Die Polizei des Landes NRW hat nicht die Absicht, Abmahnungen wegen Verwendung ihres Logos zu verschicken

PozileiZensurweiss2Die Polizei NRW hat nicht die Absicht, Abmahnungen gegen Presseorgane wegen der Verwendung eines Logos zu verschicken. Das sagt zumindest der oberste Dienstherr, Ralf Jaeger, der Innenminister, von NRW als Antwort auf eine Anfrage der Piratenfraktion NRW.

Diese hatte einige Fragen zur Verwendung des Markenrechts bei der Polizei NRW gestellt, als wir eine Abmahnung wegen der Nutzung eines Fotos des Logos erhielten.

Inwieweit wird die Polizei NRW zukünftig alle Presseorgane abmahnen, die das Wort „Polizei oder eines ihrer Logos und Wappen im Rahmen der Presseberichterstattung nutzen?

Die Polizei des Landes NRW hat nicht die Absicht, in der in der Fragestellung beschriebenen Weise zu verfahren.

Selbstverständlich klingt diese Antwort danach, dass Ausnahmen natürlich auch möglich sind. Wir waren sicher auch nur eine Ausnahme.

Unsere Abmahnung war der Auslöser der kleinen Anfrage, darauf wurde in den Antworten aber nicht Bezug genommen. Das lag wohl auch daran, dass die Fragen offener gestellt waren. Hier sind alle Fragen und Antworten in einem PDF.

Dazu Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss:

„Die freie Presseberichterstattung über die Polizei darf nicht durch die Polizei selbst behindert werden. Die Abmahnung des Nachrichtenportals Netzpolitik.org hat gezeigt, dass dem Minister offenbar das notwendige Augenmaß für die Nutzung der Markenrechtefehlt. Dass das Ministerium zukünftig keine Presseorgane für die Nutzung der Polizei-Logos in der Berichterstattung mehr abmahnen will, ist ein erster Schritt. Ich fordere Innenminister Jäger auf, auch die bestehende Abmahnung gegenüber Netzpolitik.org zurückzunehmen.“

10 Ergänzungen

  1. Das ist doch von hi bis da krank.
    Eine Marke beschreibt immer ein Produkt, ein Handelsgut, eine Ware. Dafür gibt es das Markenrecht um, ob sinnvoll oder nicht, die Individualität zu sichern.
    Symbole, Logos, Zeichen staatlicher Behörden und Dienste sind hoheitliche Kennzeichnungen.
    Aufgrund des Charakters der Zeichen, sie stehen nicht für ein individualisiertes Handelsgut, kann von einer Marke im Sinn des Markenrechts nicht die Rede sein – noch bedarf hier der Kennzeichner, der Staat, einer Absicherung des Markenrechts im Handelsmarkt, da seine hoheitlichen Leistungen dort nicht vertreten sind.
    Der Staat selber darf nicht als direkter Teilnehmer im Handelsmarkt, oder in der Produktion agieren.
    Die Abbildung hoheitlicher Symbole kann, als Gemeingut und Alltagsgut, nicht zu untersagen sein.
    Das Urheberrecht wäre auf einer anderen Seite, aufgrund der geringen Schöpfungshöhenmöglichkeit wohl nicht anzuwenden. Auch aus dem Grund sicher nicht, da hoheitliche Symbole vor den Auswirkungen geschützt sein sollten.
    Das ganze wirkt wie eine Posse aus einem Terror-Willkürstaat, wie ein Versuch einfach mal ein bischen zu terrorisieren. Weil mans kann – ohne dafür persönlich bestraft zu werden.

    1. Also so ganz daneben ist die Regelung nicht. Ich möchte nicht, dass auf jedem x-beliebigem Produkt jetzt auf einmal die Bundesdienstflagge (oder auch ein Polizeiwappen) drauf abgebildet ist, um dem Produkt (oder einer Webseite) einen seriösen Charakter zu geben. Und genau deshalb gibt es die Regelung ja wohl auch extra im Markenrecht, dass Hoheitszeichen eben nicht verwendet werden dürfen. Also man hätte an dieser Stelle auch einfach sagen können: Sorry, war uns nicht klar und kommt nicht wieder vor.

