Heute Vormittag war Konstantin von Notz, Grünen-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss im WDR-Fernsehen zu Gast. Er schilderte seine Sicht auf den aktuellen BND-Skandal, die hier kurz zusammengefasst werden soll.
Man brauche zwar Geheimdienste, und mithin auch den BND, jedoch müsse sich auch dieser an Recht und Gesetz halten. Anhand der neuesten Enthüllungen, als auch der durch Snowden aufgedeckten Sachverhalte ergeben sich jedoch bei von Notz erhebliche Zweifel an der Recht- und Gesetzmäßigkeit des BND.
Problematisch ist, dass die BND-NSA-Kooperation von Anfang an ohne klaren rechtlichen Rahmen geschehen ist. Die Regierung habe sich freiwillig in eine Grauzone begeben. Obwohl das Fehlen einer klaren rechtlichen Grundlage dem BKA bekannt war, hat man nicht reagiert, was allerspätestens nach den Snowden-Enthüllungen passieren hätte müssen. So wurden durch die Zusammenarbeit rechtsstaatliche Grundrechte sowie Interessen der BRD verletzt.
Obwohl die G10-Kommission eigentlich dazu da ist, potentiell wider den Art. 10 GG gerichtete Aktionen von z.B. Geheimdiensten genau zu überprüfen, schlug diese Kontrollinstanz fehl. Die G10-Kommission, so von Notz, wurde vom BND unter Billigung des BKA betrogen. Dass so falsche Genehmigungen erwirkt wurden, sei ein skandalöser Vorgang. Auch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr), als weitere Kontrollinstanz konnte nicht eingreifen, da es schlicht und einfach nicht von den Vorgängen informiert wurde.
Das zeigt eben, in den letzten 10 Jahren wurde Recht gebeugt, Recht gebrochen und das darf in einer Demokratie, in einem Rechtsstaat, nicht sein.
Zwar müssten manche Sachverhalte geheim bleiben, jedoch kann in einer Demokratie Geheimhaltung stets nur die Ausnahme sein und Transparenz die Regel.
Selektoren
Die von der NSA übermittelten Selektoren waren aufgrund diverser Unsicherheiten problematisch. Zum einen wurden es jeden Tag mehr Selektoren, so dass schon bald allen Beteiligen klar war, dass es nicht mehr möglich war, diese händisch zu untersuchen. Dem konnte auch eine automatisierte Filterung der Listen keinen Abbruch tun, da der Filter eher gröberer Natur war. Beispielsweise wurden zwar .de E-Mail-Adressen herausgefiltert, jedoch hat offensichtlich auch so mancher deutscher Bürger .com Adressen. Ähnliches gilt für Websites deutscher Unternehmen. In jedem Fall kann eine automatisierte Aussortierung der rechtswidrigen Selektoren keine adäquate Lösung des Problems darstellen.
Dass die Bundesregierung und das BKA trotz mehrerer Anzeichen für den missbräuchlichen Einsatz der Selektoren die Zusammenarbeit mit der NSA in diesem Bereich erst vor einigen Tagen einstellte, lässt die Kanzlerin auch nicht in einem besseren Licht erscheinen. So wusste man seit 2005 von der Suche nach Suchbegriffen wie EADS und Eurocopter. Im Jahr 2013 erfuhr man durch die Snowden-Enthüllungen das zuvor nicht dokumentierte Ausmaß der NSA-Spionage und spätestens dann hätte die Selektoren-Praxis beendet werden müssen.
Fast schon komisch mutet es an, dass die dem BKA vorliegende Selektoren-Liste jetzt nicht dem Parlamentarischen Kontrollgremium vorgelegt wird, obwohl es die Liste überhaupt erst aufgedeckt hat, indem das PKGr die Liste durch einen Beweisbeschluss im NSA-Untersuchungsausschuss angefordert hat. Der bittere Beigeschmack der Enttäuschung bleibt jedoch vorerst.
