Datensammelei der Berliner Polizei im Gefahrengebiet: Anlasslos, unverhältnismäßig, diskriminierend

Demonstration gegen das Gefahrengebiet in der Rigaer Straße – CC BY-NC-SA 2.0 via flickr/timlueddemann

„Gefahrengebiete“, „verrufene“ oder „kriminalitätsbelastete“ Orte: Egal, wie man sie nennt – in ihnen darf die Polizei Maßnahmen wie Identitätsfeststellungen und Personenkontrollen durchzuführen, allein basierend auf deren Aufenthaltsort. Die genauen Voraussetzungen und Eingriffsbefugnisse werden in den jeweiligen Landespolizeigesetzen der Länder geregelt. Aber eines haben sie gemeinsam: Die Unschuldsvermutung und Grundrechte werden außer Kraft gesetzt, dazu gehört auch die informationelle Selbstbestimmung.

Als 2014 in Hamburg große Teile Altonas, St. Paulis und der Sternschanze zum Gefahrengebiet erklärt wurden und eine öffentliche Diskussion aufkam, verfasste der Hamburgische Datenschutzbeauftragte ein Gutachten. In diesem attestierte er deutliche Einschränkungen der informationellen Selbstbestimmung und äußerte „erhebliche Bedenken“, ob die Polizeipraxis verfassungsmäßig sei.

In Berlin werden Gefahrengebiete geheimgehalten, „um eine Stigmatisierung der Anwohnerinnen und Anwohner zu vermeiden“. Doch das Gebiet rund um die Rigaer Straße ist durch monatelange, dauerhafte Polizeipräsenz und spätestens seit der unverhältnismäßigen Razzia am 13. Januar 2016 öffentlich als Gefahrengebiet erkennbar und war dadurch Gegenstand deutschlandweiter Berichterstattung. Die bis heute andauernden Einsätze richten sich mehrheitlich gegen „die linke Szene“ oder das, was Polizei und Senat als solche bezeichnen. Der Berliner Innensenator Frank Henkel von der CDU scheint das Gebiet zum Wahlkampfplatz erklärt zu haben, und aus Polizeikreisen heißt es, man beabsichtige, „ein Klima zu schaffen, in dem die Linken von alleine gehen“.

Wir haben bei der Berliner Datenschutzbeauftragten gefragt, ob sie eine datenschutzrechtliche Bewertung der Gefahrengebietsproblematik vorgenommen hat. Aber weder liegt eine solche vor noch ist sie geplant. Solange die Voraussetzungen des § 21 Abs. 2 ASOG (Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin) eingehalten werden, „ist die Identitätsfeststellung aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden“.

1.883 Identitätsfeststellungen in anderthalb Monaten

Ein großes Problem der Personenkontrollen liegt in ihrer schieren Menge. Aus einer Schriftlichen Anfrage der Piraten im Berliner Abgeodnetenhaus ging hervor, dass vom 13. Januar bis zum 29. Februar 2016 1.883 Identitätsfeststellungen im Nordkiez Friedrichshain durchgeführt wurden. Das entspricht etwa 40 pro Tag. Und auch wenn diese Personen weder auffällig geworden sind, geschweige denn Straftaten begangen haben, werden ihre Daten abgeglichen und im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) gespeichert. Ein Sprecher der Innenverwaltung Berlin erklärte gegenüber netzpolitik.org:

Die Daten zu den Identitätsfeststellungen werden in POLIKS in Form eines Tätigkeitsberichtes abgespeichert. Die Daten unterliegen hier den gesetzlich festgelegten Löschfristen und werden in der Regel für die Dauer eines Jahres gespeichert.

In einer früheren Antwort auf eine Kleine Anfrage hieß es, Daten in POLIKS würden bei „Fällen von geringer Bedeutung“ fünf Jahre gespeichert. Wir haben nachgefragt, wie das zustande kommt.

Update: Antwort des Innensenats:

Es besteht kein Widerspruch der Angaben in den von Ihnen genannten parlamentarischen Anfragen.

