Die Cider Connection: Abmahnungen gegen Nutzer von Creative-Commons-Bildern

Seit Dezember 2015 verschickt eine Cider Connection zahlreiche Abmahnungen wegen fehlerhafter Creative-Commons-Referenzierungen. Wir haben recherchiert und legen jetzt das Netzwerk der Abmahner offen.

Übersicht über die Verbindungen der Cider Connection
Firmen- und Beziehungsgeflecht der Cider Connection. Zum Vergrößern auf das Bild klicken. (Stand Juni 2016) CC-BY-SA 2.0

Zwei Männer Arm in Arm. Sie lachen, haben Weingläser in der Hand. Zwischen ihnen steht ein großes weißes Plastikfass mit rotem Deckel und Hahn. Am 8. März 2014 trinken die beiden Wahl-Kieler Philipp H. und Lutz S. einen selbstgemachten Cider und dokumentieren ihr Treffen mit einem Foto auf Facebook. Nun ist das gemeinsame Verkosten von Apfelschaumwein nichts Anrüchiges, gäbe es nicht das Abmahnmodell, mit dem beide Herren offenbar in Verbindung stehen. Was die Herren machen, ist nicht illegal. Es zeigt aber, wie perfide man die Strenge der Creative-Commons-Lizenzen mit der deutschen Art und Weise der Urheberrechtsdurchsetzung in geschäftlicher und böser Absicht pervertieren kann.

Philipp H. ist „Vorstandsvorsitzender“ eines Verbandes zum Schutz geistigen Eigentums im Internet, kurz VSGE. Einen Verband mit diesem Namen haben wir jedoch weder im Handels- noch im Vereinsregister gefunden. Auch der „Vorstandsvorsitzende“ des Verbandes selbst kann uns auf Nachfrage keine Angabe zur Rechtsform machen.

Lutz S. hat als Rechtsanwalt zahlreiche Fälle dieses Verbandes übernommen. Als am 11. März 2014 die Facebook-Seite des VSGE mit einer Jubelmeldung online geht, ist Rechtsanwalt Lutz S. über die Meldung des Mandanten begeistert und schreibt auf Facebook: „Jungs, ich bin sehr beeindruckt!“ Der Rest des Internets ist weniger begeistert. Bis heute hat der Verband auf Facebook erst 11 Likes gesammelt.

Der Anwalt ist beeindruckt von seinem Mandanten.
Der Anwalt ist beeindruckt von seinem Mandanten.

Philipp H. und Lutz S. wohnen beide in Kiel, kommen beide ursprünglich aus Hildesheim, gehen beide dort auf das selbe Gymnasium. Man kennt sich. Man arbeitet zusammen.

Es sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen Webseitenbetreiber, Blogs und Medien seit Ende 2015 wegen Lizenzverletzungen bei Creative-Commons-Bildern abgemahnt wurden.

Der VSGE & die Kommerzialisierung von Rechten Dritter

Offiziell können sich Fotografen auf bilderdiebstahl.de, der Seite des Verbandes, einen Account machen und ihre Bilder registrieren. Der Verband mahnt dann in allen uns bekannten Fällen mittels Lutz S. die Rechteverletzer ab. Für den Fotografen gibt es laut bilderdiebstahl.de pro abgemahnter Person 40 Euro für das erste Bild und 10 Euro für jedes weitere. Dies steht in einem krassen Missverhältnis zu den Kosten, die von den Abgemahnten gefordert werden. Denn eine Abmahnung für zwei Bilder kostet schnell mal 1600 Euro Schadenersatz plus 600 Euro Anwaltsgebühren, wie aus einer Abmahnung hervorgeht, die uns vorliegt.

Die Domain bilderdiebstahl.de gibt es schon länger. Im Impressum der Seite steht bis Ende 2012 die LoogBerry GmbH, die mit dem Geschäftsmodell der Kommerzialisierung von Rechten Dritter einschlägig bekannt wird. Schon hier im Boot: Rechtsanwalt Lutz S. aus Kiel.

Firmen- und Beziehungsgeflecht der Cider Connection. Zum Vergrößern auf das Bild klicken.
Firmen- und Beziehungsgeflecht der Cider Connection. Zum Vergrößern auf das Bild klicken. - CC-BY-SA 2.0

Im Januar 2013 erfinden dann die Macher von bilderdiebstahl.de den seriös klingenden Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE). Das Geschäftsmodell jedoch bleibt das gleiche.

Als Vorstandsvorsitzender des Verbandes wird ab diesem Zeitpunkt Jacek K. auf der Webseite genannt. Jacek K. versucht sich mit Abmahngeschäften in unterschiedlichen Bereichen. Er hat nicht nur die LoogBerry GmbH gegründet, sondern auch die Trade Buzzer UG. Letztere hat sich Begriffe wie „Gamer“ oder „Geek Nerd“ schützen lassen und mahnt damit unter anderem getdigital.de ab. Der Anwalt in diesem Fall ist ein alter Bekannter: Lutz S. aus Kiel. In zweiter Instanz verliert die Trade Buzzer UG den Prozess und wird in der Folge liquidiert.

Personelle Verbindungen zur RedTube-Abmahnaffäre

Jacek K. war zudem im Jahr 2008 für einige Monate Geschäftsführer der Piracy Guard IT Solutions GmbH von Pavel K.. Diese Firma hat mutmaßlich IP-Adressen beim Filesharing protokolliert. Pavel K. taucht in Zusammenhang mit der RedTube-Abmahnaffäre als Erfinder von Schnüffelsoftware auf.

Jacek K. ist in noch mehr Firmen aktiv, zum Beispiel bei der NotreFun Entertainment Media GmbH. Diese versendete unter anderem über den Anwalt Lutz S. aus Kiel Abmahnungen für Filesharing im Pornobereich.

Im Januar 2016 wird dann der Kieler Ciderfreund Philipp H. zum „Vorstandsvorsitzenden“ des Verbandes zum Schutz geistigen Eigentums im Internet. Unser Verdacht: Ein Strohmann. Jacek K. hingegen ist bis heute als Admin-C der Domain bilderdiebstahl.de eingetragen.

Wir wollen mehr wissen über diesen sonderbaren Verband. Wir versuchen es mehrfach telefonisch unter der auf der Webseite angegebenen Nummer, bekommen aber immer nur einen Anrufbeantworter zu hören, der nicht einmal den Namen des Verbandes ansagt. Auch über die angegebene Skype-Adresse ist keine Kontaktaufnahme möglich.

Im Haus der Briefkastenfirmen

Deswegen schauen wir am Montag um 11 Uhr morgens selbst vorbei. Schloßstraße 50. Im Süden Berlins. Hier soll der vermeintliche Verband residieren, der nur auf Facebook und auf der Domain bilderdiebstahl.de in Erscheinung tritt. Im Nachbarhaus der Immobilie ein indisches Restaurant, draußen auf dem Gehweg der vielbefahrenen Straße riecht es nach einem toten Tier, das in der Baumscheibe vor sich hingammelt.

An der Außenklingel ist der Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet nicht zu finden. Wir klingeln bei einer Bürogemeinschaft im 1. Stock, weil hier unter sieben anderen Firmen der Name Sebastian K. steht. K. ist ein ehemaliger Geschäftsführer der LoogBerry GmbH, er stand früher auch einmal im Impressum von bilderdiebstahl.de. Sebastian K. führt mittlerweile die nach ihm selbst benannte KraSeb GmbH. Selbstgewählter Werbeclaim der Firma: Sicherheit & Kapital.

