsschutzgesetz festgeschriebene Mindestalter für die Überwachung Minderjähriger wird von 16 auf 14 Jahre abgesenkt. Begründet wird dies mit der vermeintlich hohen Anzahl jugendlicher islamistischer „Gefährder“ und Minderjähriger, die in den Mittleren Osten reisen um für den Islamischen Staat zu kämpfen. Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion sind unter den etwa 800 Menschen, die aus Deutschland in Richtung Syrien oder Irak gereist sind, um dort terroristische Gruppierungen zu unterstützen, jedoch lediglich 5 Prozent überhaupt minderjährig gewesen. Nur vereinzelt seien dies auch Personen unter 16 Jahren gewesen.
Vielfältige Kritik am Anti-Terror-Paket
- Verschärfung der Identifizierung bei Prepaid-SIM-Karten bedeutet Ende anonymer Mobiltelefonie – laut EU-Kommission wirkungslos
- Das Paket verursacht Kosten in Millionenhöhe, die noch nicht annähernd abgeschätzt wurden
- Bei der internationalen Zusammenarbeit begrenzt der Entwurf den Datenaustausch nicht auf Staaten, in denen rechtsstaatliche Verhältnisse gelten
- Automatisierte Verbunddateien ermöglichen Ringtausch. Unter Ringtausch versteht man den Tausch von Daten, die Geheimdienste im eigenen Land nicht hätte erheben dürfen. Beide Geheimdienste erlangen über den Ringtausch an diese nicht-erlaubten Daten.
- Trennungsgebot von Geheimdiensten und Polizei wird weiter aufgeweicht
- Es handelt sich nicht nur um eine Indexdateien mit isolierten Informationen zu Einzelfällen, sondern Analysedatei mit Personenprofilen
- Der Einsatz verdeckter Ermittler durch die Bundespolizei wird nicht wirksam auf so genannte Schleuserkriminalität begrenzt
- Der Einsatz verdeckter Ermittler ist eine hochgradig invasive Überwachungsmethode, der Kernbereichsschutz ist im Gesetz nicht ausreichend vorgesehen. Sieht sogar vor, dass im Umfeld der Ermittler überwacht werden darf – d.h. auch eine Wohnung, in der VE noch oder gar nicht mehr sind
- Prävention hilft gegen Radikalisierung Jugendlicher besser als Überwachung
Kritik am Verfahren
Interessanterweise hatte Verfassungsschutz-Präsident Maaßen sich in der Sachverständigenanhörung am Montag bereits bei Union und SPD für die Verschärfung bedankt. Er muss von dem Plan, die geheimdienstliche Datenspeicherung und ‑verarbeitung minderjähriger „Gefährder“ auszuweiten, wie es von Sicherheitsbehörden seit langem gefordert wird, also mindestens vor dem Parlament gewusst haben. Einen deutlicheren Beleg dafür, dass die von der Opposition als „Farce“ bezeichnete Anhörung tatsächlich eine reine Scheinveranstaltung war, kann es nicht geben.
Update: Die Debatte im Bundestag
Im Bundestag nannten die Vertreter der Großen Koalition die jüngsten Terrorangriffe in Paris und Brüssel als Grund für das Anti-Terror-Paket, die grundrechtlichen Bedenken der Opposition wiesen sie als unbegründet zurück. Der Parlamentarische Staatssekretär des Innern Günter Krings sagte: „Datenschutz ist wichtig, aber ebenso wichtig ist uns das Menschenrecht, nicht von einem Terroristen in die Luft gesprengt zu werden.“ Die Beiträge seiner Koalitionskollegen schlugen in die gleiche Kerbe: Statt sachlicher Begründungen beschworen sie den gemeinsamen Kampf gegen den islamistischen Terror, der nur mit diesem Anti-Terror-Paket gewonnen werde könne.
Linken-Politikerin Ulla Jelpke äußerte Verfassungsbedenken und kritisierte den Informationsaustausch mit der Türkei angesichts der dortigen Menschenrechtsverletzungen. Jelpke bezeichnete es als eine „glatte Provokation“, dass das Innenministerium bei der Sachverständigenanhörung von ihrer Seite ausschließlich die weisungsgebundenen Präsidenten von BKA, Bundespolizei und Verfassungsschutz eingeladen habe. Diese seien keine unabhängigen Experten. Das Gesetz sei ein weiterer Angriff auf die Grundrechte, unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung, sagte Jelpke.
Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz nannte die übereilte Verabschiedung ein „parlamentarisches Armutszeugnis für diese Große Koalition“. Zusammen mit der BND-Reform und der gestern bekannt gewordenen neuen Entschlüsselungsbehörde treibe die Bundesregierung den Abbau der Grundrechte weiter voran. Notz kritisierte die Ausweispflicht bei Prepaid-Karten als nationalen Alleingang, welcher von Datenschützern und Wirtschaft zurecht bemängelt werde.
Sein Fraktionskollege Ströbele erinnerte an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz. Darin habe es klare Grenzen für den Datenaustausch mit ausländischen Diensten aufgezeigt. Im Anti-Terror-Paket würden diese nicht eingehalten, bemängelte Ströbele.
Mitarbeit (Bundestagsdebatte): Simon Rebiger