Von Notz betont, dass die Kooperation zwischen BND und NSA eine Vorlegung der Liste im Parlamentarischen Kontrollgremium keinesfalls verhindern kann und darf. Drehe man den Spieß um, so würde kein amerikanischer Parlamentarier sonderlich viel Wert darauf legen, ob Deutschland einer Zugänglichmachung einer ähnlichen Selektoren-Liste zustimmen würde.
Man kann von Amerika auch viel lernen und ein sozusagen selbstbewusster Parlamentarismus, ein Parlament, das die Exekutive kontrolliert, ist eins der Erfolgsrezepte der amerikanischen Demokratie […] und ich glaube wir müssen hier diese Selbstreinigunsgmechanismen bei uns auch scharf schalten und wir dürfen uns jetzt nicht von der Exekutive unterbuttern lassen.
Einen Kompromiss, der für die Bundesregierung darin besteht, eine Vertrauensperson einzusetzen die dann die Ergebnisse der Analyse dem PKGr vorlegt, hält von Notz offensichtlich für groben Unfug. Es darf nicht sein, dass die Bundesregierung so die Praktiken des BND und der NSA der parlamentarischen Kontrolle entzieht.
Es geht hier um Verfassungsrecht und nach dem Gesetzt müssen dem Ausschuss diese Beweise vorgelegt werden und das kann die Bundesregierung, nur weil es ihr das unangenehm ist, nicht damit umgehen, dass sie eben eine Vertrauensperson einschaltet. Das ist ein völlig unmöglicher Vorgang. Wenn wir als parlamentarischer Untersuchungsausschuss diese Liste nicht bekommen, werden wir klagen, denn es geht um eine sehr sehr grundsätzliche frage und da kann man nicht irgendeinen Menschen dazwischen schalten oder so, sondern es geht darum, dass die Informationen ans Parlament gehen damit wir die Regierung kontrollieren und im Zweifel auch korrigieren können.
Ob Merkel oder Gabriel oder sonst irgendwer Imageschäden erleidet, die sich aus der Präsentation der Selektoren-Liste im Parlamentarischen Kontrollgremium ergeben, ist von Notz erfrischend egal. Er macht aber klar, in was für eine Art Situation sich die SPD in den letzten Tagen manövriert hat.
Die SPD muss nach dem ganzen Maulheldentum nach den letzten Wochen, wenn diese Selektoren-Listen nicht herausgegeben werden die Koalitionsfrage stellen, sonst sind die einfach nur Umfaller, von Maas bis Gabriel.
Kurz vor Ende des Interviews fasst er seine Sicht auf die Überwachungsproblematik zusammen. Nachdem er anführt, dass schon heutzutage (vor Einführung der VDS) Menschen in Deutschland bestimmte Sachverhalte nicht mehr am Telefon, oder per E-Mail klären, sondern „in den Wald oder in den Keller“ gehen müssen – was offenkundig eine bedauerliche Entwicklung ist – sagt er:
Überwachung ist ein schleichendes Gift und es zersetzt Rechtsstaatlichkeit und Demokratie und deswegen müssen wir uns dagegen wehren.
Vielleicht sollte das mal jemand auf T-Shirts drucken oder bei der nächsten Demo ein Schild basteln.
Auch aufschlussreich: Fakten und Fiktion im Fall der Sauerland-Gruppe:
https://machtelite.wordpress.com/2015/05/02/die-hilflosesten-nsabnd-apologeten-im-uberblick-jasper-von-altenbockum/
Man brauche zwar Geheimdienste, und mithin auch den BND, jedoch müsse sich auch dieser an Recht und Gesetz halten.
Merkt er selbst, oder?
„…SPD muss nach dem ganzen Maulheldentum…“
Die SPD als Umfallerpartei, bei heiklen gesellschaftspolitischen Themen. Das wird der running gag der nächsten Jahre/Jahrzehnte, sollte es sie überhaupt so lange noch geben.
Erfrischend, dass noch ein paar Grüne ihren Auftrag wahrnehmen, Ströbele möchte ich dabei noch nennen.
