Am Montag haben wir eine Abmahnung der Deutschen Wirtschafts Nachrichten erhalten. Wir wurden darin aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Damit wollte man verhindern, dass wir weiterhin ein Video des ZDF einbinden, indem gesagt wird:
„Auf den verschwörungstheoretischen Kopp-Verlag wurde gelinkt.“
Dafür auf uns mit einer Abmahnung zu schießen ist mehrfach absurd:
- Die Abmahnung ging nicht gegen das ZDF, was für den Inhalt verantwortlich ist. Sondern gegen uns, die wir uns diese Aussage durch Einbindung eines Videos gemein machen würden. Wenn das Rechtssprechung wäre, würde das massive Auswirkungen auf Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland haben.
- Noch absurder wird es, wenn die Deutschen Wirtschaftsnachrichten dasselbe Video, für dessen Einbettung wir von ihnen abgemahnt werden, bei sich selber hosten mit der Einleitung „Das ZDF hat eine interessante Reportage über die Deutschen Wirtschafts Nachrichten gebracht: Seriös, kritisch, fair und unterhaltsam. Wir fühlen uns geehrt. “
- In der Vergangenenheit wurde sehr wohl auf Inhalte des Kopp-Verlages bei den Deutschen Wirtschafts Nachrichten verwiesen, die hat man nur nachträglich gelöscht. Warum auch immer. Aber blöd natürlich, dass man solche Bezüge im Internet-Archive findet, wenn man danach sucht.
Der zweite Punkt war, dass ich in diesem Beitrag schrieb:
„Die Deutsche Wirtschafts Nachrichten sind der Kopp-Verlag für „irgendwas mit Wirtschaft“.“
Das ist ein Werturteil und keine falsche Tatsachenbehauptung. Eine solche Aussage ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Und es scheint auch nicht weit hergeholt, wenn auch Spiegel-Online in einem Portrait über den Kopp-Verlag die Deutsche Wirtschafts Nachrichten nennt:
„Deutlich subtiler füttern die „Deutschen Wirtschafts Nachrichten“ („DWN“) die Mischung aus Angst und Misstrauen bei einem wachsenden Teil der Bevölkerung.“
Wir lassen uns diesen Angriff auf unsere Meinungs- und Pressefreiheit natürlich nicht gefallen.
Wir haben echt besseres zu tun, als uns mit solchen absurden Abmahnungen rumzuschlagen. Aber leider muss man sich gegen sowas immer wehren, vor allem wenn eine strafbewährte Unterlassungsverpflichtungserklärung mit angedrohten Strafzahlungen, einer Deadline und einer Rechnung für die Abmahnung im Spiel ist.
Wir freuen uns, dass wir wieder Unterstützung von JBB Rechtsanwälte erhalten haben, der Anwaltskanzlei unseres Vertrauens in solchen Fragen. Thorsten Feldmann hat ein Antwortschreiben aufgesetzt (PDF) und der Gegenseite übermittelt. Und wir werden das auch vor Gericht ausfechten, wenn es sein muss durch mehrere Instanzen. Das könnte zwar teuer werden, aber unsere Rechte sind uns etwas wert. Mit einer Spende könnt Ihr uns dabei unterstützen.
Falls sich jemand wundert, warum in dem Schreiben die Rede davon ist, dass das Video und der Artikel bei den Deutschen Wirtschafts Nachrichten nicht mehr zu finden ist: Nachdem wir die Abmahnung online gestellt haben und viele unserer Leserinnen und Leser anfingen, Gegenbelege für uns zu recherchieren (Vielen Dank für die Unterstützung!) fiel wohl der Gegenseite auf, dass es etwas blöd aussieht, wenn man dasselbe Video lobend einbindet, weswegen man gerade andere abmahnt. Der Artikel war zwischenzeitlich mal verschwunden, als die Antwort geschrieben wurde.
