IFG-Statistik 2014: Anfragen verdoppeln sich, stagnieren aber eigentlich

Visualisierung aller IFG-Anfragen an Bundesbehörden

Klammheimlich hat das Bundesinnenministerium vor zwei Wochen die Statistik für IFG-Anfragen an Bundesbehörden im Jahr 2014 (pdf) veröffentlicht.

Die Zahlen zeigen: Zwar verzeichneten die Bundesbehörden (ohne die Jobcenter und Sozialversicherungsbehörden) mit 8.673 IFG-Anfragen knapp doppelt so viele wie noch im Jahr zuvor. Das liegt aber vor allem am Bundesfinanzministerium, an das etwa 4.000 Anfragen mehr als im Vorjahr gestellt wurden. Wie das BMF auf Anfrage mitteilt, sind das vor allem serielle IFG-Anträge im Hinblick auf mögliche Ansprüche aus Insolvenzen.

Nimmt man das BMF aus der Rechnung, stieg die Antragszahl nur geringfügig um etwa 4 Prozent. Top-Anfragestellen sind mit 849 Anfragen das Wirtschaftsministerium mit seinem Geschäftsbereich und das Ministerium für Arbeit und Soziales mit 614 Anfragen.

Ein großer Teil der Anträge wurden ganz oder zumindest teilweise erfüllt. Beim Kanzleramt, dem Bundespräsidialamt und dem Bundesamt fällt jedoch die hohe Anzahl der Absagen auf: Die Behörden gaben nur einem Drittel oder weniger der IFG-Anträge statt.
Auch in einer weiteren Negativ-Statistik ist das Kanzleramt weit vorne: Wie auch das Auswärtige Amt und das Gesundheitsministerium erhob es für jede sechste IFG-Anfrage Gebühren. Das Landwirtschaftsministerium bat inklusive seiner Behörden sogar ganze zwei Drittel der Anfragesteller zur Kasse.

Dazu die Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) auf Anfrage:

Die Erfahrungen bei den Kontroll- und Beratungsbesuchen der BfDI in den Behörden zeigen, dass von der Festsetzung von Gebühren und Auslagen überwiegend sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht wird und dass hohe Gebühren nur vereinzelt gefordert werden.

Die Statistik zeige, dass das IFG greife.

Bürgerinnen und Bürger machen rege von ihrem Recht auf Informationszugang Gebrauch.

Im selben Zeitraum wurden über FragDenStaat.de übrigens 1.628 Anfragen an Bundesbehörden gestellt. Ignoriert man dabei die Serienanfragen ans Finanzministerium, würde das fast die Hälfte aller IFG-Anfragen ausmachen – wobei man davon ausgehen kann, dass die Behörden nicht alle Anfragen über FragDenStaat.de ordnungsgemäß registrieren.

1 Ergänzungen

  1. Na immerhin muss man die Statistik nicht per IFG beantragen – Mensch sind wir transparent!!1 :-)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.