Die Antwort 2a zu Drs.-Nr. 17/12356 nennt als Beispiel Prüffristen bei Daten von Tatverdächtigen auf der Grundlage von § 48 Abs. 4 ASOG Bln i.V.m. § 1 PrüffristenVO. Im vorliegenden Fall (Drucksache 17/18089) wurden Identitätsfeststellungen aber nicht unbedingt gegenüber Tatverdächtigen getätigt, sondern auch gegenüber Personen, von denen selbst keine unmittelbare Gefahr ausgeht. Aus diesem Grund ergibt sich für die hier erhobenen personenbezogenen Daten eine kürzere Prüffrist von einem Jahr nach Speicherung auf Grundlage von § 43 Abs. 1 ASOG Bln.

Unverhältnismäßige Speicherfristen

In Hamburg betrug die Speicherfrist drei Monate. Und schon das kritisierte der Datenschutzbeauftragte als „unverhältnismäßig“:

Selbst wenn man die Auffassung vertritt, dass eine Speicherung der Daten von Passanten anlässlich von Personenkontrollen im Gefahrengebiet grundsätzlich erfolgen darf, so kann dies nach Maßgabe der Erforderlichkeit nur in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Ausweisung des Gefahrengebiets in Betracht kommen.

Laut Innensenat hat die Polizei bei ihren Identitätsfeststellungen Zugriff auf neun verschiedene Datenbanken:

  • POLIKS – Polizeiliches Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung
  • VOIS (ehem. EWW) – Verfahren Einwohnerwesen in Berlin
  • AZR – Ausländerzentralregister
  • SIS – Schengener Informationssystem
  • INPOL – Informationssystem der Polizei
  • VISA – Visa-Informationssystem
  • ZEVIS – Zentrales Verkehrs-Informations-System
  • KVA – Kraftfahrzeugzulassungswesen in Berlin
  • NWR – Nationales Waffenregister

Eine Übermittlung von Daten an andere Behörden finde nicht statt. Das heißt längst nicht, dass andere Behörden keinen Zugriff haben. Denn aus einer früheren Anfrage wissen wir:

[Es gibt] einen automatisierten Nachrichten- und Informationsaustausch zwischen den Systemen POLIKS und Informationssystem Polizei (INPOL), der aber nicht die Bedeutung eines direkten Zugriffs im Sinne der Fragestellung hat.

Zugriff auf INPOL haben BKA, Bundespolizei, Zollbehörden und die Landespolizeien. Daten aus POLIKS können jedoch auch sonst an andere öffentliche und nichtöffentliche Stellen weitergegeben werden.

„Wenn alle so rumlaufen würden wie er, würde nix passieren“

Bei den Kontrollen in Berliner Gefahrengebieten findet oft noch ein anderer, direkt spürbarer Eingriff in die Privatsphäre der Kontrollierten statt. Neben der anlasslosen Personalienfeststellung ist die Durchsuchung der Personen, die sich in den Gefahrengebieten aufhalten, erlaubt.

Laut Aussage des Senats gibt es keine Anweisungen dazu, von „welchen Personen(-gruppen) […] Identitäten festgestellt oder schwerpunktmäßig festgestellt“ werden sollen. Doch die Realität sieht anders aus. Christine Frantz, eine Anwohnerin der Straße, die in Wirklichkeit einen anderen Namen hat, sprach mit uns über die allgegenwärtigen Kontrollen. Ihr 15-jähriger Sohn Frank war vor der eigenen Haustür in einer Gruppe mit Freundinnen und Freunden von der Polizei kontrolliert und durchsucht worden. Ein Großteil der Jugendlichen habe „ein bisschen punkig“ ausgesehen, so die Mutter. Sie hat die Szene auf der Straße beobachtet und war dann nach unten gegangen, da sie die Kontrolle der 14- bis 15-Jährigen zuerst für ein Missverständnis hielt.

Als sie einen Polizisten nach dem Grund für die Kontrolle fragte, wies dieser auf das Outfit der Jugendlichen hin: Bundeswehr-Jacke, Anarchiezeichen, Mercedessterne. Einer trug Collegejacke und Turnschuhe. „Wenn alle so rumlaufen würden wie er, würde nix passieren“, zitiert die Mutter den Polizisten.