Der Verband teilt sich ein Zimmer mit der KraSeb GmbH in einer Bürogemeinschaft
Der Verband teilt sich ein Zimmer mit der KraSeb GmbH in einer Bürogemeinschaft

Und tatsächlich öffnet sich ohne weiteres Nachfragen die Haustüre mit einem lauten Buzzen. Im Treppenhaus der Schlossstraße 50 hängen Briefkästen. Es sind viele Briefkästen mit sehr vielen Namen darauf. Im Haus ansässig ist auch ein so genannter Büroservice, der anderen Firmen einen Briefkasten und eine Adresse verkauft, regelmäßig die Kästen leert und die Post weiterleitet. Mit dem Abmahnungen haben die anderen Briefkastenfirmen nichts zu tun.

Geöffnet wird uns oben im 1. Stockwerk von einer Dame mittleren Alters. Sie ist sehr freundlich. Es sei leider niemand da heute, wir könnten jedoch eine Telefonnummer hinterlassen.

Der VSGE - ein Name unter vielen am Briefkasten.
Der VSGE – ein Name unter vielen am Briefkasten.

Der Geschäftsführer kennt seine eigene Firma nicht mehr

Als wir über Umwege telefonisch nachforschen stellt sich raus, dass der Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet in der Bürogemeinschaft bei der KraSeb GmbH angesiedelt ist. „Das macht Sebastian K.“ sagt uns die Quelle. Das bestätigt uns später auch Sebastian K. selbst am Telefon. Welche Rechtsform der Verband eigentlich habe? Dazu will sich K. nicht äußern. Dazu sei er nicht befugt wegen des Datenschutzes und Firmengeheimnissen, sagt er nervös. Auch die LoogBerry GmbH als frühere Domaininhaberin von bilderdiebstahl.de will K. nicht kennen. Das ist einigermaßen skurril, denn K. war dort selbst bis 2014 Geschäftsführer. Und auch seinen LoogBerry-Kompagnon und früheren VSGE-Vorstandsvorsitzenden Jacek K. verleugnet er. Nachzulesen ist deren Geschäftsverbindung natürlich im Handelsregister. Oder auf auf archivierten Seiten des Impressums von bilderdiebstahl.de. Bei weiteren Nachfragen wird K. wortkarg, will uns einen Termin „nächste Woche“ anbieten, bei dem man vor Ort mit dem Verband reden könne. Wir beenden das Gespräch und versuchen es bei Jacek K.

Doch auch der Anruf bei Jacek K. führt nicht wirklich weiter. Er sei zwar Mitglied des Verbandes, sagt er, aber man solle doch lieber beim Verband selbst anrufen, denn er könne nicht für den Verband sprechen und könne auch nichts zu dessen Rechtsform sagen. Überhaupt würde er lieber die Geschäfte seiner verschiedenen Unternehmen strikt trennen, sagt er. Kein Wunder. Jacek K. hat einige Firmen, darunter eine Arbeitsvermittlung für polnische Pflegekräfte. Die hat sogar – ganz seriös – einen eigenen Briefkasten. Für seine Abmahnungen hingegen nutzt Jacek K. nur einen gemeinsamen Briefkasten in einem Moabiter Eckhaus.

Traute Einigkeit der Abmahnfirmen am gemeinsamen Briefkasten.
Traute Einigkeit der Abmahnfirmen am gemeinsamen Briefkasten.

Nächster Anruf in Kiel. Philipp H. geht ans Telefon. Ob er der Vorstandsvorsitzende des VSGE sei? Ja, das sei er. Was denn die Rechtsform des Verbandes sei? Ein freier Wirtschaftsverband sei man. Welche Rolle Herr Jacek K. beim Verband spiele? Langes Zögern. Darüber möchte Philipp H. nichts sagen. Ob er mit dem Anwalt Lutz S. zusammen in die Schule gegangen sei? Befreundet sei? Auch darüber möchte der jetzt hörbar nervöse Vorstandsvorsitzende nicht reden – und legt ohne ein weiteres Gesprächsangebot auf.

Auch der Fotograf schweigt

Auch Dennis S. will nicht mit uns reden. Mehrfache Kontaktversuche über Mail und Telefon werden nicht beantwortet. S. ist Fotograf. Alle uns bekannten Abmahnungen des VSGE werden in seinem Namen verschickt. Dennis S. hat sich auf Symbolbilder spezialisiert. Bilder, die ständig irgendwie benutzt werden könnten. Er stellt diese unter einer Creative-Commons-Lizenz bei Flickr ins Netz. Und dann mahnt er über den VSGE Webseiten ab, die sich nicht zu 100 Prozent an die Vorgaben der Lizenz halten, die S. sogar noch mit zusätzlichen Bedingungen anreichert. Dennis S. wird in uns vorliegenden Abmahnungen als Mitglied des Verbandes zum Schutz geistigen Eigentums im Internet benannt.

Zu guter Letzt dann Anruf bei Lutz S., dem Kieler Anwalt des VSGE. „Jetzt also auch bei mir“, sagt der Anwalt. Er erwartet wohl schon unseren Anruf. Nicht nur Philipp H. hat ihm zuvor gesteckt, dass wir recherchieren. Das sagt Lutz S. selbst am Telefon. Die Abmahner sind wohl aufgeschreckt von unseren Recherchen, Lutz S. hat sich davor auch über den Autor des Artikels schlau gemacht. Philipp H. kenne er privat, sagt er, nachdem wir ihn auf das Cider-Bild ansprechen. Darüber hinaus will der Anwalt nichts sagen und beruft sich darauf, dass er über seine Mandanten nicht reden dürfe. Eine zu große Nähe oder Involvierung in die Geschäfte seiner Mandanten, will Lutz S. offenbar vermeiden. Er stellt sich einfach nur als deren Anwalt dar. So wie er das schon seit Jahren macht.

Forderungen und Vorgehensweise der Abmahner fragwürdig

Das Geschäftsmodell der Cider Connection ist nicht illegal, sagen uns mehrere Anwälte. Auch seien die von Lutz S. geforderten Sätze abmahnüblich.

iRights.info erscheinen die Forderungen und die Vorgehensweise der Abmahner als fragwürdig, sie knüpften jedoch an vermeidbare Fehler an. Wer Abmahnungen und Lizenzforderungen vermeiden will, sollte sich unbedingt an die Bedingungen der CC-Lizenzen halten. Diese sind:

  • Nennung des Urhebers,
  • Nennung des Titels, wenn vorhanden,
  • Nennung der Lizenz genannt und Verlinkung auf diese.

Hilfreich bei der Nutzung von Wikipedia-Bildern ist der Lizenzhinweisgenerator.

Eine zusätzlicher Link auf die Ursprungswebseite mit dem Werk sei nötig, wenn diese angegeben ist oder das Werk von dort übernommen wird, sagt Rechtsanwalt Till Jaeger, der den wissenschaftlichen Input beim Lizenzhinweisgenerator gegeben hat.

Im Fall des Fotografen Dennis S. kommt iRights aber zum Schluss:

Er verlangt, dass Nutzer der Bilder stets auf die jeweilige Bildseite bei Flickr verlinken. Eine solche Pflicht der Nutzer dazu ist im konkreten Fall fraglich, zudem müsste eine solche Bedingung für Nutzer klar erkennbar sein. Ein Hinweis darauf findet sich nur auf einer Unterseite seines Flickr-Profils. Die zusätzliche Bedingung dürfte hier nach den Bestimmungen der gewählten Lizenzversion im Detail (CC BY-ND 2.0), aber auch nach AGB-Recht unwirksam sein.