    1. Einem Blog die Zugehörigkeit zum Journalismus abzusprechen ist eines, aber ein Medium bleibt es doch trotzdem.

      1. Wahrscheinlich ist es eine Wortglauberei, wie man „Abmahnung“ definiert. Das stand nicht auf dem Schreiben drauf, unser sonst in solchen Fragen vorsichtiger Anwalt meinte, wenn eine Unterlassungserklärung verlangt wird, kann man das klar „Abmahnung“ nennen, auch wenn das explizit nicht drauf steht.

  2. Nebelbomben und Geschwurbel, genau so,
    wie wir es von unserer Regierung her kennen.
    Als hätte es nie eine Abmahnung gegeben.
    Ich dachte immer, die Polizei wäre für Uns da.

    Dein Freund und Helfer; oder so.
    Mit den grünen Uniformen ist wohl
    auch die Bürgernähe auf dem Rückzug?

  3. Also wer sichert schon eine Marke, wenn er damit nichts anfangen will?*

    Die Kosten für die Patentanwälte bei der Eintragung (eine sehr renomierte Kanzlei im Patent- und Markenrecht) hat ja wohl Geld gekostet. Auch gegenüber Netzpolitik war zu lesen, die Polizei NRW würde über einen „Lizenzvertrag“ – wohl auch ein Anwaltsprodukt – an dem Schutz der Marke teilhaben. Dann wird NRW und all die anderen Bundesländer und der Bund also einen Vertrag haben und die Kosten „umlegen“. Und wieviel kostet die ganze Verwalterei, das „Lizenzmanagement“ …? Das wäre vllt mal eine Frage für die (Landes-) Parlamente! ;)

    *Das Argument, missbräuchliche Anmeldung abzuwehren sei voraus widerlegt: In 2000 ff sind viele Anmeldungen für die Wort- Bildmarken „Polizei“ für Spielzeug erfolgt. Alle abgelehnt! (Und das freut die namhaften bekannten Spielzeug- und Klötzchen-Hersteller und verhinderte sicherlich die Tätigkeit einiger Marken-Trolle.) Selbstverständlich galten die dort genannten Gründe dann wohl beim DPMA nicht mehr, als der Freistaat Bayern die Wortmarke Polizei beantragte und bekam. Aber: Bayern – genauer das BayIM – hat die Marke nicht für die „Klasse“ der Spielzeuge eintragen lassen. Folge: Die Marken-Trolle können es weiter versuchen.

    Bleibt die Frage: Warum war früher der Begriff „Polizei“ freihaltebedürftig und es gab keine Polizei-Marke (außer den vielenDienstmarken versteht sich), keinen „Lizenzvertrag“, keine Kosten, keine Abmahnungen im „Ausnahmefall“, keine Anfragen in Landesparlamente und keine peinlichen Erklärungsversuche. Das „Freihaltebedürfnis“ hat viele von unsinnigen Handlungen abgehalten und Kosten gespart. Jede*r konnte sich auf die ‚eigentliche Arbeit‘ konzentrieren; auch die Polizei. Dafür ist ja eigentlich das Freihalte-Bedürfnis bei Marken da. Oder?

  4. zunächst einmal sollte erwähnt werden, dasss die polizei eine firma ist –
    annähernd alle dienststellen, direktionen und kommissariate sind im internationalen
    firmenverzeichnis „dun & bradstreet.com“ bzw. analog für deutschland „upik.de“
    als firmen registriert, genauso alle amtsgerichte, finanzämter, bundesministerien, etc.,
    auch die firma „bundesrepublik deutschland finanzagentur gmbh“.
    die wortmarke „polizei“ ist geschützt und im marken- u. patentamt eingetragen.
    markeninhaber ist der freistaat bayern, alle anderen bundesländer sind lizenznehmer.
    firmen dürfen lt. köerperschaftssteuergesetz §4.6 nicht mit staatl.-hoheitlichen befugnissen
    ausgestattet werden. auch aufgrund des noch geltenden besatzungsrechtes handelt die
    polizei ohne gesetzesgrundlage!

  5. Ganz aktuell habe ich zu genau diesem Thema ebenfalls eine Abmahnung und nun auch Klage erhalten.
    Ich würde mich gern diesbezüglich mit Euch austauschen.
    Ist das möglich?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.