Menschenrechte bei Terrorismus-Bekämpfung: Vereinte Nationen untersuchen zivile Opfer bei Drohnen-Angriffen

Sind Drohnen-Angriffe mit zivilen Todesfällen Kriegsverbrechen? Der Hohe Kommissar der UNO für Menschenrechte will diese Frage beantworten und hat eine Untersuchung eingeleitet. Nach Recherchen des Londoner Büros für investigativen Journalismus wurden seit 2004 mehr als 800 Unbeteiligte mit Drohnen ermordet, darunter 176 Kinder.

Der UN-Sonderberichterstatter zu Menschenrechten bei der Bekämpfung von Terrorismus, Ben Emmerson, hat gestern offiziell eine Untersuchung der zivilen Auswirkungen von Drohnen und anderen Formen der gezielten Tötung bekannt gegeben. Damit kommt er Anfragen aus Russland, China und Pakistan nach.

Untersucht werden sollen 25 Einsätze der USA, Großbritannien und Israel, bei denen in Jemen, Pakistan, Somalia, Afghanistan und Gaza jeweils Zivilisten um ihr Leben gebracht wurden. Dabei sollen Beweise über zivile Opfer kritisch untersucht werden, um die Frage zu beantworten, ob diese Angriffe Kriegsverbrechen sind.

Ende des Jahres will der Sonderberichterstatter der Generalversammlung der Vereinten Nationen einen Bericht vorlegen, der die Staaten an ihre Pflicht erinnern will, wirksame, unabhängige und unparteiische Untersuchungen der Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit solcher Attacken vorzunehmen.

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Die Ankündigung der Bundesregierung, eigene bewaffnete Drohnen anschaffen zu wollen, stößt unterdessen auf Kritik. Jürgen Trittin sagte Spiegel Online:

Die Pläne der Bundesregierung zur Beschaffung bewaffneter Drohnen zeugen von einem blinden, verantwortungslosen Umgang mit militärtechnologischem Fortschritt. Wir lehnen diese Pläne ab. Der Einsatz bewaffneter Drohnen senkt die Schwelle für den Einsatz militärischer Mittel und führt damit zu einer weiteren Entgrenzung militärischer Gewalt.

Eine Beschaffung bewaffneter Drohnen kann – wenn überhaupt – erst nach Klärung der völkerrechtlichen und ethischen Fragen erfolgen. Die Bundesregierung drückt sich davor. Wir fordern sie auf, sich für völkerrechtlich verbindliche Regeln für den Einsatz unbemannter Systeme einzusetzen und eine rüstungskontrollpolitische Bestandsaufnahme vorzunehmen, statt in den Drohnenkrieg einzusteigen.

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2 Ergänzungen

  1. Menschenrechte? Die sind doch eh nur im Wege.

    Was sagte kürzlich der deutsche Verteidingsminister in einem Interview mit der FAZ:

    “Wir brauchen außerdem realistische Ziele und nicht zu viel menschenrechtlichen Überschwang bei der Entscheidung, Soldaten in ein anderes Land zu schicken.”

  2. Hier sind die wichtigsten Argumente, die gegen bewaffnete Drohnen sprechen, aufgelistet … „[…] Da sie ferngesteuert seien, begebe sich kein Soldat in unmittelbare Gefahr. Sie seien wesentlich kleiner und leichter und deswegen vom Gegner schwerer aufzuspüren. Der geringe Energieverbrauch ermögliche der Drohne, sehr lange über einem Gebiet zu fliegen […]“ http://www.sueddeutsche.de/politik/bundeswehr-im-ausland-warum-merkel-auf-kampfdrohnen-setzt-1.1582845 Ich möchte noch hinzufügen, dass sie (im Betrieb) billiger sind und daher viel häufiger und mehr eingesetzt werden können, wodurch sie im Stück noch billiger werden. Außerdem können sie, etwas im Gegensatz zu Artillerie, Menschen über einen längeren Zeitraum verfolgen. Dazu wird der Einsatz den Hass schüren und damit die Sicherheit bei uns verringern, Terror wird die Folge sein, was sollen sie auch sonst machen. Ich fürchte, dass es hier wie so oft geht, man zäumt das Pferd von hinten auf. Anstatt erst die rechtlichen Grundlagen demokratisch öffentlich über unsere Repräsentanten zu schaffen (der lapidare Hinweis auf ein Grundrecht ist natürlich gerade von dieser Seite durchsichtig) lässt man das bleiben da anstrengend und kompliziert, und macht lieber gleich das, woran einige gerade auch wirtschaftliche Interessen haben, das Kind im Manne dürfte in diesem Fall auch seine Rolle haben, nicht vergessen sollte man auch, dass das Bundesverfassungsgericht vor kurzem den Einsatz der Bundeswehr mit allen Mitteln auch im Inneren grundsätzlich erlaubt hat, man kann sich also nicht mehr sicher sein, ob es eine Beobachtungsdrohne ist, oder doch ein Killergerät.

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