Constanze Kurz kommentiert in der FAZ die Kryptoregulierungtsideen unseres Bundesinnenministers und erklärt, dass dessen Vergleiche mehr als hinken: Die digitale Wohnung und ihr staatlicher Nachschlüssel.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière versucht das Ansinnen der Kryptoregulierung zu erklären, indem er einen Vergleich mit Alarmanlagen und anderen Sicherungen an Häusern heranzieht. Natürlich halte der Staat die Bürger dazu an, das eigene Haus zu verschließen und vielleicht eine Alarmanlage anzuschaffen, trotzdem habe die Polizei „selbstverständlich das Recht, unter bestimmten rechtsstaatlichen Voraussetzungen in ein Haus einzudringen“. Was de Maizière unerwähnt lässt: Der Staat verschafft sich dabei den Zweitschlüssel zu allen Häusern, um heimlich und verdeckt eindringen zu können. Bisher müssen auch noch keine patriotischen Hintertüren eingebaut werden, um im Fall der Fälle den Behörden Zugang zu verschaffen.
Soweit, so gut. Aber es kommt noch besser:
Nicht umsonst sind an die Durchführung einer Hausdurchsuchung rechtliche Hürden und Transparenzanforderungen geknüpft, heimlich darf sie nur in seltenen Ausnahmefällen erfolgen. Sie ist auch niemals ein Dauerzustand. Normalerweise müssen Bewohner und Zeugen zugegen sein, beschlagnahmte Gegenstände werden protokolliert. Trotzdem ist eine solche Durchsuchung für die Betroffenen oft ein traumatischer Vorgang, der ihr Sicherheitsgefühl ähnlich stark beeinträchtigt wie ein Einbruch.