Unser Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erklärt im Interview mit dem Bonner General-Anzeiger, warum esu.a. wegen unterschiedlichen Zuständigkeiten bei der Geheimdienstkontrolle gravierende Kontrolllücken gibt:
So ist z.B. die G10-Kommission allein zuständig für die Kontrolle von Maßnahmen zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs und den Umgang der Dienste mit den dabei gewonnenen personenbezogenen Daten. Wenn aus diesen Erkenntnissen Konsequenzen gezogen werden, sei es durch die Nachrichtendienste selbst, durch die Bundespolizei oder das Bundeskriminalamt, dann fällt das in meinen Zuständigkeitsbereich. Meine Mitarbeiter können die Rechtmäßigkeit der Maßnahme nicht beurteilen, weil sie nur geschwärzte Informationen zu sehen bekommen, während die G10-Kommission für die Kontrolle der veranlassten Maßnahmen nicht zuständig ist. Ich halte den damit entstehenden kontrollfreien Raum nicht für hinnehmbar.
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