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Kriminalitätsbelastung in Berlin: Problematisches Herrschaftswissen
Wo in Berlin wie viele Straftaten welcher Art verübt werden, ist Herrschaftswissen von Landesregierung und -polizei. Kriminalitätsbelastung in Berlin: Problematisches Herrschaftswissen Ob Gegenden in Berlin mit Videokameras und Verhaltensscanner überwacht werden dürfen, hängt davon ab, ob sie als kriminalitätsbelastet gelten. Die Datengrundlage zur Einstufung ist allerdings Herrschaftswissen. Ein Zahlendreher der Polizei zeigt, wie problematisch das ist.
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: Datensammelei der Berliner Polizei im Gefahrengebiet: Anlasslos, unverhältnismäßig, diskriminierend
Demonstration gegen das Gefahrengebiet in der Rigaer Straße - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/">CC BY-NC-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/timlueddemann/24373418839/in/album-72157661844579363/">timlueddemann</a> : Datensammelei der Berliner Polizei im Gefahrengebiet: Anlasslos, unverhältnismäßig, diskriminierend „Gefahrengebiete“, „verrufene“ oder „kriminalitätsbelastete“ Orte: Egal, wie man sie nennt – in ihnen darf die Polizei Maßnahmen wie Identitätsfeststellungen und Personenkontrollen durchzuführen, allein basierend auf deren Aufenthaltsort. Die genauen Voraussetzungen und Eingriffsbefugnisse werden in den jeweiligen Landespolizeigesetzen der Länder geregelt.