Pinke Mütze statt Kapuzenpulli

„Wir haben nichts getan, außer dass wir hier wohnen. Und das reicht schon aus, um kriminalisiert zu werden“, regt sie sich auf. Selbst wenn sich niemand einschüchtern lassen will, an manchen Stellen merke man den Effekt der Kontrollen bereits. Ein Nachbar habe sich mittlerweile eine pinke Mütze gekauft. Immer wenn er nasse Haare hatte und sich deswegen eine schwarze Kapuze aufgezogen hat, müsse er mit Kontrollen rechnen. Auch Frank hat sich schon einmal überlegt, ob er wirklich das T-Shirt mit dem Anarchiezeichen anziehen will – um Stress mit der Polizei aus dem Weg zu gehen.

Sind diese Eingriffe in Privatsphäre und andere Grundrechte verhältnismäßig? Christines Antwort ist ganz klar: „Nein.“ Seit 14 Jahren lebt sie in der Rigaer Straße, ihr ist nie etwas Negatives passiert, außer einigen lauten Abenden im Sommer habe sie nie Probleme mit den linken Projekten in der Straße gehabt. Jetzt stört die Polizei den Nachtschlaf. Die immer wieder um den Block kreisenden Einsatzfahrzeuge erkenne sie mittlerweile bereits am Motor.

Christine und viele andere wollen das nicht hinnehmen. Sie klagen gegen die unverhältnismäßigen Maßnahmen. Die Jugendlichen sollen nicht das Gefühl haben müssen, „in einem Polizeistaat zu leben“ und „sich alles gefallen lassen zu müssen“.

Unschuldsvermutung? Grundrechte? Fehlanzeige.

CC BY-NC-ND 2.0 via flickr/txmx2
CC BY-NC-ND 2.0 via flickr/txmx2

Die massenweise erhobenen Personendaten bieten der Polizei die Möglichkeit, sich ein Bild von der Zusammensetzung der Menschen zu machen, die sich in der Rigaer Straße aufhalten. Gerade am Wochenende und rund um Veranstaltungen ist die Polizeipräsenz besonders hoch. Wer hält sich zusammen mit wem wann in der Gegend auf? Wer besucht „szenetypische“ Kneipen und Co.? Jede Person ist verdächtig. Und in der Datenbank der Berliner Polizei wird das gespeichert, egal, ob von der Person ein Problem ausging.

„Das Gefahrenabwehrrecht kennt keine Unschuldsvermutung“, sagte der Berliner Polizeisprecher Stefan Redlich nach dem Einsatz am 13. Januar. Und auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sucht man bei den Polizeimaßnahmen in Gefahrengebiet vergebens.

28 Ergänzungen

  1. Bemerkenswert an dieser Nummer ist, wie die „Gefahren“ herbeiargumentiert werden.
    Da gab es so eine Begebenheit, wo den Freunden und Helfern angeblich in körperverletzender Absicht gefährliche Müllsäcke auf den Kopf geworfen wurden. Ich kann nur jedem empfehlen sich die Mühe zu machen und die Polizeiberichte mit den Berichten und Videos der bösen linken Verbrecher (z.B. auf linksunten.indymedia) zu vergleichen.

  2. Ja die Polizeiberichte… Interessanter finde ich persönlich ja wie die Medien damit umgehen. Als der vierköpfige Angriff auf den Polizisten damals stattfand stand das in allen Berliner Tageszeitungen. Berichterstattung die sich las als hätte 4 „vermummte“ den armen kerl krankenhausreif getreten. Bzw so interpretiere ich es wenn es heißt, das 4 Personen eine Person angreifen, sie zu Boden befördern und auf die Person eintreten. Lediglich eine Tageszeitung hat sich noch die Mühe gemacht zu erwähnen, dass der Beamte seinen Dienst „leicht verletzt“ fortsetzen konnte. Rechtfertigt dass den Angriff? Natürlich nicht. Aber rechtfertigt dieser Angriff die Tatsache dass es in der Öffentlichkeit dargestellt als würde hier Gefahr für Leib und Leben bestehen? Sicherlich auch nicht. Vor allem wenn man kurze Zeit später Berichte liest dass ein betrunkenes Pärchen 7 Polizisten so malträtiert hat, dass 4 davon ihren Dienst verletzt abbrechen mussten. Das fand übrigens nowhere near des „Gefahrengebiets“ statt.