Cider and Ice. Foto: CC-BY-NC 2.0 David Merrigan
Cider and Ice. Foto: CC-BY-NC 2.0 David Merrigan

Wer abgemahnt wurde, sollte in jedem Fall einen Anwalt konsultieren, sagt Jaeger. Nicht alles was in den CC-Abmahnungen gefordert wird, sei auch berechtigt. Zum Teil stellten sich spezielle Fragen, z.B. ob der VSGE überhaupt „aktivlegitimiert“ sei, d.h. die Ansprüche überhaupt geltend machen könne.

Politisch ließe sich solchen Abmahnungen schnell ein Riegel vorschieben, sagt Volker Tripp vom Digitale Gesellschaft e.V.:

Dazu muss das überholte Urheberrecht an die Anforderungen des digitalen Wandels angepasst werden. Insbesondere die erste Abmahnung wegen eines Verstoßes durch Privatpersonen sollte für die Betroffenen kostenfrei sein. Anders wird es nicht gelingen, dieser rechtsmissbräuchlichen Abzocke die Grundlage zu entziehen.

Dieser Artikel baut auf einer gemeinsamen Recherche von Markus Reuter, Ben Siegler und Christoph Langner auf. Letzterer wurde selbst abgemahnt von der Cider Connection und lieferte wichtige Fakten und Zusammenhänge für diesen Artikel. Solche Recherchen kosten viel Zeit und Geld, wir freuen uns wie immer über Spenden, die solche Stücke ermöglichen.

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92 Ergänzungen

  1. selber blöd, wer bis dato noch nicht geschnallt hat, dass Creative commens vermutlich ( achtung zynismus) von Abmahnanwälten erfunden worden ist. Da wird noch viel mehr kommen.

    1. Aber Herr S., sie müssen doch jetzt nicht hier trollen, nur weil ihr komisches Geschäftsmodell ins Tageslicht gezerrt wurde.

      1. War Creative Commens nicht mal angetreten,um den Abmahnwahn zu stoppen? Nun erweist sich das komplizierte , auf unserem Recht aufgesetzte CC Konstrukt, als höchst anfällig für Abmahnwesen, selbst mittelmäßig begabter Anwälte. Ich vermute ein Grundfejlhlerr war von Anfang nicht hinreichend darauf hinzuweisen, dass auch beI CC die Rechtekette zu wahren ist. Es wurde jedoch der Eindruck ( bewusst ?) vermittelt, Content der unter CC steht wäre vogelfrei für jeden und zu jeden zweck rechtssciher zu verwenden. Der Geist sit aus der Flasche und wird auch durch sowas wie “ CC Rechte generator“ nicht mehr eingeholt. Ohnehin ist der CC Sinn fraglich, da eine CC Klassifizierung nichts darüber aussagt, ob diese Rechtmäßig an den Content angehängt worden ist, oder von dazu unberechtigten Dritten oder Menschen unter 18 Jahren. Eine Prüfung ist also immer notwendig, ob da nun CC steht oder nicht. Conclusion, man kann sich auch gleich einfach das bestehende Recht zugrunde legen, und sich die vielen undruchsichtigen Abmahnfallen die durch CC generiert werden, schlicht ersparen.

        1. Das liegt daran, dass in unserem Land alte Säcke versuchen das Neuland zu regulieren.
          CC wurde geschaffen, um jedem Nutzer internationale Rechtssicherheit bei der Verwendung von „Inhalten“ zu geben, aber unsere „marktkonforme Demokratie“ hat es geschafft, selbst dieses Konzept zu pervertieren…

          1. Mir scheint, hier wird etwas verwechselt. Das Urheberrecht gilt auch im Internet und Creative Commons ist Urheberrecht pur. Es sind lediglich Lizenzsets. Das hat mit Neuland jetzt erst einmal gar nichts zu tun.
            Es gibt keinen gutgläubigen Erwerb von Rechte, das ist auch gut so -ansonsten könnte man sich jedes Recht dieser Welt über Dritte besorgen.
            Die Rechtskette bei CC Lizenzen kann vor allem beim ersten möglicherweise anonymen Ausgang eben brüchig sein. Niemand kann wissen, ob derjenige, der ein Werk als CC in die „Freiheit“ zu entlassen auch tatsächlich der Urheber ist oder war.
            Und daher birgt die Verwendung eben die Gefahr, dass der tatsächliche Urheber sich nach Nutzung meldet. Das muss also nicht mal die Missachtung von irgendwelchen Attributen sein, was eher belanglos ist.
            Das kann auch mit jeder anderen Lizenz passieren, aber da hat der Nutzer möglicherweise eine eindeutiger Rechtekette.
            Creative Commons ist also nicht das neue Urheberrecht, auch wenn einige das offenbar denken. Es ist mit Sicherheit sehr bequem aber eben auch sehr gefährlich.

        2. Nein, CC-Lizenzen heißen gerade nicht „vogelfrei“ und die Namensnennung wurde schon immer als eine Art heiliger Gral behandelt bei CC. Und die Probleme mit eventuell nicht bestehender Berechtigung innerhalb der Rechtekette gibt es bei _jeder_ Lizenz, die ohne Rechtegarantie dasteht. Letzteres hier als spezielles CC-Problem hinzustellen, ist einigermaßen lächerlich.

          1. Ich habe das nicht als grundsätzlich so dargestellt.
            Bitte genau lesen. Ich schrieb auch nicht vogelfrei.
            Wenn eine Lizenz erworben wird, dann hat man in der Regel einen Lizenzgeber und einen Lizenznehmer.
            Der Lizenzgeber kann natürlich immer, auch mit Vertrag und Zahlung, gar nicht berechtigt gewesen sein, die Lizenz zu erteilen.
            In dem Fall hätte ein Lizenznehmer einem tatsächlichen Urheber gegenüber aber seine Sorgfaltspflicht dargelegt. Es dürfte sehr schwer sein, das Gegenteil zu beweisen.
            Aber was passiert, wenn das erste Glied der Rechtekette eine anonyme Person ist, von der maximal ein Pseudonym bekannt ist?
            Solche Fälle hat es schon gegeben bei einem Fotoportal, dass CC0 Fotos anbietet. Die hatte irgendjemand dort hochgeladen, nicht aber der tatsächliche Fotograf. Ein anonymer Uploader entlässt also Fotos in die Public Domain. Nutzer der Fotos wurden vom tatsächlichen Urheber abgemahnt.
            Das Portal beschwerte sich in einem Blog darüber. Erstaunlicherweise aber nicht über die grundsätzliche Unzulässigkeit sondern über die Höhe des geforderten Schadenersatzes.
            Somit bleibt eine Rechtsunsicherheit wenn solche Werke benutzt werden.
            Die besteht wie gesagt auch, wenn von Stockagenturen bezahlt lizenziert wird.
            Dort gibt es aber eine aktive Geschäftsbeziehung zwischen Uploader und Portal mit mehr Daten als einem Pseudonym. Dort wechseln Verträge, Abrechnungen und Geld den Besitzer.
            Das dürfte auch der Grund sein, dass man wenig von Fällen hört, wo von einer Stockagentur entgeltlich lizenziert wurde.
            Ich bleibe dabei, es ist zweifelsohne bequem aber es ist auch immer gefährlich, weil es eben keinen gutgläubigen Erwerb von Rechten gibt.
            Wäre es so, würde ich als potentieller Lizenznehmer ein begehrtes Foto auf eine Plattform anonym hochladen, es in CC0 entlassen und es dann nutzen.
            Später verweise ich auf das Portal. Genau das verhindert das Rechtsprinzip.

