Klage gegen die Speicherung in der Berliner „stadtweiten Veranstaltungsdatenbank” und gegen die komplette Spiegelung des polizeilichen Datenbestandes: Am kommenden Montag, 7. März, findet im Verwaltungsgericht Berlin die mündliche Verhandlung zur Speicherung der AnmelderInnen von Versammlungen statt. Ebenfalls vor Gericht steht das seit 2012 betriebene Kopieren des kompletten Datenbestandes der Berliner Polizei für Zwecke eines nicht mehr existierenden Untersuchungsausschusses.
Wir haben mit dem Kläger über die Bedeutung des Verfahrens gesprochen.
M.M.: Unter dem Aktenzeichen „1 K 250.14“ verhandelt das Berliner Verwaltungsgericht eine umfangreiche Klage von dir. Unter anderem geht es um eine Mitteilung, die alle Personen erhalten, wenn sie ein Auskunftsersuchen über Speicherungen in Berliner Polizeidatenbanken stellen: Dort heißt es dann, dass nicht nur im System POLIKS (Polizeiliches Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung) Daten vorhanden sind. Vielmehr habe der Senat eine Komplettsicherung des POLIKS und seiner Fallanalysedatei CASA vorgenommen. Wieso eigentlich?
H.S.: Als ich das Schreiben der Polizei las, war ich zunächst erschrocken. Dort stand:
Für die Zwecke des 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages ‚Terrorgruppe nationalsozialistischer Untergrund (NSU)‘ wurde im November 2012 eine Sicherung des polizeilichen Datenbestandes vorgenommen, die auch Ihre zu diesem Zeitpunkt gespeicherten personenbezogenen Daten umfasst.
Zwar war weiter unten angegeben, dass für meine Daten jetzt „von Amts wegen die Löschung veranlasst“ wurde, aber Gedanken habe ich mir bei den im Raum stehenden Morden einer Terrorgruppe natürlich trotzdem gemacht.
Der gesamte Berliner Datenbestand von Polizei und Verfassungsschutz ist also doppelt vorhanden?
Zunächst ging aus dem Schreiben lediglich hervor, dass eine „Sicherung des polizeilichen Datenbestandes“ für Zwecke des Untersuchungsausschusses vorgenommen wurde. Warum aber gerade meine Daten darin aufgenommen wurden, blieb unklar. Mir waren noch die skandalösen Schredderaktionen beim Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ aus der Presseberichterstattung im Gedächtnis, dass jedoch auch dort verschiedene Komplettspiegelungen des Datenbestandes stattgefunden haben, ging erst aus dem 2014er Tätigkeitsbericht des Berliner Datenschutzbeauftragten und einer Anregung des ersten NSU-Untersuchungsausschusses an den Regierenden Bürgermeister hervor. Darin hat der ehemalige Vorsitzende Sebastian Edathy angeregt zu erwägen, ob für den Berliner Geheimdienst und die Staatsschutzabteilung der Polizei eine Anordnung in Betracht kommt, dass „vorläufig keinerlei Akten mit Bezügen zum Rechtsextremismus vernichtet“ werden.
Fehlerhafte Speicherungen werden verschleiert
Es hätte doch in der Logik der Untersuchungsausschüsse gereicht, nur die Daten mit Bezug zu Rechtsextremismus zu spiegeln, etwa die einschlägigen PMK-Dateien zu „politisch motivierter Kriminalität – rechts“? Es wird ja auch nicht die komplette INPOL-Datei des Bundeskriminalamtes oder das NADIS vom Verfassungsschutz mit Stand von 2012 aufbewahrt. Oder?
In Edathys Anregung war einerseits nur von Akten und nicht von Datenbanken die Rede, andererseits erwähnte er auch nur solche mit Bezügen zum Rechtsextremismus. Ich sehe mich deshalb zu Unrecht stigmatisiert und durch die Speicherung quasi dem „Rechtsextremismus“ zugeordnet. Deshalb möchte ich vom Verwaltungsgericht feststellen lassen, dass es rechtswidrig gewesen ist. Erst später hat die Berliner Polizei gegenüber dem Verwaltungsgericht vorgetragen, dass angeblich keine differenzierte Spiegelung des zentralen Vorgangsverwaltungssystem POLIKS möglich gewesen sei und deshalb der komplette Bestand kopiert wurde, d.h. inklusive aller Anzeigen, Tätigkeitsberichte, Verkehrsordnungswidrigkeiten u.s.w. Es sind also vermutlich zehntausende Personen von dieser stigmatisierenden Speicherung betroffen, zumal die zunächst auf wenige Monate befristete Anordnung mehrfach verlängert wurde – nachweislich bis mindestens 31.10.2015.
