Vor kurzem gab es eine große Chance, das Edward Snowden die Ehrendoktorwürde der philosophischen Fakultät der Universität Rostock erhält. Kurz vor Ende des Verfahrens stoppte der Rektor die Ernennung, wohl vor allem aus politischen Gründen.
In der aktuellen ZEIT gibt es nun im Rahmen dieser Debatte einen Gastbeitrag von Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier, der eine andere Sicht auf die Diskussion um Asyl für Edward Snowden wirft. Aus unserer Sicht klingt das erstmal wie eine erstklassige Satire, scheint aber Ernst gemeint. Die Argumentation ist, dass Snowden nichts für unser Land getan hat, aber sich von Putin für PR einspannen lässt. Mit einem konservativen Blick auf den Fall kommt man mit Logik nicht weit in der Beantwortung der Frage, warum Snowden ausgerechnet in Russland festsitzt und nicht in Deutschland. Soweit so gut. Diese Meinung gibt es in unserer Gesellschaft. Interessant sind aber die Dinge, die der CDU-Innenminister sonst noch erzählt.
Der Kernabschnitt ist der folgende. Dort erklärt der Innenminister eines Bundeslandes, dass die Nutzung von Computern hochgefährlich ist und Grundrechte online nicht gelten.
Ich bin seit 2006 Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern. Seit meinem Amtsantritt predige ich, vorsichtig im Umgang mit der Technik zu sein. Wer seinen Rechner einschaltet, muss sich bewusst sein, dass er von dem Moment an nicht mehr allein ist. Egal, wer sich da gerade reinhackt, ob das die Chinesen oder die Amerikaner oder die Russen sind. Es ist doch nichts Neues, dass all diese Länder Daten einsammeln. Die Geheimdienste aus Frankreich oder England interessieren sich nicht nur für unsere Bummi-Bücher. Ich finde: Man sollte sich im Internet nicht komplett entblößen, dann geht es einem auch besser. Das war aber, wie gesagt, schon vor Snowden klar.
Wer ist zuständig dafür, dass unser Fernmeldegeheimnis gewahrt wird? Wer ist für bessere Datenschutzgesetze und ihre Durchsetzung zuständig? Wer sollte dafür zuständig sein, dass wir unser Grundrecht auf Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme auch mal in Gesetzesform und nicht nur in einem Bundesverfassungsgerichts-Urteil lesen können? Das ist der eigentliche Skandal an diesem Beitrag.