    2. War Creative Commens nicht mal angetreten,um den Abmahnwahn zu stoppen? Nun erweist sich das komplizierte , auf unserem Recht aufgesetzte CC Konstrukt, als höchst anfällig für Abmahnwesen, selbst mittelmäßig begabter Anwälte. Ich vermute ein Grundfejlhlerr war von Anfang nicht hinreichend darauf hinzuweisen, dass auch beI CC die Rechtekette zu wahren ist. Es wurde jedoch der Eindruck ( bewusst ?) vermittelt, Content der unter CC steht wäre vogelfrei für jeden und zu jeden zweck rechtssciher zu verwenden. Der Geist sit aus der Flasche und wird auch durch sowas wie “ CC Rechte generator“ nicht mehr eingeholt. Ohnehin ist der CC Sinn fraglich, da eine CC Klassifizierung nichts darüber aussagt, ob diese Rechtmäßig an den Content angehängt worden ist, oder von dazu unberechtigten Dritten oder Menschen unter 18 Jahren. Eine Prüfung ist also immer notwendig, ob da nun CC steht oder nicht. Conclusion, man kann sich auch gleich einfach das bestehende Recht zugrunde legen, und sich die vielen undruchsichtigen Abmahnfallen die durch CC generiert werden, schlicht ersparen.

      1. Nein, CC-Lizenzen heißen gerade nicht „vogelfrei“ und die Namensnennung wurde schon immer als eine Art heiliger Gral behandelt bei CC. Und die Probleme mit eventuell nicht bestehender Berechtigung innerhalb der Rechtekette gibt es bei _jeder_ Lizenz, die ohne Rechtegarantie dasteht. Letzteres hier als spezielles CC-Problem hinzustellen, ist einigermaßen lächerlich.

  2. Vielen Dank für den Artikel und die Recherchen!

    Kurze Nachfrage hierzu: „Für den Fotografen gibt es laut bilderdiebstahl.de pro abgemahnter Person 40 Euro für das erste Bild und 10 Euro für jedes weitere.“

    War es nicht in der Vergangenheit so, dass solche Vereinbahrungen klar rechtswidrig waren, weil der Geschädigte in dem Fall nicht das Kostenrisiko trägt? Genau so ein Verhalten hat doch einige der zwielichtigeren Abmahnkanzleien in ziemliche Schwierigkeiten gebracht, wenn ich mich richtig erinnere. Gab es da eine Gesetzesänderung, oder wird hier ein anderes Konstrukt verwendet, das eine solche Vereinbahrung zwischen Geschädigtem und Anwalt legal macht? Vielleicht dass ein Verein zwischengeschaltet ist? Aber ist dann auch sicher, dass der Verein das Kostenrisiko an Stelle des Geschädigten trägt?

    1. meine Vermutung ist, dass es ähnlich konstruiert ist, wie beim analogen Geschäftsmodell zur Geltendmachung von Passagierrechten ggü. Fluggesellschaften. Die dortigen Ansprüche lassen sich spezialisierte Kanzleien abtreten und zahlen dafür Pauschalen.

  3. Vielen Dank für diese Recherche! Ist das die erste Reportage in dieser Art? Habe mich ja schon fast an gedruckte Medien erinnert gefühlt. Wie auch immer. Großer Artikel! Möge er so manchem die Augen öffnen!

  4. Danke für den lesenswerten Artikel und dass ihr die Mühen dieser Recherche auf euch genommen habt!

  5. Warum werden die Namen eigentlich nicht ausgeschrieben? Sollte man nicht die „Selbstreinigungskräfte“ der Gesellschaft aktivieren? Justiz und Staat ist es eh egal.

    1. Warum werden die Namen eigentlich nicht ausgeschrieben?

      Weil das ein Recht aller Personen ist, die nicht im öffentlichen Leben stehen. Wer die Namen haben will findet sie mit der Suchmaschine seiner Wahl.

      Sollte man nicht die „Selbstreinigungskräfte“ der Gesellschaft aktivieren?

      Nein, sollte man nicht. Selbstjustiz ist keine Lösung, bitte spar‘ Dir Kommentare in diese Richtung.

      1. „Nein, sollte man nicht. Selbstjustiz ist keine Lösung, bitte spar‘ Dir Kommentare in diese Richtung.“
        Nein. Warum auch? Glauben Prinzesschen wie Du wirklich die französische Revolution hätte stattgefunden mit Systemkuschlern wie Dir?

        1. @Zeus: Deine Äußerungen tragen weder zu einer sachlichen Diskussion zum Thema noch zu einem freundlichen Umgang hier in den Kommentaren bei. Und Selbstjustiz ist auch fürn Arsch. Kuschel doch mal wieder.

      2. Selbstverständlich darf man den Namen des Fotografen nennen.
        Denn wenn er ja ausdrücklich darauf besteht, dass sein Name bei seinen Werken genannt wird, kann er sich in diesem Zusammenhang nicht ernsthaft auf Persönlichkeitsrechte benennen. Spätestens, wenn ihr zufällig ein Foto von dem guten Mann zeigt, müsst ihr den nennen … ;-)

        Auch der Anwalt muss mit seinem guten Namen einstehen. Das gehört nun einmal zum Berufsrisiko, wenn man sich mit zwielichtiger Mandantschaft einlässt. Das bezahlt der Mandant halt mit.

      3. Selbstjustiz ist nur keine Lösung,solange wir bessere Lösungen zur Hand haben.
        Doch der Kreis kann sich hier schnell wieder schließen,weil unsere Regierung ein ähnliches Boot fährt.
        Lobby,Massenüberwachung gegen den Willen der Bevölkerung mit dem kranken Verdacht jeder sei ein Straftäter,nur er wüsste noch nichts davon.
        Alles zu unserem Wohl und Schutz….ja ja
        Wir sind geduldig,aber nicht blöd.

  6. OT:

    Servus,

    mit welchem Programm wurde die Infografik zur „Cider Connection“ erstellt? Sieht echt gut aus!

    Danke und Gruß

  7. Vielen Dank für den gut recherchierten Artikel!
    Was mir noch fehlt, wäre ein zweiter Teil. welcher die Ursprünge des deutschen Abmahnwesens aus juristischer und politischer Sicht recherchiert. Denn meines Erachtens war die ursprüngliche Intention hinter dem deutschen Abmahnrecht eine Vereinfachung und Kostenreduzierung bei gewerblichem Wettbewerbsmissbrauch!
    Dem Leser und auch Politiker sollte endlich bewusst werden, dass seit Jahrzehnten das Gesetz missbraucht wird, um arglose Privatpersonen abzuziehen.
    Ihr letztes Zitat zeigt den einzig gangbaren Weg auf. dazu muss der Politik aber endlich – gut recherchiert – nachgewiesen werden, dass das deutsche Abmahnunwesen auf einem Gesetz basiert, welches niemals für diesen Zweck gedacht und konzipiert wurde.

    1. Der Gesetzgeber hat bereits reagiert, nämlich mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 1.10.2013 (amtliche Begründung unter http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/130/1713057.pdf S. 10 f.). Zweck des Gesetzes war gerade, solchen Geschäftsmodellen entgegenzutreten, wie es der Kieler Rechtsanwalt betreibt. Dieses besteht vornehmlich darin, durch überzogene Forderungen Angst zu verbreiten bei denjenigen, die sich nicht so gut auskennen und lieber zahlen (Anwälte kosten ja auch Geld). Dieser Masche lässt sich aber schon mit den bestehenden Gesetzen beikommen – wenn man den Mut hat.

      1. Und was hat dieses Gesetz gebracht? Nichts.
        Der Grund: der Großteil der Politiker sind selber Anwälte…und die eine Krähe hackt der anderen nun mal kein Auge aus.