Du willst auch Papiere zur Errichtung und zum Betrieb des POLIKS-Systems und schließlich alle zu dir im POLIKS gespeicherten Daten einsehen. Was steht da vermutlich drin?
Für die gerichtliche Sachverhaltsaufklärung habe ich u.a. beantragt, alle Anordnungen und Funktionsbeschreibungen hinsichtlich POLIKS beizuziehen. Damit möchte ich nachweisen, dass ein differenziertes Kopieren (Datenbankexport) anhand einschlägiger Datenbankfelder (z.B. PMK-rechts, Banküberfälle, Sprengstoffanschläge) technisch sehr wohl möglich gewesen wäre. Leider ist das Gericht bisher nicht auf meine Beweisanträge eingegangen. Wenigstens waren dem übermittelten Verwaltungsvorgang die genauen Auszüge zu meiner Person beigefügt. Darin zeigt sich, dass es die Polizei mit den Grundrechten und ihrer gesetzlichen Ausgestaltung nicht so genau nimmt: Beispielsweise wurde laut einem Vermerk eine zu meiner Person noch gespeicherte Ordnungswidrigkeitsanzeige nicht gemäß § 50 ASGO ordnungsgemäß beauskunftet, sondern vorsorglich einfach gelöscht (im polizeilichen Sprachjargon eine so genannte „Schnelllöschung”), um damit einen eigenen Erfassungsfehler zu verschleiern. Diese rechtsmissbräuchliche Praxis war mir allerdings bereits aus den nicht mitgeteilten Speicherungen einer anderen polizeilichen Datenbank bekannt.
Berliner Staatsschutz pflegt „stadtweite Veranstaltungsdatenbank“
Über dein Auskunftsersuchen und Akteneinsichtnahmen bei der Versammlungsbehörde hast du 2013 erfahren, dass du als Anmelder von Versammlungen in einer eigens dafür angelegten Datensammlung gespeichert wirst. Erst durch eine spätere Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurde die Existenz dieser „stadtweiten Veranstaltungsdatenbank“ (VDB) in Berlin und darüber hinaus bekannt…
Zunächst war mir diese Datenbank völlig unbekannt, denn obwohl ich in Berlin seit 2010 hin und wieder Versammlungen angemeldet hatte, tauchten diese Speicherungen in den von mir regelmäßig angefragten Datenauskünften nie auf. Erst 2013 – also fast zehn Jahre nach Einrichtung der VDB – bekam ich eine lange Liste mit Datum und Thema der von mir angemeldeten Kundgebungen und Demonstrationen. Da sich die Berliner Polizei eine üppige Speicherfrist von drei Jahren genehmigt, waren nur wenige der dort gespeicherten personen- und versammlungsbezogenen Daten gelöscht, so dass sich ein umfassendes Bild zu meinen politischen Aktivitäten bot. Das hat mich dann doch etwas erstaunt: die Dreistigkeit, die Speicherungen einerseits jahrelang den Betroffenen zu verschweigen und andererseits der gravierende Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, ohne dass eine spezielle gesetzliche Grundlage für diese Datensammlung existiert.
Welche Informationen werden dort gesammelt?
Natürlich waren in der mir zugestellten Liste auch nicht alle in der VDB gespeicherten personen- oder versammlungsbezogenen Informationen wiedergegeben. Erst durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde später die Errichtungsanordnung bekannt, die einige Datenfelder und deren Beschreibungen genauer auflistet. Gerade Freitextfelder tendieren schnell zu unüberschaubaren Datenmengen; bei mir ist neben Anschriften und Telefonnummer auch eine E-Mail-Adresse gespeichert. Auch versammlungsrechtliche Auflagen, Streckenverläufe und fragwürdige Mutmaßungen oder Kommentare der Behörde sind enthalten.
Bei der Anmeldung von Versammlungen kommt es häufig vor, dass die Polizei zu einem so genannten Kooperationsgespräch einlädt. Dort werden allerdings lediglich Auflagen verkündet. Wurdest du bei diesen Gesprächen auf die Vorratsdatenspeicherung von AnmelderInnen hingewiesen?