    1. Es findet kein Loveparade Prozess statt (21 Tote wegen Staatsversagen), da hat der SPD Justizminister ganz offensichtlich per Weisungsbefugnis Amtshilfe für seinen hier bezogenen SPD Kollege Innenminister betrieben, der hätte vermutlich als Zeuge erscheinen müssen. Der SPD Justizminister Bund plant ein Gesetz, welches die öffentliche Darstellung von Frauen, die als Frauen zu erkennen sind, verbietet, könnte gewisse Leute zu sehr erregen. Die SPD hält Wort, sie verändert Deutschland.

  3. Habe ich als Bürger nicht das Recht, zu wissen, wo sich „Gefahrengebiete“ befinden, z.B. um das Betreten solcher zu vermeiden?

    Wenn Gebiete so gefährlich sind, dass sie als „Gefahrengebiete“ ausgewiesen werden müssen, muß dies durch ein Gefahrenzeichen nach Straßenverkehrsordnung (welches?) kenntlich gemacht werden.

    Temporöre „Gefahrengebiete“ sind der Öffentlichkeit umgehend bekannzumachen.

    1. „Das Gefahrenabwehrrecht kennt keine Unschuldsvermutung“
      Und ich kenne keine Sicherheitsvermutung, wenn ich Bullen sehe. Eher das Gegenteil dürfte zutreffend sein.
      Daher sehe ich jede Anwesenheit von Polizei als potentielle Bedrohung, quasi als Gefahrengebiet.
      Die ausgewiesenen oder nicht ausgewiesenen „Gefahrengebiete“ zeichnen sich höchstens durch verstärkte Präsens aus. Den „Maßnahmen“ kann man sich aber mühelos überall ausgesetzt sehen, wenn man in irgendeines der konditionierten Raster passt.

  4. Findet ihr 40 Personenkontrollen und Identitätsfeststellungen pro Tag in einem Drogenkiez wirklich schlimm?

    1. Definiere bitte „Drogenkiez“. Ich muß ja gewiss nicht davon ausgehen, daß Du den Bundestag meintest.

      1. Dann füge ich hiermit Beschaffungskriminalität aka Dealerei mit hinzu.
        Definieren brauche ich hier garnichts, da wohl jeden klar ist , worum es geht.
        Aber es ist klar, dass hier lediglich gegen die Staatsgewalt und nicht der daraus auch für dich resuktierenden Sicherheit und zurückgedrängeten Kriminalität aurgumentiert wird.

      2. Klar ist, dass die Staatsgewalt zum Machterhalt gerade Beschaffungskriminalität, Drogengeschäfte und Menschenhandel befördert, die dadurch erzeugte Unsicherheit mit Versprechen zu assistieren hat Methode.

      3. @Horst Kevin, dann solltest du mal im für den Bundestag zuständigen Klärwerk, eine Probe ziehen und auf Koks (Schnee … Kokain) untersuchen … sind hochgerechnet ca. 2 Kg/Tag … klar, das kömmt von den Gästen des Bundestages!

  5. Nicht nur die herumfahrenden Fahrzeuge der Polizei sind ein Problem, sondern vor allem der Hubschrauber, der von 21h bis Mitternacht die ganze Wohngegend terrorisiert hat

  6. Wenn sie es NIICHT dürften, würdet Ihr Euch im Bedarfsfall (Moolenbeck) fürchterlich aufregen!

    1. Erst Drogen, jetzt Terror.
      Was kommt noch? Kinderfi…
      Warum ist es für manchen zu viel verlangt zu erkennen, daß hier der Herr Henkel versucht Wahlkampf und „Säuberungsaktion“ zu machen und dabei nicht vor falschen Verdächtigungen und gelogenen Polizeiberichten zurückschreckt!?
      Es ist erschreckend, daß Polizisten sich für soetwas hergeben und damit ihren Beruf doch wohl eher falsch interpretieren. Eigentlich sollen sie doch Verbrechen bekämpfen. Hier sind sie augenscheinlich direkt darin verwickelt.
      Besonders „witzig“ dabei: Die als Knüppelbande mißbrauchten haben nicht mal was davon.