        1. Nein, das Gesetz ist richtig. Der Gesetzgeber erbringt (zum Glück) noch keine Rechtsberatung. Der zu Unrecht Abgemahnte hat gegen den Abmahner nun sogar einen Ersatzanspruch wegen seiner Kosten, kann also die Anwaltskosten (jedenfalls anteilig) zurückfordern.

    2. Tja…und ich glaube das das nichts werden wird, da IMHO dieses Gesetz genau aus diesem Grund (ABM und einfache Geldbeschaffung für Anwälte) geschaffen wurde……es wurde am Anfang nur nicht so oft und plump eingesetzt, weil noch zu wenig Möglichkeiten vorhanden waren.

  8. Eigentlich könnte man doch hier Dennis S. [Name von der Moderation abgekürzt] wegen fehlendem Impressum auf seinem Flickr Profil abmahnen? Ich finde, wir sollten einfach den Spieß umdrehen.

  9. Jacek K. und Pavel K. sind offenbar unterschiedliche Personen.
    In dem Artikel werden zu einer gemacht, das K. Im Nachnamen reicht.
    Werden solche Enthüllungen auch mal geprüft oder warum fällt das nicht auf?
    Oder sind die Ks die identische Person?
    Falls nicht sollte der Artikel geändert werden und wäre ein ziemlicher Bock.

    1. Diese Privacy Guard IT Solutions GmbH gehörte Pavel K. Dieser Jacek K. war da Geschäftsführer, verrät ein Googlen nach der Firma. Und die K.’s haben unterschiedliche Nachnamen. Der Artikel hat das schon richtig, könnte aber klarer formuliert sein.

      1. Nun wurde es wohl geändert, trotzdem sehr merkwürdige Art. 2008, also 5 Jahre vor der Redtube Nummer, über die Geschäftsführung einen aktuellen Zusammenhang zu konstruieren. Bringt den Artikel nicht weiter. Gute Journalisten hätten das draußengelassen. Blogger nicht.

        1. Wir haben da ein „von Pavel K.“ rangehängt an den einen Satz, damit es noch deutlicher wird.

          Die gesamte Episode von 2008 war uns Autoren wichtig, weil es die Herkunft und Entwicklung der Cider Connection beschreibt.

          1. Was konkret hat dieser Pavel K. mit der aktuellen Konstellation zu tun?
            Nichts, liest sich aber gut, wenn man das mit Redtube in Zusammenhang bringt, mit der dieser Jacek K. Ja wohl
            nichts zu tun hat.
            Ich bewerte deren Tun nicht, verteidige die schon gar nicht. Zum Journalismus ist es aber leider noch ein ziemlicher Weg. Wenn das schon einem Leser auffällt ist es peinlich. Und der Ratschlag sich das selber per Suchmaschine zu puzzeln hoffentlich nicht ganz ernst gemeint. Viel Spaß noch beim Bloggen, werde die Artikel hier zukünftig weniger wichtig nehmen.

        2. Du meinst eher: Bestochene Journalisten hätten das weggelassen….Blogger Gott sei dank nicht.

  10. @Ewaldb:

    Was konkret hat dieser Artikel mit dem gesamten Blog zu tun?

    Ich bewerte dein Tun nicht, verteidige es schon gar nicht. Zum gelungenen Kommentieren ist es aber leider noch ein ziemlich weiter Weg. Wenn das schon mir als Leser auffällt, ist es peinlich. Und deine getippte Schnellreaktion hoffentlich nicht ganz ernst gemeint. Viel Spaß noch beim unsachlichen Kommentieren, werde deine Kommentare hier zukünftig weniger wichtig nehmen.

  11. @ Noma: sehr viel, üben sich die Blogger hier doch nun in Enthüllungsjournalismus.

    Aber nette Nummer als Papagei.

    Die Autoren haben den Fehler offenbar erkannt und den Artikel geändert, für alle, die sich die Lücken nicht über eine eigene Recherche zusammsammeln wollen.
    Vielleicht sind sie Dir da etwas vorraus…

    1. Wenn dir die Art der Artikel und des Journalismus hier nicht passt, dann lese doch einfach andere Medien. In jedem Fall bringt dein Gepampe hier die Diskussion um kein Stück weiter, zumal deine Vorwürfe vollkommen ins Leere laufen.

      1. So ins Leere, dass die Autoren es geändert haben ;-)
        Es sind auch keine Vorwürfe sondern die Feststellung einer Unsauberkeit zwei Personen zu einer zu machen. Hätte den Autoren auffallen können, für eine gute Verschwörungstheorie lässt man es besser drin oder hat es drin gelassen.
        Die Art des Artikels ist nicht überraschend und lesen darf ich wo ich möchte, kommentieren dto. Eigenartige Einstellung zu Meinungspluralität.

        1. Sie haben gar nichts geändert, Sie haben nur den Satz ergänzt um es deutlicher zu machen. Du machst dich Ersthaft lächerlich.

          1. na, auch ein ergänzter Satz ist eine nachträgliche Änderung, aber insgesamt ist das Niveau der Recherche und des Artikels gut und muss sich nicht vor anderem Journalismus verstecken. Auch da gibt es immer wieder Updates/Gegendarstellungen, gerade was solche Nebenfakten angeht. Weiter so Markus & Co.!

  12. @Ewaldb:

    „So ins Leere, dass die Autoren es geändert haben ;-)“

    Bist der Typ, der überall das Haar in der Suppe sucht (oder zur Not ein eigenes in die Suppe wirft)?

    Die Erwähnung von Jacek K. erfolgte innerhalb der Darstellung des Personengeflechts und ist in Ordnung, da es eine Beziehung zu den CC-Abmahnungen gibt.

    Hättest du dir die Kommentare weiter oben durchgelesen, würdest du wissen, dass dein Einwurf gegenstandlos ist. Ende der Durchsage.

  13. Meine Durchsagen beende ich, nicht Dritte.
    Anscheinend kennst du den Original Artikel nicht. Da wurde nicht zwischen Jacek und Pawel unterschieden, das hatte ich angemerkt. Es wurde geändert, womit klar ist, dass es vorher falsch war.
    Es ging nicht darum, ob Jacek etwas damit zu tun hat. Das ist mir egal. Er kann auch gern ein Buddy von Pawel sein, alles gut. Es sind nur zwei verschiedene Personen.
    Vielleicht jetzt verstanden?

    1. Es wurde selbstverständlich auch in der ersten Version deutlich, dass Jacek K. und Pavel K. unterschiedliche Personen sind, die beide mit der Firma Piracy Guard IT Solutions GmbH in Verbindung stehen. Die Änderung, die ich oben nach guter Gepflogenheit auch transparent gemacht habe, heißt auch nicht, dass es vorher falsch war, sondern dass es in der neuen Version noch deutlicher wird.

      Als Autor freue ich mich immer, wenn Leserinnen und Leser mich auf Dinge hinweisen und zur Verbesserung eines Artikels beitragen. Netzpolitik.org ist ein Medium, das auf die Mitarbeit von Lesern setzt und auf diese auch immer aktiv eingeht. Mir macht das in der Regel sehr viel Spaß, es frustriert aber, wenn latent irgendwelche unhaltbaren Vorwürfe und Beschuldigungen mitschwingen.

      Ich hoffe, dass diese Frage jetzt geklärt ist.

  14. Das zeigt eines – das Nutzer die urheberrechtlich geschütztes Material einsetzen und sich offensichtlich nicht an Lizenzvereinbarungen halten betroffen sind. Das löst Schadenersatzansprüche aus. Zu Recht. Leider aber sind viele der Meinung die nun betroffen sind das sie die armen Opfer sind. Genau diejenigen die Rechte anderer wohl nicht so ernst genommen haben.