Er tauchte dann mit leicht abgewandelten, weniger lobenden Text und Formulierungen wie „Einige Behauptungen sind zwar falsch.“ wieder auf, nur um dann irgendwann wieder in der ursprünglichen Form online gestellt zu werden. Wahrscheinlich weil es sonst aufgrund der vielen Screenshots und Live-Zuschauer zu peinlich wurde. Aber das sagt auch einiges über die journalistische Qualität eines Mediums aus, das die WahrheitTM-Zielgruppe anspricht, wenn irgendwann einfach Artikel verschwinden oder nach Monaten abgeändert werden – je nachdem, wie gerade die Stimmung ist.
Und hier ist das Anschreiben von JBB / Thorsten Feldmann:
Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Weberling,
in vorbezeichneter Angelegenheit vertreten wir gerichtlich und außergerichtlich die newthinking communications GmbH und Herrn Markus Beckedahl. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Unsere Mandanten haben uns Ihre Abmahnung vom 10. November 2014 mit der Bitte um Beantwortung überreicht.
I.
Wir gehen davon aus, dass Ihre Mandantin Sie nicht vollständig informiert hat. Zu den von Ihrer Mandantin erhobenen Forderungen stellen wir Folgendes fest:
1. Lustig: Ihre Mandantin fordert von unseren Mandanten die Unterlassung der Einbindung eines Videos, dass Ihre Mandantin bis vor kurzem selbst auf ihrer Website zum Abruf bereit gehalten hat. Unter der Überschrift
„Provokant“: Das ZDF besucht die Deutschen Wirtschafts Nachrichten“
befasst sich Ihre Mandantin in einem am 4. April 2014 online gestellten Artikel mit dem von Ihnen inkriminierten Beitrag des Elektrischen Reporters und bewertet diesen wie folgt:
„In seinem Format „Elektrischer Reporter“ hat das ZDF einen ganzen Beitrag den Deutschen Wirtschafts Nachrichten gewidmet. Das Ergebnis ist eine kritische, aber faire Auseinandersetzung mit den DWN. Das ZDF berichtet, die Geschichte der DWN „klingt nach einer Erfolgsgeschichte mitten in der Medienkrise“. Die Reporter melden: „Artikel der DWN gehören zu den meist geteilten im deutschen Social Web“. Und der Sender fragt: „Was macht die Artikel so erfolgreich?“
Eine Antwort kommt vom Soziologen Dr. Jan-Hinrik Schmidt vom renommierten Hans Bredow-Institut. Schmidt sagte, wenn man die Themen im Internet richtig aufbereitet, „kann man sich in vergleichsweise kurzer Zeit eine Reputation aufbauen.“
Stefan Weichert vom Mediendienst Vocer sieht das Geheimnis der Deutschen Wirtschafts Nachrichten in einer einfachen Formel: „Provokation, Provokation, Provokation!“
Auch damit trifft er die Sache genau: Wir wollen die Bürger herausrufen (provocare) aus einer gewissen Gleichgültigkeit, damit sie an den politischen Prozessen teilnehmen – und die Gesellschaft verändern.“
Selbstverständlich wird in dem Artikel Ihrer Mandantin – schöne neue Welt – das vom ZDF produzierte Videos eingebettet, das natürlich auch die Passage enthält, in der die streitgegenständliche Äußerung fällt. Einen Screenshot des Artikels Ihrer Mandanten haben wir in der Anlage für Sie beigefügt.
Es verwundert nicht weiter, dass Ihre Mandantin ihren eigenen Artikel vom 4. April 2014 inzwischen aus ihrem Internetangebot entfernt hat. Glücklicherweise – auch hier: schöne neue Welt – vergisst das Netz (noch) nicht. Die fragliche Seite ist einschließlich Video noch über den Google Cache abrufbar. Sie können sich hier gerne selbst davon überzeugen:
2. Die von Ihnen beanstandete Äußerung des ZDF, Ihre Mandantin habe auf den Kopp-Verlag verwiesen, ist wahr. Auch dies lässt sich ohne Weiteres durch im Internet öffentlich zugängliche Quellen belegen. Unter der Überschrift
„Geheime Pläne: „Merkel steht Idee eines Nord-Euro aufgeschlossen gegenüber“
hat Ihre Mandantin am 10. Mai 2013 ein Interview mit dem Euro-kritischen Autor Udo Ulfkotte veröffentlicht. Im Anschluss an das Interview wird auf dessen im Kopp-Verlag erschienenes Werk „Raus aus dem Euro – rein in den Knast. Das üble Spiel von Politik und Medien gegen Kritiker der EU-Einheitswährung“ verwiesen und dieses beworben. Einen Screenshot des Artikels haben wir ebenfalls in der Anlage für Sie beigefügt.
