Anfang Mai vertrat Rike Maier, Doktorandin am Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft, in einem Beitrag bei iRights.info die Position, Meme und Urheberrecht seien nicht immer unversöhnlich und auch eine Reform des europäischen Urheberrechts nach Vorbild des US-amerikanischen Fair Use würde keine echte Verbesserung bedeuten:
Weder das amerikanische Fair-Use-Modell noch die deutschen Schrankenregelungen können ohne Probleme mit diesen Mehrdeutigkeiten umgehen, die Memen noch viel stärker als klassischen Kunstwerken innewohnen. Somit gibt es in beiden Rechtsordnungen zwar Anknüpfungspunkte dafür, in Memen nicht nur eine einzige Reihe von Urheberrechtsverletzungen zu sehen. Doch zugleich macht ihr dauernder Bedeutungswandel es in beiden Rechtsordnungen schwer, sie rechtlich klar einzuordnen.
Auf Einladung von iRights.info durfte ich ebendort die Gegenposition vertreten und erläutern, warum Fair Use durchaus einen Unterschied bei der rechtlichen Beurteilung von Meme-Kultur macht:
Fair Use vermag den Standardfall eines Mems zu erfassen und in der Regel problemlos zu lösen. Im europäischen Urheberrecht gilt das nur für ganz spezielle Sonder- und Ausnahmefälle – bei vergleichbarer Rechtsunsicherheit. Zumindest in Sachen Meme gilt klar und eindeutig: Amerika, du hast es besser!
Schöne Beispiele für Meme-Kultur finden sich in der diesbezüglichen Sammlung des Online Remix-Museums.