    1. Und weil sie einen Link vergessen haben, schickt man ihnen nicht eine freundliche Aufforderung dies nachzuholen, sondern eine Rechnung über 1600 Euro?

    2. @ Petra
      Den gleichen Kommentar hast Du auf meiner website unter einem Beitrag hinterlassen, der sich ebenfalls mit VSGE-Abmahnungen auseinandersetzt. Allerdings ging aus meinem Beitrag hervor, dass in dem konkreten Fall der Urheber nicht nur angegeben, sondern auch ordnungsgemäß verlinkt war. Es fehlten lediglich die Angaben zur Lizenz, was den Kieler Anwalt aber nicht veranlasst hat, die Schadensberechnung dem konkreten Einzelfall anzupassen …
      Einer anderen Abmahnung konnte ich entnehmen, dass der Fotograf Herr S. für mehrere Bilder 150 € vom VSGE erhalten hat. Der VSGE macht jedoch über den Kieler Anwalt Schadenersatzforderungen in Höhe von mehr als 5.000,– € (in Worten: fünftausend) geltend. Da fragt man sich schon, wessen Interessen diese Abmahnungen dienen, den Interessen des Fotografen offensichtlich nicht. Im Übrigen: Wenn der Fotograf den Betreiber der betreffenden website selbst auf den Fehler aufmerksam gemacht hätte, wäre nicht nur eine Entschuldigung und sofortige Korrektur erfolgt, der Abgemahnte wäre auch bereit gewesen, mehr als 150 € Schadenersatz zu zahlen. Bei einer Forderung von insgesamt über 6.000,– (inkl. Gebühren des Kieler Anwalts) sieht er sich aber als Opfer. Und ich denke, das ist nachvollziehbar.

      1. Was interessant ist, wenn Petra überall bei Beiträgen über VSGE den gleichen Kommentar hinterlässt. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

  15. War diese deutsche Abmahnmaschienerie nicht schon von der EU angeprangert worden? Wie war das mit Brüssel? Nur was Berlin passt wird akzeptiert, aber anderes predigen und dann wundern wenn Bürger sich wundern…

  16. Ein sehr schön recherchierter Artikel!

    In meiner Kanzlei habe ich den VSGE und Rechtsanwalt Lutz Schröder bereits selbst auf der anderen Seite gehabt und die Ansprüche abgewehrt. Eine eigene Recherche unsererseits beim zuständigen Vereinsregister hat ergeben, dass schon vor einiger Zeit die Zulassung des VSGE als Verband beantragt worden, aber abgelehnt worden ist.

    Was der Kollege Schröder da treibt, dürfte am Rande des strafrechtlich relevanten Bereichs einzuordnen sein – Nichtwissen dürfte da schwerlich noch greifen.

  17. Ich sehe das Thema kommt immer wieder zurück. Ich habe das Thema intensiv vor ein paar Jahren verfolgt. Die Sache ist nicht beendet mit den 4 Personen. Ich weiß wer der Geschäftsfüherer der Piracy Guard iT Solutions GmbH war. Ich denke dieses Thema ist gut für ein nächsten Artikel. Ich beende meine recherchen und werde dann gerne meine Informationen weiter geben.

  18. ich finde es jedenfalls immer wieder erstaunlich, wie ausgerechnet diese Abmahn-Knipser sich dreist und frech als „Fotografen“ bezeichnen. Wenn ich mir deren Bildchen ansehe, weiß ich, dass mit solchen Machwerken jeder Fotografenlehrling in der Abschlussprüfung allenfalls eine 4 schaffen würde. Eher aber schlechter. Das sind keine Fotografen. Das sind Möchtegern-Fotografen, die billige Knipsbildchen produzieren und hoffen, damit schnell Kasse machen zu können.

    Ich bin gelernter Fotograf, und weiß wovon ich rede.
    Mit einem derartigen Bildermüll, wie man ihn bei diesen Absahnern zu sehen bekommt, kann man sich allenfalls als Lehrling in einer Passbildbude bewerben.

  19. Die CC-Bedingungen scheinen mir zu kompliziert. Auch hier oben werden sie ja erneut mehrmals erklärt; offensichtlich, weil’s notwendig ist.
    Einfacher ist’s doch, den Urheber um Erlaubnis zu fragen und die evtl. geforderten 30 oder 50 Euros für Abdruckrechte zu bezahlen. Aber dann würde ja ein „schönes“ Geschäftsmodell perdu gehen. Da fragt man sich ganz naiv: wer hat diese komplizierte (und eigentlich nutzlose) CC-Einrichtung erfunden und hält sie am Leben? Cui bono?

    1. Die redaktionelle Erfahrung lehrt, dass ein Nachfragen zur Nutzung von Bildern meistens viel zu lange geht – und damit mit redaktionellen Abläufen gerade in finanziell nicht üppig ausgestatteten Redaktionen nicht kompatibel ist. Die großen Vorteile von CC-Lizenzen sind:

      – die Inhalte kosten nichts
      – ich muss nicht den Urheber vor der Nutzung fragen

      @kdm: Dein Cui Bono-Kommentar impliziert, dass die Cider Connection und ähnliche Abzocker die Creative Commons Lizenzen geschaffen hätten für ihr Geschäftsmodell. Das ist doch vollkommener Quatsch. Vielmehr nutzt die Cider Connection den Gutglauben der CC-Nutzer, dass man bei CC-Lizenzen einfach alles so nutzen könne + die Tatsache, dass die Bedingungen von CC-Lizenzen eben Pflichten mit sich bringen, die doch etwas komplizierter sind.

      1. Vielmehr nutzt die Cider Connection den Gutglauben der CC-Nutzer, dass man bei CC-Lizenzen einfach alles so nutzen könne + die Tatsache, dass die Bedingungen von CC-Lizenzen eben Pflichten mit sich bringen, die doch etwas komplizierter sind.

        Das Problem der CC-Lizenzen besteht vor allem darin, dass das Urheberrecht als Basis noch viel komplizierter ist.

  20. Grüß Gott, schönes Wochenede vorab, Ich bin seit einer Woche ein sogenannter „Dödel“ oder Betroffener.
    Im causalen Zusammenhang mit der Wahlmanipulation zur BPR-Wahl in Österreich, habe ich für ein befreundedeten Admin, einzelne Recherchen übermittelt und zu guter Letzt über meinen blog: http://www.rjheuropaunsinn.eu/blog-e7339-quot-Manipulation-quot.html –Text und Grafik des „Dennis Skley“ ident, mit Untertitel; (Foto: flickr.com – Dennis Skley – CC BY-ND 2.0),- entnommen: https://www.unzensuriert.at/content/0021115-Umfragen-geben-Stimmung-wieder-Die-Haelfte-der-Oesterreicher-glaubt-Wahl –an diesen übermittelt. Genannte Grafik, ist mehrfach aufgetaucht, im Einzelnen, bearbeitet, mit und ohne Fotografennennung, mit, ohne CC-BY Kennung und „nirgendwo“ -(Disclaimer, Nutzungsrechte) war ein Hinweis auf „Verlinkungsnotwendigkeit“ gegeben, geschweige denn und nachweislich, unter Nennung des Magazinnamens. erwünscht, genehmigt. Ich hätte gerne ein feedback und will mithelfen, diese Art eines Geschä#ftsmodells etwas einzubremsen und stelle die Frage: Ist die Abmahnung des Anwalts, dessen „geistiges“ Eigentum, darf ich es veröffentlichen und was sollte ich gesondert beachten?
    Liebe Grüße RJH

    1. Hallo Herr Huber, sie können mich (ich habe diesen Artikel zusammen mit Markus Reuter und Ben Siegler) erstellt gerne kontaktieren. Folgen Sie einfach dem Link zu meiner Homepage, dort gibt es ein Kontaktfeld. Ich melde mich dann bei Ihnen. Viele Grüße, Christoph Langner

  21. „Nennung der Lizenz genannt und Verlinkung auf diese.“ Nennung…genannt ツ klingt überflüssig

  22. Vielen Dank für den interessanten Artikel. Geschäftsmodell ist das Justizgewerbe in erster Linie. Der Gesetzgeber ( Die Leute die wir gewählt haben ) wird keine Änderung herbeiführen solange in den Justizkassen der Rubel rollt und die Kassen klingeln.

