Debatte über Internet-Meme und Urheberrecht: Wäre Fair Use auch keine Lösung?

Anfang Mai vertrat Rike Maier, Doktorandin am Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft, in einem Beitrag bei iRights.info die Position, Meme und Urheberrecht seien nicht immer unversöhnlich und auch eine Reform des europäischen Urheberrechts nach Vorbild des US-amerikanischen Fair Use würde keine echte Verbesserung bedeuten:meme-belegfunktion-zitat

Weder das amerikanische Fair-Use-Modell noch die deutschen Schrankenregelungen können ohne Probleme mit diesen Mehrdeutigkeiten umgehen, die Memen noch viel stärker als klassischen Kunstwerken innewohnen. Somit gibt es in beiden Rechtsordnungen zwar Anknüpfungspunkte dafür, in Memen nicht nur eine einzige Reihe von Urheberrechtsverletzungen zu sehen. Doch zugleich macht ihr dauernder Bedeutungswandel es in beiden Rechtsordnungen schwer, sie rechtlich klar einzuordnen.

Auf Einladung von iRights.info durfte ich ebendort die Gegenposition vertreten und erläutern, warum Fair Use durchaus einen Unterschied bei der rechtlichen Beurteilung von Meme-Kultur macht:

Fair Use vermag den Standardfall eines Mems zu erfassen und in der Regel problemlos zu lösen. Im europäischen Urheberrecht gilt das nur für ganz spezielle Sonder- und Ausnahmefälle – bei vergleichbarer Rechtsunsicherheit. Zumindest in Sachen Meme gilt klar und eindeutig: Amerika, du hast es besser!

Schöne Beispiele für Meme-Kultur finden sich in der diesbezüglichen Sammlung des Online Remix-Museums.

11 Ergänzungen

  1. Ich als geschädigter Urheber fände es klasse, wenn wir auch hier auf Fair use switchen. Die lächerlichen Summen Deutscher Abmahnkosten jucken doch niemand. In USA hingegen sind die beklagten Schadenssummen schnell mal 6 stellig. Viel besser, Außerdem ist in den USA nicht nur das einzelne Werk geschützt, sondern auch der Stil der Werke. Die Klagemöglichkeit und die Schadenssummern sind in US zigfach höher. Schnell her damit.

  2. Aber auch das doch sehr einfach verständliche Fair Use verhindert leider gar nicht, dass nicht massenhaft Inhalte von Urhebern und Verlagen widerrechtlich blockiert werden. Unliebsame Rezensionen werden zum Beispiel gern illegal bei YouTube entfernt.

  3. @UnFair use
    Sicher ein ‚Künstler‘ oder? Mal überlegt einen richtigen Beruf zu lernen um das Problem zu vermeiden?

  4. Hier geht es nicht um Meme, sondern um (Image-)Macros.

    Ein Mem ist der Mensch (oder das Tier) auf dem Bild. Aber der Stein des Anstoßes ist das Makro damit. Das Mem funktioniert auch mit dem Text allein, mit einer Zeichnung oder einem anderem Bild, was als Parodie des Originals gesehen werden kann. Ein Mem ist ein („viraler“) Gedanke. Den verbietet keiner.

  5. Danke für den schönen Post auf irghts. Vielleicht zur Klarstellung folgendes: Es ging mir überhaupt nicht darum darzustellen, dass eine Reform des europäischen Urheberrechts nach Vorbild von fair use „nichts bringen würde“. Ich habe eigentlich geschrieben: „Es lässt sich sicherlich sehr gut vertreten, dass Meme als Fair Use gelten können, wenn sie – unter anderem – einen anderen Zweck als das genutzte Fremdmaterial verfolgen und es zum Beispiel parodieren. Das gilt vor allem für Meme, die keine kommerziellen Zwecke verfolgen und damit in einem weiteren Faktor dem Fair-Use-Grundsatz entgegenkommen.“ Außerdem, dass es dennoch Grauzonen gibt (wie der Northjersey Media Fall zeigt, was aber nicht per se gegen fair use spricht) und sich Schwierigkeiten in jeder Rechtsordnung aus der Mehrdeutigkeits von Memen ergeben können. Vielleicht war das missverständlich, aber es sollte kein Beitrag zur allgemein Debatte fair use vs. Schranken werden. In vielen Aspekten Ihres Beitrags stimme ich überein, außer, dass ich denke, dass das europäische Recht vielleicht flexibler sein kann, als häufig gedacht.

