Im November 2011 hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) angeordnet, dass Unternehmen in Schleswig-Holstein keine Facebook-Fanpages haben sollen, sonst drohe ihnen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Facebook verstoße laut dem Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert gegen Bestimmungen deutscher Datenschutz- und Telemediengesetze und daher sei es nicht zulässig, dass deutsche Unternehmen von solch einer Infrastruktur Gebrauch machen.
Drei Unternehmen haben gegen diese Regelung Klage eingereicht, da sie die Werbemöglichkeiten schleswig-holsteinischer Unternehmen stark einschränke und sie im Wettbewerb mit anderen Firmen benachteilige. Heute seit 10:00 Uhr laufen die Gerichtsverhandlungen vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, zu dem auch Facebook Ireland Ltd. geladen ist. In dem Verfahren geht es nicht nur um diese drei Einzelfälle, sondern auch um ein generelle Klärung der Frage, ob und wieweit deutsche Unternehmen für die Datenschutzpraxis der ausländischen Infrastruktur, die sie nutzen, verantwortlich sind.
Update: Die Richter haben entschieden, dass die Unternehmen nicht für den Datenschutz bei Facebook verantwortlich sind und daher weiter Fanpages betreiben dürfen. Ob die Frage damit geklärt ist, bleibt offen, da eine eventuelle Berufung gegen das Urteil zugelassen wurde.