    2. Was veranlasst Dich anzunehmen, dass es in Deutschland zu Zuständen wie in Molenbeek kommen wird?

      1. Hört man da etwa einen fremdenfeindlichen Hintergrund heraus, womöglich sogar braunes Gedankengut … so schnell kanns gehen, also, stillhalten und es passieren lassen, aber es wird besser, jetzt kommen nur noch Ärzte und Ingenieure, bestens ausgebildet, mehrheitlich wirklich schutzbedürftige Frauen bei bester Integration, Skid Row wird es in Deutschland nicht geben, da passt unsere Regierung schon auf … eine million Männer, von denen jetzt schon niemand mehr was wissen will, nicht die Regierung, nicht die Industrie, nicht die Medien, nicht mal mehr die SPD … alles wird gut.

      2. In Frankreich/Belgien ist es eine berechtigte Kritik, in Deutschland „AussssländerrrrrrrhaSS“ … Kritik am Benehmen von Menschen anderer ethnischer Herrrkun’ft ist politisch nicht errrrwünscht!
        Gewöhnen Sie sich gefälligst präventiv diese Devote Haltung an!

      3. Ab einem gewissen Männerüberschuss (sagen wir mal 2%, wir liegen jetzt bei 20% in der Altersklasse 18/25, in den abgerutschten Bezirken dürfte das Verhältnis eher bei 1:2 liegen) sind Ethnie und Religion das geringste Problem, eher später dann bei der Auswahl der Sprengstoffanwendung.

      4. Man muss nicht jeden richtigen Ansatz kritisieren, ist ein guter Tag für Deutschland, sieht so aus als würde sich die sich selbst erfüllende Prophezeiung des Polizeigewerkschaftführers Hr. W. doch nicht erfüllen müssen, und ja, man kann über anlassbezogene/verdachtsbezogene/zweckgebundene Speicherung reden, aber nicht mit diesem Hr. W., er ist in seiner verfassungswidrigen VDS-Ideologie gefangen.

        „In Berlin werden Gefahrengebiete geheimgehalten, „um eine Stigmatisierung der Anwohnerinnen und Anwohner zu vermeiden“.“ Mancher Anwohner würde sich vielleicht sicherer fühlen wenn er wüsste, dass die Polizei ein Auge auf ihn hat und in erhöhter Alarmbereitschaft ist.

        „Als sie einen Polizisten nach dem Grund für die Kontrolle fragte, wies dieser auf das Outfit der Jugendlichen hin: Bundeswehr-Jacke …“ Das ist allerdings mal ein Grund, die Person verbrecherischen Handelns zu verdächtigen ;D

  7. Ich bin für mehr Kontrollen um Verbrecher zu fangen. Vor allem um Illegale IS Terroristen zu fangen .
    Die große Gefahr geht von Linksautonomen Hartz IV Empfängern aus Staatsterroristen die den Staat kaputt machen wollen von dem Sie Leben und Drogenhändler sind Mörder.

    1. Wenn es „illegale“ IS-Terroristen gibt – gibt es dann auch legale?
      Ansonsten eine fast schöne Satire, im Rahmen deiner Möglichkeiten.

    2. Liebe Birgit, wofür bekommen unsere Dienste eigentlich unsere Steuergelder?
      Ja genau, um uns vor den Terroristen zu schützen, nicht?

      Was wenn plötzlich alle Terrororganisationen „hinschmeißen“ würden, wie damals der „Ostblock“ und den „kalten Krieg“ für beendet erklärten?