Nein. Vermutlich war den höheren BeamtInnen durchaus klar, dass hier der Rubikon des (verfassungs)rechtlich Zulässigen möglicherweise überschritten ist. Immerhin zeigt ein datumsloser Vermerk zu meinen damaligen Anträgen auf Akteneinsicht, dass sich bei der Polizei nicht alle mit dem Verschweigen der VDB anfreunden konnten:
[…] Auskunftsumfang nach § 50 ASOG […] der sich auf alle Personendaten in elektronisch gestützten Datenbanken bezieht, nämlich jetzt hoffentlich auch bald die Veranstaltungsdatenbank. Diese Nummer ist ihm doch mitgeteilt worden?
“Bei Widerstand gegen die Staatsgewalt erfolgt Waffengebrauch, ich warne Neugierige“
Die „stadtweite Veranstaltungsdatenbank“ wird beim Berliner Landeskriminalamt geführt. Warum eigentlich?
Die Situation ist reichlich skurril: Die zuständige Versammlungsbehörde ist in Berlin beim ordnungsbehördlichen Staatsschutz angesiedelt, d.h. die Daten von AnmelderInnen landen ohnehin dort, wo sie aus Gründen der Versammlungsfreiheit (z.B. chilling effects) eigentlich nicht hingehören sollten. Dieser Teil des LKA wird von Joachim Haß geleitet, der in „Kooperationsgesprächen“ gern AnmelderInnen mit falschen Unterstellungen bezichtigt, in seinen Diensträumen Plakate mit der Aufschrift „Die Straße dient lediglich dem Verkehr, bei Widerstand gegen die Staatsgewalt erfolgt Waffengebrauch, ich warne Neugierige” hängen hat und auch nicht davor zurückschreckt, in Versammlungslagen selbst handgreiflich zu werden. Dass sich Berlin einen solchen versammlungsfeindlichen Behördenchef leistet, spricht schon mal Bände.
2.000 Personen sind zugriffsberechtigt, die Datei ist durchsuchbar. Vermutlich auch von der Staatsschutz-Abteilung…
Formal wird die stadtweite Veranstaltungsdatenbank von einer Gemeinsamen Leitstelle Bund-Berlin (GLSt) geführt, die als Teil des Lagezentrums dem Leitungsstab des Berliner Polizeipräsidenten zugeordnet ist. Maßgeblich gepflegt und befüllt wird sie allerdings vom LKA. Neben Herrn Haß haben berlinweit noch viele weitere Beamte Zugriff, wenn auch nur lesend oder zeitlich beschränkt. Ausweislich der Errichtungsanordnung dient die Datei angeblich der „Planung von Einsatzkräften“, der „Erfassung von Abschlussmeldungen“, der „Erstellung von Führungsdokumenten, Übersichten, Lagebildern und Statistiken“ und einer „Gefährdungsbewertung zukünftiger Veranstaltungen“. Dafür wären meines Erachtens jedoch gerade keine personenbezogenen Daten der AnmelderInnen erforderlich. Sollten individuelle Verstöße gegen das Versammlungsgesetz im Raum stehen, werden diese ohnehin in POLIKS erfasst. Um die Speicherung der VDB-Daten für drei Jahre dennoch zu rechtfertigen wird gegenüber Betroffenen seitens der Polizei argumentiert:
Danach ist eine zeitlich befristete Dokumentation erforderlich, um behördliches insbesondere polizeiliches Handeln nachträglich jederzeit abrufbar zur Verfügung zu halten und gegebenenfalls soweit erforderlich auch gerichtlich überprüfen zu lassen.
Warum die Dokumentation in Form einer leicht manipulierbaren und kopierbaren Datenbank und nicht wie üblich auf Papier erfolgt, bleibt bis zur gerichtlichen Verhandlung ungeklärt.
Abschreckungseffekt für die Versammlungsfreiheit
Was forderst du in der Verhandlung? Außer der Bewertung der dubiosen Speicherung deiner eigenen Daten hat der Fall ja eine besondere Bedeutung auch für die Öffentlichkeit, immerhin höhlt die Exekutive das Versammlungsgesetz aus…
Ich sehe in der dreijährigen anlasslosen Speicherung zunächst einen unverhältnismäßigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Solche sensiblen Daten, die zudem auch nicht erforderlich sind, gehören spätestens nach dem Ende der Versammlung gelöscht. Oder um es in den Worten des Bundesverfassungsgerichts zu sagen: Wer damit rechnet, dass die Teilnahme an einer Versammlung behördlich registriert wird und dass ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte verzichten. Und damit sind wir auch schon beim Abschreckungseffekt dieser Datensammlung, der die Versammlungsfreiheit und folglich auch die individuelle Selbstbestimmung als eine elementare Funktionsbedingung des „auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlich demokratischen Gemeinwesens” massiv beeinträchtigt. Denn alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel müssen laut § 14 Versammlungsgesetz unter Angabe von Personendaten angemeldet werden.