    1. Ich sage mal so, das allgemeine Framing bzw. der Aufhänger („nicht immer unversöhnlich“) und die tendenzielle Gleichsetzung der rechtlichen Probleme mit Memen auf beiden Seiten des Atlantiks waren meine Hauptmotivation eine Entgegnung zu verfassen. Und in der Tat ist es eben so, dass auch bei größerer Flexibilität des europäischen Rechts dies nur für den Ausnahme-, nicht aber für den Regelfall von Memen einschlägig ist.

      Wichtig ist mir aber noch zu betonen, dass es mir nicht um eine Ersetzung von Schranken durch Fair-Use, sondern um eine Ergänzung eines europweit harmonisierten Schrankenkatalogs um eine offene, Fair-Use-ähnliche Schranke geht.

      Unabhängig davon glaube ich aber auch, dass wir gar nicht weit auseinanderliegen.. ;-)

      1. Klingt nach Rosinen Pickerei aus verschiedenen Rechtssystemen. Auffälig ist aber, dass Ihre Vorschläge, was als Rosinen zu picken und neu zusammenzusetzen wäre, rein zufällig (?) vor allem den Digital Oligarchen zu Gute kommen. Zufall ?. Privat Menschen und deren Privatnutzung in privaten Rahmen beider Rechtsysteme haben in keinen der beiden Systeme Einschränkungen in der Nutzung und Änderung der Werke anderer. Eingeschränkt ist die öffentliche ( unser Recht) oder kommerzielle ( US Recht ) Verbreitung. Die von Ihnen gepikcten Rosinen kommen also auschließlich den öffentlchen “ Teilen“ Ziels der Netz Oligarchen zugute. Denn diese brauchen diese Interaktion um an die Daten der Nutzer zu kommen.

  6. Vollkommen richtig ist, dass unser Kontinental Urheberrecht weit besser als das US Fair Use geeigent ist, um aus „Altem“ -> „Neues“ zu schaffen. Das Zitatrecht und die Nutzung von vorhandenen ist bei uns ausdrücklich kostenfrei ulässig, wenn daraus ernstzunehmendes „Neues Schöpfung endsteht. Ganz anders in den USA. Dort muss bei aufbauenden Neuschöpfungen die Verwertung stets an den Rechtinhalter abgegolten werden. Was bewegt also Herrn Dobusch, so vehemt für eine Einführung eines „Fair use rechtes in Europa zu kämpfen, passiert damit doch das Gegenteil von dem behaupteten Mehrnutzen durch „Transformation“ von Werken. Mann kann spekulieren. Wer profitiert von der Sichtweise Herrn Dobusch ? Das sind Firmen wie Flickr, youtube etc. etc. , und nicht etwa Künstler. Künstler sind in unserem recht sogar wie beschrieben besser aufgestellt, als unter Fair use. Man mag mutmaßen, dass Herr Dobusch recht leichtfertig mit den Begriff der Schöpfungshöhe ein Problem hat. Denn die Schöpfungshöhe ist natürlich für die geannnten Firmen an Problem im Bestreben, dass möglichst viele Mandy und Enricos und anderweilig schöpfungshöhe niedrige Menschen,. möglichst viel „teilen“. Denn diese Menschen sind das Produkt dier Firmen, uns zum Abgriff der Datenwertschöpfung Ihres „Produkts“ ist es notwenidg, dass diese möglichst unbeschränkt teilen und verbreiten dürfen. In diesen Sinne zeigt sich auch das ( entschuldigt) lächerliche Remix Museum. Man muss schon sehr viel Unwissen über die „remix“ Kultur der Grafiker aus den 30iger Jahren, oder der „remix“ Kultu der 80iger etc. etc. haben, um nicht diese, usondern die lächerlichen Beispiele auf Ramsch Niveau aus dem „Remix Museum“ als „Expponate“ aufzuführen. Die Logik und das Niveau des Musuem und Hernn Dobusch folgt der Logik von Google z.b im Fall der YouTube „Stars“. Völligerhirntoter Dreck, und Teenies die über Hautcreme reden, werden als ernsthaft “ Kunstvideos“ deklariert. Und damit haben die zumindest bei kulturell unreflektierten Menschen, oder halt Ihren Astro Turf Gefolgeleuten, Erfolg.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.