Der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte letzte Woche angekündigt, dass die Ortung mobiler Kommunikationsgeräte unter einem Einwilligungsvorbehalt der Betroffenen stehen sollen. Von Providern bereitgestellte Apps dürfen dann nicht mehr ungefragt auf das Adressbuch oder den Standort zugreifen. Eine solche Regelung soll nächstes Jahr in der EU-Datenschutzgrundverordnung verankert werden.
Während die Rechte der MobilfunknutzerInnen gegenüber privaten Firmen gestärkt werden, entwickeln Sicherheitsbehörden immer bessere Verfahren für deren Ortung. Detlef Borchers hatte hierzu auf das Forschungsprojekt „Emitter-Lokalisierung unter Mehrwegeausbreitungsbedingungen“ (EILT) verwiesen, das an der TU Ilmenau in Kooperation mit dem Fraunhofer-Institut FKIE, dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Antennenbauer Medav betrieben wird.
Zivil-militärische Forschung zu „Anti-Terrormaßnahmen“ verstecken sich in Projekten zum Katastrophenschutz
Während eine Handyortung auf dem Land einigermaßen metergenau ausgeführt werden kann, werden Wellen in urbanen Gebieten stark von Gebäuden reflektiert (die sogenannten „Mehrwellen“). Die Genauigkeit der Antennen soll nun durch Tracking-Algorithmen verbessert werden. Dabei wird der Bug der Mehrwellen in ein Feature umgemünzt: Können die Reflexionen voneinander unterschieden werden, werden diese als zusätzliche Positionssignale ausgelesen und damit die Genauigkeit einer Peilung sogar erhöht.
Derartige Forschungsprojekte bauen häufig auf Ergebnisse ähnlicher Vorhaben aus der militärischen Forschung auf. Das Fraunhofer-Institut FKIE, das vor allem wehrtechnische Forschung betreibt, bestätigt das für das mit dem BKA beforschten Vorhaben:
Anwendungsbeispiele für eine solche Antenne finden sich im militärischen Bereich, aber auch in der Verbrechensbekämpfung, für Anti-Terrormaßnahmen oder in Notfall- bzw. Ausnahmesituationen.
Die fertige Abhörstation EILT soll mobil sein. Der neue „breitbandige Funkpeiler“ sei laut Fraunhofer bereits „in einem fahrzeuggestützten Demonstratorsystem in Feldtests verifiziert“ worden. Dabei wurde der Firma MEDAV kooperiert, die auf Abhörsysteme spezialisiert ist und kürzlich in einem Großauftrag des Bundesinnenministeriums eine ganze Flotte polizeilicher Spähfahrzeuge modernisiert hatte. In diesen 76 „Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen“ (BeDoKw) des Bundes und der Länder ist aber nach gegenwärtigem Stand keine Ortungstechnik verbaut.
Systeme in Flugzeugen oder Helikoptern verbaut
Ein ähnliches Projekt hatte die EU-Kommission bereits vor acht Jahren finanziert. Unter dem Titel „Sensor for terrestrial and Airborne Radiotransmitter rescue search“ (STARSS) forschte der französische Rüstungskonzern zum „Risikomanagment“ bei Rettungsmaßnahmen und der Ortung von Verschütteten. Auch in STARRS ging es um genauere Verfahren zur Ortung von Mobiltelefonen im GSM oder UMTS Standard. Die Anlage wurde mobil im Helikopter sowie am Boden getestet. Das Rettungspersonal soll Digitalfunk via TETRA oder TETRAPOL benutzen und wird ebenfalls geortet, um die Gefährdung bei Einsätzen zu reduzieren. Die entwickelten Verfahren sollten standardisiert werden und an „Netzbetreiber und Endnutzer“ in ganz Europa verteilt werden.
Einer der Beteiligten, der griechische Konzern TELETEL, macht mit solchen Anwendungen seit Jahren gutes Geld. Das Portfolio richtet sich vor allem an Militärs bzw. als Zulieferer große europäische Rüstungskonzerne. Die ebenfalls beteiligte Forschungsgesellschaft Johanneum aus Österreich vermarktet ähnliche System als „multisensorale Flugplattform“.