Ich hoffe es bleibt nicht nur bei einer Drohung – warum nicht vor das BVG gehen?
Bei mir spielt das Video auf der WDR-Seite nicht ab, über die ARD-Mediathek geht es aber: http://www.ardmediathek.de/tv/eins-zu-eins/eins-zu-eins-Geheimdienst-oder-Staats/WDR-Fernsehen/Video?documentId=28410478&bcastId=7293540
Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, mit der Bitte um konstruktive Kritik:
Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des deutschen Bundestags,
mit großem Bedauern habe ich die Kunde vernehmen müssen, dass die Bundesregierung beabsichtigt, ein Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) dem Bundestag zur Abstimmung vorzulegen. Dass nunmehr von „Mindestspeicherfristen“ gesprochen wird, ändert am grundlegenden Charakter der VDS nichts: Weiterhin zielt
das Gesetzesvorhaben ab auf eine anlasslose Massenüberwachung der Bürger dieser unserer Republik, ein Verfahren, das bereits sowohl vom Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 02.03.2010) als auch vom Europäischen Gerichtshof (Urteil vom 08.04.2014) für rechtswidrig befunden wurde. Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof die Speicherung von Verbindungsdaten für sieben Tage nur unter der Voraussetzung erlaubt, dass diese nicht zur Strafverfolgung verwendet werden (Urteil vom 03.07.2014).
Ich kann mir nicht erklären, warum die Bundesregierung so verbissen an einem solchen Gesetzesvorhaben festhält. Ein Argument, dass immer wieder von den Befürwortern der VDS angeführt wird, ist der Schutz vor terroristischen Anschlägen. Dem kann ich nur erwidern, dass eine Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung des Terrorismus durch nichts bewiesen ist. Im Gegenteil: Eine Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht konnte gerade KEINE „Schutzlücken“ durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung erkennen. Im Übrigen gibt es in Frankreich eine Vorratsdatenspeicherung. Auch dadurch konnte das Charlie-Hebdo-Attentat nicht verhindert werden.
Bei der Vorratsdatenspeicherung handelt es sich um einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Bundesbürgerinnen und -bürger, dessen Wirksamkeit durch nichts belegt und dessen Verfassungskonformität zumindest zweifelhaft ist.
Seit der Entdeckung eines Trojaners im Netzwerk des Deutschen Bundestages weiß jeder und jede Einzelne von Ihnen, wie es sich anfühlt, permanent überwacht und belauert zu werden. Soll dieses Gefühl in Zukunft in Deutschland allgegenwärtig sein? Sollen wir wieder aufpassen müssen, was wir wann wem sagen? Sollen wir uns für vertrauliche Gespräche in unseren Kellern verkriechen müssen? Ist das Ihre Vision von einem freien, demokratischen Deutschland?
Anlasslose Massenüberwachung ist ein Instrument autoritärer Regime zur Repression von Andersdenkenden. Als solches ist sie einer Republik unwürdig. Freiheit und Überwachung sind und waren immer Gegensätze. Durch die Einführung der VDS verabschieden wir uns von den freiheitlich-demokratischen Grundwerten, für die noch vor 25 Jahren die Bürger der Deutschen Demokratischen Republik auf die Straßen gegangen sind: Nie wieder Stasi!
Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung wäre die Kapitulation vor dem autoritären Totalitarismus des IS. Wenn wir auf Gewalt nur mit Gewalt, auf Unterdrückung nur mit Unterdrückung antworten können, dann sind wir gescheitert. Dann geben wir die Zivilgesellschaft verloren. Dann siegen in Deutschland wieder einmal Militarismus und Oppression über Freiheit und Rechststaatlichkeit.
Ich möchte, dass meine Kinder Deutschland als ein freies und gerechtes Land kennen lernen. Darum bitte ich Sie dringend, im Fall der Vorratsdatenspeicherung ihrem Gewissen zu folgen und mit „Nein“ zu stimmen.
Hochachtungsvoll,
Danke für die offenen und mutigen Worte, Konstantin von Notz!