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Kanadische Provider müssen Warnhinweise an Copyright-Sünder schicken

In Kanada ist ein neues Warnhinweis-Modell in Kraft getreten: Kanadische Provider müssen Warnhinweise an Copyright-Sünder schicken. Rechteinhaber können bei Verdacht die IP-Adresse und ein Warnschreiben an Provider übermitteln, diese müssen das dann als Zwischeninstanz an ihre Kunden weitergeben und das in einer Datenbank sammeln. Die Vorgehensweise ähnelt der Vorstellung unserer Rechteindustrie, die sich sowas für…

  • Markus Beckedahl

In Kanada ist ein neues Warnhinweis-Modell in Kraft getreten: Kanadische Provider müssen Warnhinweise an Copyright-Sünder schicken. Rechteinhaber können bei Verdacht die IP-Adresse und ein Warnschreiben an Provider übermitteln, diese müssen das dann als Zwischeninstanz an ihre Kunden weitergeben und das in einer Datenbank sammeln. Die Vorgehensweise ähnelt der Vorstellung unserer Rechteindustrie, die sich sowas für uns auch wünschen.

Nachdem nun die letzte Stufe des „Copyright Modernization Act“ in Kraft getreten ist, müssen Zugangsanbieter und Hostprovider auch Daten rund um die Verwarnungen sechs bis zwölf Monate aufbewahren. Wenn ein Rechteinhaber gegen den Copyright-Sünder zivilrechtlich klagen will, kann er Einsicht in die digitalen Akten beantragen und so Auskunft über die Nutzerinformationen erhalten. Illegale Up- und Downloads können in Kanada bei persönlicher Nutzung mit bis zu 5000 Dollar pro Werk geahndet werden, wenn ein kommerzieller Gewinn erzielt wurde mit bis zu 20.000 Dollar.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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