Hast du seit Bekanntwerden der Speicherungen noch Versammlungen in Berlin angemeldet?
Nein, denn ich befürchte begründet, dass diese umfangreiche Datensammlung früher oder später missbraucht werden wird. Genügend Beispiele für solche Missbräuche gibt es bereits – trotz Rechtsstaat und Datenschutzbeauftragten.
„Zwar war weiter unten angegeben, dass für meine Daten jetzt „von Amts wegen die Löschung veranlasst“ wurde, aber Gedanken habe ich mir bei den im Raum stehenden Morden einer Terrorgruppe natürlich trotzdem gemacht.“
Um was ihr euch hier Sorgen macht. Dass so gut wie alle wichtigen Zeugen in der Angelegenheit (NSU) angeblich Selbstmord begehen oder sonstwie merkwürdig krepieren, kommt euch nicht „spanisch“ vor?
kurze ergänzung zu dem einen klagepunkt:
die berliner polizei hat jetzt sogar erstmal eine bei der versammlungsbehörde angemeldete demo nicht zugelassen (also praktisch untersagt), bei der seitens des anmeldenden gefordert wurde, dass diese mitsamt seiner persönlichen daten als anmelder unter der voraussetzung eines friedlichen verlaufs des protests nicht in die datenbank des „staatsschutzes“ aufgenommen werde:
https://freiheitsfoo.de/2016/03/03/vg-berlin-verhandelt-vdb/
Tja, wer nichts zu verbergen und ein reines Gewissen hat … lässt sich doch sehr gern in eine Terroristendatei eintragen!
Weil … naja, ohne Terroristen keine neuen Gesetze und Befugnisse für ihre Diener, wie z.B. dem Verfassungs-/Staatsschutz!
Also, wenn die politische Führung keine Anschläge selber organisieren kann (Kofferbomber von Köln, Sauerlandbomber; Masseneinwanderung von Flüchtlingen, in der Hoffnung, das der IS Attentäter mit ins Land schläust) … muss sie eben eine fiktivere Bedrohungskulisse generieren!
… wie du siehst, wenn du nicht zugibst ein Terrorist zu sein = Eintrag in der Datei, so darfst du auch dein Recht auf Meinungs-/Versammlungsfreiheit nicht wahr nehmen!
Ergo haben nur Terroristen das Recht eine Demonstration anzumelden!
Zitat:“Die „stadtweite Veranstaltungsdatenbank“ wird beim Berliner Landeskriminalamt geführt. Warum eigentlich?“
Das ist ein Teil des kriminalistischen „Social Engeneering“ ( https://de.m.wikipedia.org/wiki/Social_Engineering_(Sicherheit) ), um „potenzielle Gefährder“ identifizieren zu können … also quasi Gefährdungstendenzen wie z.B. ständiger Demonstrationsterror und Aufwiegelung der Bürger gegen den politischen Rrrrechts’staat …
Außerdem kann man evtl. labile Gemüter herausfiltern, die der VS für seine politischen Zwecke bzw. für die politischen Zwecke seiner DienstherrInnen Rekrutieren/Lenken/Drehen/Führen kann, damit die Politik der Öffentlichkeit Schurken und Bösewichter präsentieren kann!
Zitat:“Abschreckungseffekt für die Versammlungsfreiheit“
Antwort: Zitat:“Oder um es in den Worten des Bundesverfassungsgerichts zu sagen: Wer damit rechnet, dass die Teilnahme an einer Versammlung behördlich registriert wird und dass ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte verzichten“
Zitat:“Hast du seit Bekanntwerden der Speicherungen noch Versammlungen in Berlin angemeldet?“
Antwort: Zitat:“Nein, denn ich befürchte begründet, dass diese umfangreiche Datensammlung früher oder später missbraucht werden wird.“
Somit hat diese Datenbank ihre Aufgabe schon erfüllt, der politischen Rrrrechts’staat … hat gesiegt!
Die Gefährdungslage wurde eingedämmt, die Terroristen (Bürger, die den politischen Rrrrechts’staat mit Demonstrationen terrorisieren) in die rrrechts’staatlichen Schranken verwiesen!
Das ist der Kampf gegen den Terror, den unsere Politiker führen!
