Die Polizei NRW hat nicht die Absicht, Abmahnungen gegen Presseorgane wegen der Verwendung eines Logos zu verschicken. Das sagt zumindest der oberste Dienstherr, Ralf Jaeger, der Innenminister, von NRW als Antwort auf eine Anfrage der Piratenfraktion NRW.
Diese hatte einige Fragen zur Verwendung des Markenrechts bei der Polizei NRW gestellt, als wir eine Abmahnung wegen der Nutzung eines Fotos des Logos erhielten.
Inwieweit wird die Polizei NRW zukünftig alle Presseorgane abmahnen, die das Wort „Polizei oder eines ihrer Logos und Wappen im Rahmen der Presseberichterstattung nutzen?
Die Polizei des Landes NRW hat nicht die Absicht, in der in der Fragestellung beschriebenen Weise zu verfahren.
Selbstverständlich klingt diese Antwort danach, dass Ausnahmen natürlich auch möglich sind. Wir waren sicher auch nur eine Ausnahme.
Unsere Abmahnung war der Auslöser der kleinen Anfrage, darauf wurde in den Antworten aber nicht Bezug genommen. Das lag wohl auch daran, dass die Fragen offener gestellt waren. Hier sind alle Fragen und Antworten in einem PDF.
Dazu Frank Herrmann, Sprecher der Piratenfraktion im Innenausschuss:
„Die freie Presseberichterstattung über die Polizei darf nicht durch die Polizei selbst behindert werden. Die Abmahnung des Nachrichtenportals Netzpolitik.org hat gezeigt, dass dem Minister offenbar das notwendige Augenmaß für die Nutzung der Markenrechtefehlt. Dass das Ministerium zukünftig keine Presseorgane für die Nutzung der Polizei-Logos in der Berichterstattung mehr abmahnen will, ist ein erster Schritt. Ich fordere Innenminister Jäger auf, auch die bestehende Abmahnung gegenüber Netzpolitik.org zurückzunehmen.“