Die an unterschiedlichen Flugzeugen zu montierenden Hard- bzw. Softwarelösungen sollen im Katastrophenmanagement und bei Umweltanalysen eingesetzt werden. Daten können dann mit einer Reichweite von bis zu 70 Kilometer in Echtzeit abgerufen werden. Eine „Analyse – und Auswertesoftware“ wird mitgeliefert.
Alternativen zu „klassisch funkpeilungsbasierten“ Systemen
Das Bundeskriminalamt war bis 2011 am Projekt „Intelligentes sicherndes Lokalisierungssystem für die Rettung und Bergung von Verschütteten“ (I‑LOV) als Partner beteiligt. Ziel des Vorhabens war auch die Entwicklung einer neuen „marktfähigen Ortungstechnik“ von Mobiltelefonen. Ausweislich einer Beschreibung des Karlsruher Instituts für Technologie hatte das BKA an der Erstellung einer Bedarfsanalyse mitgearbeitet.
Eines der Teilvorhaben lief unter dem Arbeitstitel „Handyortung“ und wurde von der Symeo GmbH geleitet, die über Erfahrungen mit verschiedenen kombinierten Ortungverfahren verfügt. Ziel war, die ursprünglich lediglich feldstärkebasierten Handyortungsverfahren über eine „Auswertung der Feldstärke über dem Ort“ zu optimieren. Symeo wurde ausgewählt, um im Projekt seine Lokalisierungstechnologie“ einzubringen. Laut der Firma könne sich die Technik selbständig „hochgenau synchronisieren“ und sei in der Lage, „den absoluten Eintreffzeitpunkt der ankommenden Handysignale hochgenau zu bestimmen“. Diese Information würden helfen, die Position des Mobiltelefons akkurat zu orten.
Im Rahmen von I‑LOV wurden auch andere Möglichkeiten der Peilung von Mobiltelefonen untersucht. Bislang setzten Polizeien und Geheimdienste dabei auf die sogenannten IMSI-Catcher, mit denen die Kommunikation mobiler Endgeräte über eine eigens simulierte, starke Funkzelle geleitet werden. Dort können sie dann abgehört werden. Derartige Geräte wird weltweit von der deutschen Firma Rohde & Schwarz vermarktet. Symeo bezeichnet die IMSI-Catcher von Rohde & Schwarz als „sehr teuer“, außerdem seien sie „klassisch funkpeilungsbasiert“.
„Bisher unbekannte technische Entwicklungen können ein neuartiges Schädigungspotential aufweisen“
In I‑LOV sollte nicht nur Technologie entwickelt werden. Betrachtet wurden „juristische und technische Aspekte und Herausforderungen“, die „neuartigen Ortungsverfahren“ wurden auf ihre Grundrechtstauglichkeit geprüft. Denn Verfahren wie in I‑LOV funktionieren laut einem Bericht der ebenfalls beteiligten Universität Freiburg nur, wenn ein Störsender eingesetzt wird der die Kommunikation der Mobiltelefone mit den Basisstationen der Netzbetreiber verhindert.
Dies beeinträchtigt allerdings die Freiheit der Telekommunikation der Betroffenen, aber auch unbeteiligter Dritte, die dann beispielsweise keine Notrufe mehr absetzen können. Ganz gut beschreibt die Universität das Problem mit sämtlichen neuen Überwachungstechnologien: Dass nämlich deren Entwicklung derart rasant vonstatten geht, dass sie kaum mit den existierenden Gesetzen in Einklang zu bringen sind. Oder wie die „Stillen SMS“ schlicht Gesetzeslücken ausnutzen. O‑Ton Universität Freiburg:
Die Entwicklung neuer Technologien kann insofern dazu führen, dass bestehende Auffassungen und Strukturen überprüft und unter Umständen neu bewertet werden müssen.
Bisher unbekannte technische Entwicklungen können ein neuartiges Schädigungspotential aufweisen. Dies gilt auch für die neuen Ortungstechniken. Daher sind die Vorteile der Ortungstechniken zu bestimmen und mit ihren potentiellen nachteiligen Folgen in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Erst, wenn die technischen Risiken als so gering eingestuft werden können, dass sie in Kauf zu nehmen sind oder schützenswerte Rechtsgüter von außerordentlichem Rang in dem Maße für den Einsatz der Techniken streiten, dass Rechtsgefährdungen anderer Art in Kauf genommen werden müssen, kann ihr Einsatz für zulässig erklärt werden.