Ist die Flashmob-Technologie schon in Vergessenheit geraten?
https://de.wikipedia.org/wiki/Flashmob
Schön zu lesen …. https://de.wikipedia.org/wiki/Versammlungsverbot … nach den Ereignissen vom 11.09. Anno Knipps, hat sich unsere Staatsmacht einige Repressalien ausgedacht, die eine Legale/friedliche Zusammenrottung von Gleichgesinnten unterminiert, in dem Bedienstete sich unter die friedliche mischen um … eine Gefahrenlage Gemäß § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz, hervorzurufen bzw. zu garantieren!
In Rostock hat eine Einsatzeinheit den „Schwarzen Block“ imitiert und für Unruhe/Zerstörung gesorgt, selbstverständlich hat man diese Leute nicht erwischt …
Leider werden meine Antworten auf https://netzpolitik.org/2016/berliner-polizei-auf-krawall-gebuerstet-anmeldung-einer-versammlung-nur-mit-ja-zu-vorratsdatenspeicherung/ nicht angenommen.
@ Markus
Lieber Markus, (theatralisch) ich schaute in das Schaufenster zum Westen, das versprach Luxus und Freiheit!
… die Wende kam und … wie auch zu DDR Zeiten musste man sich den Luxus erarbeiten!
… bleibt noch die Freiheit!
Diese war noch bis knapp vor 2002 so wie man sich diese Erkämpft hatte (Wende), klar manche glaubten alles und … hatten Pech!
Soviel bis zur 2. „Wende“ …
Plötzlich wurden Gesetze mittels Salamitaktik geändert, so das man es kaum bemerkte, bzw. kaum Glauben konnte …
Bemerken kann man es eigentlich nur, wenn man eine Vergleichsmöglichkeit hat …
Die viele meiner Generation haben!
Sie bemerken, das sehr viele Rechte und verbriefte Freiheiten gegen sicherheitspolitische Dogmen ersetzt werden …
Leider wissen viele Menschen der Generationen, die im Westteil (keine Gedanken darüber machen, was man sagt, gehen wohin man möchte,
solange die Penunse reicht) bzw. nach der Wende in dieses System geboren wurden und ebenfalls keine sozialpolitische Bildung (welche
gültigen Gesetze gibt es und was bedeuten die aktuellen Änderungen für mich?) mehr … alle gehen davon us, das sie sich quasi die
Freiheiten herausnehmen dürfen, die sie noch von vor der „2. Wende“ gewohnt sind!
Perverserweise, werden viele diese mittlerweile gesetzlich strafrechtlich verfolgbaren Gesetzesänderungen (Beschneidung der
Freiheitlichen Rechte wegen der aktuellen Terrorgefahr siehe oben genannten Artikel ohne Ja zur VDS = keine Versammlungsfreiheit) nicht
umgesetzt/geahndet, da der Gesetzgeber zwar die Gesetze schon geändert haben, aber noch keine Durchführungsverordnungen verfasst haben!
Tja … wo lebte ich?
Nun, ich lebte in einem System der Überwachung und Repression, das geboren wurde aus der Verfolgungsangst der damaligen politischen
Führung!
Nun, Markus … was erleben wir jetzt gerade?
Ich lebe jetzt in einem System, das Überwachung und Repression etabliert, um die Sicherheit seiner Bevölkerung zu garantieren!
… naja … zumindest wollen unsere Politiker uns das so verkaufen!
Zur Erinnerung das Ding mit Schily und Cizero -> http://www.cicero.de/videos/otto-schily-wolfram-weimer-und-die-cicero-affaere-ich-
wuerde-es-wieder-tun
In welchem System möchtest du demnächst Leben?
In einem System, das ich schon kenne?
Das lediglich durch seine dürftige technische Ausstattung nicht die Überwachungsdichte hatte, wie wir sie heute schon haben?
Das einzige was unserer Politik nur noch fehlt, ist der universelle Zugriff auf jedes Mobilsystem … und das wird jetzt gerade
vorbereitet!
Würdest du dabei zusehen und allen sagen, „Das machen die bestimmt nicht, das trauen sie sich nicht!“ um dann verwundert festzustellen,
das sie (Politiker) es doch getraut und umgesetzt haben?
Schily hat es sich erlaubt und die Dienste erlauben es sich immer wieder!
Auf wessen Geheiß? Der Politik, die vor Terroristen Angst hat, die es nicht gibt?
Hoppala, den Link hat es etwas zerrissen:
http://www.cicero.de/videos/otto-schily-wolfram-weimer-und-die-cicero-affaere-ich-wuerde-es-wieder-tun