      Eine Katastrophe für die Dienste!
      Viele gut bis sehr gut ausgebildete „Außendienstmitarbeiter“, die plötzlich Arbeitslos wären und dem meistbietenden ihr Können feil bieten?
      Kann sich ein Staat das überhaupt erlauben?
      … ich fürchte Nein!
      … aber wie dem Bürger das steuerliche Aufkommen für „ABM“ – Maßnahmen nachrichtendienstlicher Mitarbeiter vermitteln?
      Dem Bürger verklickern versuchen, das diese hochqualifizierten Leute sonst auf „dem freien Arbeitsmarkt“ jedem Unternehmen/Syndikat/Organisation-Gut/Böse (z.B. Blackwater/Academi) ihre Fähigkeiten anbieten könnten?

      Hmmm … wie wäre es mit einer ABM für diese Leute?
      … nennen wir sie mal … „Internationaler Terrorismus“ statt „Kalter Krieg“?
      -> https://netzpolitik.org/2016/hybride-bedrohungen-eu-fordert-zivil-militaerische-aufruestung-und-massnahmen-zur-internetkontrolle/#comment-2049125

  8. Wissen Sie, umso mehr ich mich mit dem Thema Datenschutz beschäftige, umso mehr komme ich zur Überzeugung, das die korrupten Politverbrecher mit der Taktik „Angst, Schrecken und Unsicherheit verbreiten“ bewusst den sozialen Frieden gefährden wollen um ihre Machtansprüche zu legitimieren. Hoffentlich täusche ich mich da….

    1. Nicht nur die korrupte Legislative, auch die korrupte Exekutive treibt durch bewusste Verunsicherung die Überwachungs- und Kontrollgesellschaft voran. Von der IT-Industrie, die auf ihren Teil vom monströsen „Sicherheits“kuchen schielt, noch ganz zu schweigen – aber nur, weil das hier off topic wäre.

      Mangelnde „innere Sicherheit“ ist das kleinste Problem, wenn sie zum Vorwand für eine Aufrüstung und eine Kontrollentziehung des Staates dient. Wenn Grundrechte utilitaristisch betrachtet werden. Es zählt nicht, ob eine Maßnahme „sinnvoll“ erscheint, wenn sie illegal ist!

      http://justiz.hamburg.de/aktuelle-presseerklaerungen/4496244/pressemitteilung/

      Dies ist ein weiteres Beispiel, und bei weitem nicht das krasseste, wo dies einer Behörde einfach mal egal ist. Doch warum sollten wir uns an Gesetze halten, wenn der Staat es nicht tut? Nur, weil er die Waffen hat? Das kann es doch nicht sein. Diese Entwicklung untergräbt die Stabilität, auch wenn sie in vielen Fällen gerade mal opportun oder nützlich scheint, um hier und da für mehr Sicherheit zu sorgen. Da muss eine gesetzliche Grundlage sein, und die hat verfassungsgemäß zu sein. Rechtsstaatliche Standards haben eben doch ihren Sinn.

      Kriminalität bekämpft man nicht durch generelle Repression, sondern durch eine Verbesserung der Umstände (dem stehen Neoliberalismus und verwandte Weichenstellungen im Weg. In einer Gesellschaft mit verbauter Zukunft bleibt letztlich nur Symptom- und Symbolpolitik zum oberflächlichen Beruhigen von „Lagen“). Ein kaputter Rechtsstaat, der sich an seine eigenen Standards nicht hält (legal, illegal, scheißegal, wir machen’s trotzdem), hilft da nicht.

      Auf diese Art „innerer Sicherheit“ möchte ich dankend verzichten, weil sie lediglich Kriminalität um Willkür ergänzt, die sich dann theoretisch unspezifisch über alle Menschen ergießt (was auch schon in die Rechnung eingehen sollte), insbesondere aber über unliebsam (ausländisch, links) aussehende. Eine Polizei, die so herumrastert und -schleiert, ist kein Freund und Helfer.

  9. Nachtrag: Vielleicht sollte sich jeder mündige Bürger mal nach dem „Warum?“ fragen. Warum wurden von den Vätern des Grundgesetzes so strenge Gesetze erlassen die uns vor den Übergriffen einer ausufernden Staatsmacht schützen sollen? Das waren ja keine dummen Menschen die dieses Werk geschaffen haben, die müssen sich ja was dabei gedacht haben. ;-)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.