kbo
-
: Datensammelei der Berliner Polizei im Gefahrengebiet: Anlasslos, unverhältnismäßig, diskriminierend
Demonstration gegen das Gefahrengebiet in der Rigaer Straße - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">CC BY-NC-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/timlueddemann/24373418839/in/album-72157661844579363/">timlueddemann</a> : Datensammelei der Berliner Polizei im Gefahrengebiet: Anlasslos, unverhältnismäßig, diskriminierend „Gefahrengebiete“, „verrufene“ oder „kriminalitätsbelastete“ Orte: Egal, wie man sie nennt – in ihnen darf die Polizei Maßnahmen wie Identitätsfeststellungen und Personenkontrollen durchzuführen, allein basierend auf deren Aufenthaltsort. Die genauen Voraussetzungen und Eingriffsbefugnisse werden in den jeweiligen Landespolizeigesetzen der Länder geregelt.