Auch diese Seite hat Ihre Mandantin natürlich inzwischen aus ihrem Internet-Angebot entfernt. Über den Dienst „archive.org“ ist sie allerdings noch abrufbar. Abermals: Überzeugen Sie sich selbst:
3. Die von Ihnen darüber hinaus beanstandete Äußerung, die Deutsche Wirtschaftsnachrichten seien „der Kopp-Verlag für irgendwas mit Wirtschaft“ ist eine Meinungsäußerung. Diese Bewertung lässt sich unsere Mandantin nicht verbieten. Das streiten wir gerne aus. Besonders gerne streiten wir diese Meinungsverschiedenheit gegen ein so meinungsfreundliches Unternehmen wie Ihre Mandantin aus.
II.
Es mutet ein wenig seltsam an, dass unsere Mandanten einen Beitrag des ZDF aus ihrem Internet-Angebot entfernen sollen, den Ihre Mandantin selbst öffentlich zugänglich macht und mit dem sich diese sogar brüstet. Ein wenig unappetitlich finden wir das Vorgehen Ihrer Mandantin, weil der ZDF-Beitrag nur wegen einer kleinen Randbemerkung beanstandet wird, von der Ihre Mandantin glaubt, dass sie nicht beweisbar sein wird, offensichtlich getrieben von dem Ansinnen, möglichst einfach den gesamten, für Ihre Mandantin eher negativen ZDF-Film aus der Welt zu schaffen. Als Geschmacksverstärker kommt hinzu, dass die angegriffene Tatsachenbehauptung wahr ist, Meinungen untersagt werden sollen und unsere Mandanten schließlich auch noch zur Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung und zur Erstattung hiermit ausdrücklich bestrittener Kosten aufgefordert werden.
Mit Verlaub: Ein solches Vorgehen ist eines journalistisch-redaktionellen Magazins, das sich der freien Meinungsäußerung verschrieben hat, eher unwürdig.
Vor diesem Hintergrund werden Sie sicherlich Verständnis dafür aufbringen, dass wir unseren Mandanten nicht empfehlen können, die von Ihnen geforderte Erklärung abzugeben oder irgendwelche Kosten zu erstatten. Sie will den Vorfall aber auch nicht auf sich beruhen lassen: Namens und im Auftrag unserer Mandanten fordern wir Ihre Mandantin auf, von ihren Forderungen, wie im Schreiben vom 10. November 2014 geltend gemacht, ausdrücklich Abstand zu nehmen. Dieser Erklärung sehen wir bis
Freitag, den 14. November 2014, 15:00 Uhr,
entgegen. Sollte diese Erklärung bis zum genannten Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig vorliegen, werden wir unseren Mandanten raten, Ihre Mandantin im Wege einer negativen Feststellungsklage in Anspruch zu nehmen.
Für den Fall, dass Sie Ihre Ankündigung wahr machen und gerichtliche Schritte unternehmen, bitten wir Sie, in Erfüllung Ihrer prozessualen Wahrheitspflicht dieses Schreiben Ihrem verfahrenseinleitenden Schriftsatz beizufügen. Wir sind zustellungsbevollmächtigt.
Für Rückfragen stehen wir ihn selbst verständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Thorsten Feldmann
Rechtsanwalt
Update: Der Anwalt der Deutschen Wirtschaftsnachrichten hat unserem Anwalt mitgeteilt, dass man „unverändert der Auffassung“ ist, „daß der von ihr geltend gemachte Unterlassungsanspruch besteht.“. Aber trotzdem uns nicht verklagen will. Wir sind etwas traurig, dass man sich nicht traut, diese absurde Abmahnung vor Gericht auszufechten. Unsere entstandenen Kosten durch diesen kurzen Rechtsstreit will man natürlich nicht übernehmen. Danke für nichts.