    Fatalerweise ist es ja die Gilde der freiheitlich denkenden Rechtsgelehrten selbst und ihre Lobby die Gesetze entwirft und verabschiedet. Wer heute meint sein ihm zustehendes Recht zu bekommen wird oft eines besseren belehrt. Ob sie Da auf der einen Seite der Urheber und Rechteinhaber stehen oder auf der anderen Seite der Rechtsverletzer ist dabei Zweitrangig. Wenn man das Internet durchsucht findet man nicht wenige Fundorte an denen Urheber als Kriminelle dargestellt werden, deren Geschäftsmodell es sein soll Unwissende auszubeuten. Ob das zutreffend ist kann ich nicht beurteilen.

    Aber mittlerweile hat sich ein wirklich interessantes Geschäftsmodell im Justizwesen etabliert, was leider bisher wohl nicht Jedermann erkannt hat. Die Rede ist von denjenigen Rechtsanwälten die ihren Mandanten als Rechtsverletzter glaubhaft machen wollen das ein Urheberrechtsverstoß erstmal Gewinnmaximierung für die Rechteinhaber bedeutet und das man nun mit allen Mitteln dagegen vorgehen muss. Ein Blick ins Internet reicht da aus.

    Als Beispiel möchte ich ein Ereignis darlegen welches einem guten Freund von mir im Rheinland passiert ist. Wie kann es sein das eine Rechtsanwältin gegenüber einem Rechtinhaber insgesamt zweimal in Folge eine unzureichende Unterlassungserklärung abgibt und der Rechteinhaber bei Gericht durch zwei Instanzen erfolgreich ist und ein Urteil folgt mit Übernahme aller Kosten in Höhe von 100% durch den Rechtsverletzer.

    Das ist Fragwürdig und die Erklärung kann sich nicht jeder selbst geben. Wo aber heute schon viele juristische Laien durch Recherchen im Internet bedingt eine Unterlassungserklärung selbst abgeben, welche die Wiederholungsgefahr ( Um die geht es ja ) vermeidet, stellt sich hier die Frage ob Rechtsmittel nicht bewusst zur Gewinnoptimierung von einigen Rechtsanwälten eingesetzt werden um die Gebührenschrauben und Folgekosten erst richtig nach oben zu drehen. Ob das Vorgehen den Tatbestand des Rechtsmissbrauchs erfüllt das kann ich nicht bewerten, dafür müsste man wieder einen Rechtsgelehrten befragen.

  23. Mittlerweile wurde das Geschäftsmodell auf eBay übertragen. Lutz S. mahnt nun Privatanbieter wegen angeblich gewerblichen Handelns ab. Als Mandant tritt ein Thomas von H. auf (ist seit Januar 2015 bei eBay gemeldet unter wechselnden usernamen) und verkauft Legoartikel (eben auch etwas weit verbreitetes). Er ist Mitglied von „Verein für Händlerschutz“, der aber kein eingetragener Verein ist und auf diversen Seiten als äußerst dubios auffällt (weiteres z.B. auf wortfilter.de). Es findet sich hier also der gleiche Aufbau: Ein angeblich Geschädigter, ein angeblicher Verein, angeblich zur Wahrung der Interessen des Geschädigten, und der RA Lutz S., der Abmahnungen im großen Stil versendet (immer mit gleichem Streitwert und durch den selben Mandanten, siehe z.B.: http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-thomas-von-haugwitz.htm).

    1. Hallo Andrea,
      ein solches Geschäftsmodell gibt es auch im Bereich eingetragener Wortmarken. Zur Zeit recherchiere ich in dem Fall, da aktuell eine Abmahn-welle stattfindet. Betroffen sind insbesondere kleine Verkäufer bei eBay , Dawanda etc.

  24. Ein sehr guter Artikel, der die Fakten exakt auf den Tisch legt!
    Wäre ich nur früher drauf gestoßen, so hätte ich mir viele Stunden Recherche zu dieser Connection erspart.
    Die Facebook Accounts der Herren Lutz S. und Phillip H. habe ich besonders unter die Lupe genommen.
    Dabei interessierten mich ebenfalls die dort veröffentlichten Fotos der Herren. Und ich musste mehr als einmal mit dem Kopf schütteln, denn ein „Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet“, sollte doch eigentlich mit einem großen Beispiel voran gehen, aber weit gefehlt!
    So konnte ich einige Fotos aufspüren, die wie sagt man so schön,… „es ist alles nur geklaut“ wurden; u.a. eine Foto-Veröffentlichung der Berliner Morgenpost. Und das Beste ist, dass diese Bilder ohne eine Quellenangabe etc. (ist ja auf Facebook egal, nimmt doch eh keiner genau) veröffentlicht wurden.

  25. Ich glaube jeder möchte dass Urheberrechte geschützt werden. Dieser Artikel, und ich sage Hut ab für die Recherche dazu, legt doch deutlich offen, dass es gar nicht um den Künstler und sein Werk geht, sondern das es ausschließlich darum geht, wie möglichst viele Menschen möglichst viel Geld damit machen können. Ich nenne das mal unverblümt Abzocken auf hohem Niveau. Jeder wie ich, der sich als Anwalt oder sonstwie mit gewerblichen Rechtsschutz befasst und beide Seiten kennen gelernt hat, wird bestätigen, dass die Summen die da gefordert werden., in keinem Verhältnis mehr stehen. Leider hat die Politik es versäumt hier Einhalt zu gebieten und hat den § 97a UrhG nur halbherzig abgeändert. Offensichtlich ist es in Deutschland von Politik und Rechtsprechung gewollt, die Abmahnindustrie am Laufen und am leben zu erhalten. Ich wünschte mir mehr von diesen Beiträgen die zeigen, des es hier nur um Abzocke geht und das alles hier mit dem Schutz des Urhebers gar nichts mehr zu tun hat.

  26. „Ich glaube jeder möchte dass Urheberrechte geschützt werden.“
    Glauben heißt nicht wissen. Ohne das ständige abkupfern wäre menschliche Entwicklung nicht möglich gewesen.

  27. Meines Erachtens sind die Abmahnungen der Kanzlei Schroeder Kiel in Vertretung des sogenannten VSGE allesamt rechtlich unwirksam, weil das gesamte Konzept gegen das RDG (Rechtdienstleistungsgesetz) verstößt: Das Konzept beinhaltet ja schließlich, dass der (angebliche) Urheber den VSGE „ermächtigt“ und dieser sich verpflichtet, die Unterlassungsansprüche als fremde Ansprüche (nämlich als Ansprüche des Urhebers im Gegensatz zu den Schadensersatzansprüchen, die sich der VSGE abtreten lässt und dann als eigene Ansprüche geltend macht), aber in eigenem Namen geltend zu machen. Diese Konstruktion war aus Sicht von RA Schroeder wohl erforderlich, weil urheberrechtliche Unterlassungsansprüche nicht isoliert, d.h. ohne die urheberrechtlich geschützte Position, sprich die Verwertungsrechte, abgetreten werden können. Es dürfte sich also bei der Konstruktion der „Ermächtigung“ einmal schon um eine Umgehung des Abtretungsverbotes isolierter urheberrechtlicher Unterlassungsansprüche handeln und damit schon unwirksam sein. Doch speziell zum RDG: Nach § 2 Abs. 1 RDG handelt es sich um eine „Rechtsdienstleistung“ bei jeder Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Bei der Geltendmachung des Unterlassungsanspruches im Rahmen der Abmahnung behandelt der VSGE einen Rechtsanspruch des Urhebers, also eine „fremde“ Angelegenheit, auch außergerichtlich i.S.d. § 1 Abs. 1 RDG, so dass diese Ermächtigung und die Tätigkeit des VSGE einer besonderen Befugnis gem. § 1 RDG bedarf. § 3 RDG regelt ausdrücklich, dass die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch dieses Gesetz oder durch oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird. Eine solche Befugnis liegt nicht schon gem. § 6 Abs. 1 RDG vor: § 6 Abs. 1 RDG erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen „unentgeltliche“ außergerichtliche Rechtsdienstleistungen. Die Ermächtigung und Verpflichtung, den Unterlassungsanspruch geltend zu machen, hat als Gegenleistung die Abtretung des Schadensersatzanspruches durch den Urheber, der nach RA Schroeder ja ganz erheblich ist, von Unentgeltlichkeit kann da ja wohl keine Rede sein. Auch § 7 RDG (Rechtsdienstleistungen durch Berufs- oder Interessenvertretungen) hilft dem VSGE nicht weiter: Nach § 7 Abs. 1 RDG sind Rechtsdienstleistungen erlaubt, die (1.) berufliche oder andere zur Wahrung gemeinschaftlicher Interessen gegründete Vereinigungen und deren Zusammenschlüsse (2. Nicht einschlägig) im Rahmen ihres satzungsmäßigen Aufgabenbereichs für ihre Mitglieder oder für die Mitglieder der ihnen angehörenden Vereinigungen oder Einrichtungen erbringen, soweit sie gegenüber der Erfüllung ihrer übrigen satzungsmäßigen Aufgaben nicht von übergeordneter Bedeutung sind. Die Rechtsdienstleistungen können durch eine im alleinigen wirtschaftlichen Eigentum der in Satz 1 genannten Vereinigungen oder Zusammenschlüsse stehende juristische Person erbracht werden. Hier scheitert es schon an zahlreichen Voraussetzungen: Einmal ganz abgesehen von der Frage, ob der VSGE als (nicht eingetragener) Verein überhaupt existiert und ob er überhaupt eine Satzung hat, die als Vereinszweck „berufliche oder andere gemeinschaftliche Interessen der Mitglieder wahren“ will (Papier ist ja geduldig, wie es so schön heißt), faktisch, und dies ergibt sich aus der Internetseite „Bilderdiebstahl.de“, steht die Abmahnerei eindeutig im Vordergrund, ja sie scheint der einzige Vereinszweck zu sein. Mit anderen Worten: die Rechtsdienstleistung ist nicht von untergeordneter Bedeutung. Zudem ist die Kanzlei Schroeder ja auch keine juristische Person, die im Eigentum des VSGE steht (abgesehen von juristischer Person dürfte es umgekehrt sein). Die „Ermächtigung“ zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen verstößt also gegen § 3 RDG und ist somit gem. § 139 BGB unwirksam. Da die Abtretung der Schadensersatzansprüche ja nicht isoliert daneben steht, sondern gewissermaßen die „Gegenleistung“ darstellt, erstreckt sich die Unwirksamkeit auch hierauf, so dass der gesamte Vertrag zwischen dem sogenannten „Urheber“ und dem VSGE nichtig. Ich nehme einmal an, dass RA Schroeder nicht völlig juristisch ungebildet ist, so dass ihm dieser Sachverhalt bei jeder Abmahnung bewusst ist. Das kann eigentlich nur bedeuten, dass er, wenn er gleichwohl diese Ansprüche in Kenntnis der Unwirksamkeit den Vertrages zwischen Urheber und dem VSGE geltend macht, dass auch seine Beauftragung und Bevollmächtigung unwirksam ist, ja, er permanent einen massenhaften Betrug, wahrscheinlich in Millionenhöhe, begeht.

  28. Hallo zusammen,

    hat hier wer schon Erfahrungen gemacht, ob die auch wirklich klagen, wenn man nicht bezahlt bzw. die Forderungen als haltlos zurückweist, per Anwalt, wie es ja ist ? Denn mich hat es auch erwischt.

    Grüße
    Markus

    1. Nun ja, ich hatte 2015 auch eine Abmahnung von ihm im Briefkasten. Habe mir dann eine Anwältin gesucht und eine geänderte Unterlassungserklärung abgegeben. Auf die Forderung sind wir nicht eingegangen. Haben ihm , so glaube ich 200,- Euro angeboten. Dies wollte er nicht akzeptieren und den Klageweg einschlagen. Bis jetzt ist nichts passiert. Vermutlich wird auch nichts kommen. Er hat aber Zeit bis Ende 2019. Kosten für mich: 400,- Euro für die Anwältin

  29. In dem Zusammenhang taucht der Begriff der Creative Commons Abzocke auf.

    Der Artikel sollte um den Namen Marco Verch erweitert werden. Siehe dazu Blogpost des Kölner Medienanwalts Markus Kompa: http://www.kanzleikompa.de/2018/04/05/die-creative-commons-rechnungen-des-fotografs-marco-verch-fuer-kostenlose-bildlizenzen/

    Auzug: „In der Wikipedia wurde Herr Verch unter seinem Nickname Wuestenigel gesperrt, weil er die Server mit offenbar über 10.000 Bildern geflutet und dann nach obigem Geschäftsmodell versucht hatte, aus – nach meiner Meinung provozierter – fehlerhafter Nutzung Kapital zu schlagen.“

  30. Nun ja, ich hatte 2015 auch eine Abmahnung von ihm im Briefkasten. Habe mir dann eine Anwältin gesucht und eine geänderte Unterlassungserklärung abgegeben. Auf die Forderung sind wir nicht eingegangen. Haben ihm , so glaube ich 200,- Euro angeboten. Dies wollte er nicht akzeptieren und den Klageweg einschlagen. Bis jetzt ist nichts passiert. Vermutlich wird auch nichts kommen. Er hat aber Zeit bis Ende 2019. Kosten für mich: 400,- Euro für die Anwältin

  31. News vom 31.10.2018:
    „Creative-Commons-Abzocke: negative Feststellungsklagen gegen Marco Verch, Thomas Wolf, Christoph Scholz, Christian Fischer, Dirk Vorderstraße, Dennis Skley und den Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE)“

    „In keinem einzigen Fall konnte ein verklagter Fotograf plausibel machen, dass er professioneller Fotograf sei, der mit den abgemahnten Werken tatsächlich Geld verdient hätte, jedenfalls nicht nennenswert.“

    http://www.kanzleikompa.de/2018/10/31/creative-commons-abzocke-negative-feststellungsklagen-gegen-marco-verch-thomas-wolf-christoph-scholz-christian-fischer-dirk-vorderstrasse-dennis-skley-und-den-verband-zum-schutz-geistigen-eigent/

  32. Hi,

    My name is Sophie Lamotte, I am a journalist currently doing research on Marco Verch and his alleged abuses of copyright infringement accusations. If you have been targeted by one of Marco’s legal letters and are willing to share your story to prevent this from happening in the future, please email me at sophielamotte97@gmail.com. Hearing from as many victims as possible would be extremely useful to better understand the story and the consequences of his actions.

    Best,

    Sophie

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.