Funkzellenabfragen, also massenhaften Handy-Überwachungen und Rasterfahndungen, gehen in Sachsen trotz aller Kritik weiter. Auf eine kleine Anfrage des grünen Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi antwortete der sächsische Justizminister Jürgen Martens mit neuen Zahlen für das Jahr 2012.
Demnach wurden in Sachsen im letzten Jahr 104 Funkzellenabfragen durchgeführt, davon 25 in Dresden, sieben in Bautzen, je sechs in Chemnitz und Zwickau sowie vier in Leipzig. In keinem einzigen Fall haben Gerichte den Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt.
Für diese Fälle setze man die Maßnahme ein:
Tatvorwurf | Anzahl |
---|---|
Enkeltrick | 23 |
PKW-Diebstahl | 15 |
Wohnungseinbruchsdiebstahl | 14 |
Manipulation eines Geldautomaten | 10 |
Bandendiebstahl | 5 |
Brandstiftung | 4 |
versuchter Totschlag | 4 |
gewerbsmäßiger Bandendiebstahl | 3 |
schwerer Bandendiebstahl | 3 |
Totschlag | 3 |
Diebstahl, vorsätzliche Brandstiftung | 2 |
Rostoff-Diebstahl | 2 |
Schwerer Landfriedensbruch, Körperverletzung | 2 |
gefährliche Körperverletzung, Verstoß gegen BtMG | 2 |
besonders schwere Brandstiftung | 1 |
besonders schwerer Diebstahl | 1 |
Diebstahl, Sachbeschädigung | 1 |
Entziehung Minderjähriger | 1 |
gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung | 1 |
Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion | 1 |
Mord | 1 |
versuchter Mord | 1 |
versuchter Wohnungseinbruchsdiebstahl | 1 |
vorsätzliche Brandstiftung | 1 |
versuchte Brandstiftung | 1 |
Nicht auf Straftaten gegen Leib und Leben begrenzt
Diese Auflistung zeigt erneut, dass die Funkzellenabfrage keinesfalls nur für schwere Straftaten gegen Leib und Leben eingesetzt wird. Vielmehr sind drei Viertel der Fälle Eigentumsdelikte wie Diebstahl. Das sind noch mehr als in Berlin, wo zwei Drittel der 1.408 bisher bekannten Funkzellenabfragen gegen Diebstahl und Einbrüche eingesetzt werden.
Schwerer Bandendiebstahl ist übrigens auch so etwas:
Unbekannte Täter entwendeten vom Gelände der Wernesgrüner Brauerei insgesamt 1.120 Leergutfässer im Gesamtwert von 33.600 €.
Ganz klar: Da hilft nur noch Funkzellen-Einsatz.
Ein Viertel der Abfragen haben laut Behörden einen „hohen Anteil von Drittbetroffenen“. Leider wird nicht erkenntlich, wie ein hoher oder niedriger Anteil an Betroffenen definiert wird. Auch gibt es leider keine Details zur Anzahl der Verbindungsdaten, Anschlüsse und Anschlussinhaberfeststellungen per Bestandsdatenauskunft. In Berlin waren pro Abfrage fast 22.000 Datensätze angefallen.
Im Gegensatz zum Berliner Datenschutzbeauftragten Dix, der in einem Untersuchungsbericht die Praxis der Behörden kritisiert hat, hat sein sächsischer Kollege keine Probleme mit der massenhaften Handy-Überwachung Unschuldiger:
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat in keinem der […] genannten Fälle Bedenken an der Durchführung der nichtindividualisierten Funkzellenabfrage geäußert.
Ergänzend ist auszuführen, dass lediglich in einem der mitgeteilten Verfahren durch den Datenschutzbeauftragten eine Nachfrage erfolgte, welche beantwortet wurde.
Keine Benachrichtigung von Betroffenen
Laut Justizministerium „wird in der Regel nur von einzelnen Personen die Identität bekannt gemacht, soweit dies für die Ermittlungen erforderlich ist“. Allein in Dresden landeten 40.732 Personen mit Name und Adresse in der Rasterfahnsdungs-Software der Polizei.
Eine Benachrichtigung der Betroffenen, die das Gesetz vorschreibt und die Datenschützer immer wieder anmahnen, hält auch Sachsens Justizminister Jürgen Martens der Bürgerrechtspartei FDP nicht für notwendig:
Die von den zuständigen Staatsanwälten durchgeführte Abwägung ergibt regelmäßig, dass […] nur eine unerhebliche Betroffenheit vorliegt und kein Interesse an der Benachrichtigung besteht oder Nachforschungen zur Feststellung der Identität der Telekommunikationsteilnehmer unverhältnismäßig sind.
Immerhin wurden „wurden in einem Fall drei von der Telekommunikation betroffene Beteiligte von der Maßnahme benachrichtigt“. Drei!
Erneut Überwachung von Demonstrationen
Trotz aller Kritik werden Funkzellenabfragen auch weiterhin bei politischen Demonstrationen eingesetzt. Aus einer zweite Anfrage zur Strafverfolgung am 13. Februar 2013 in Dresden geht hervor, dass auch in diesem Jahr zu den Nazi-Demonstrationen und Gegenprotesten wieder Handys gerastert wurden:
Bei einem […] Ermittlungsverfahren hat das Amtsgericht Dresden am 19. Februar 2013 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden vom 18. Februar 2013, dem eine Anregung der sachbearbeitenden Polizeidienststelle vorausging, gem. § 100g Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 StPO eine sog. nichtindividualisierte Funkzellenabfrage angeordnet.
Ermittelt wurde an diesem Tag unter anderem wegen Körperverletzungsdelikten, gleich fünf Verfahren gibt es wegen „Schneeballwürfen in Richtung von Personen“.
Johannes Lichdi kommentiert dazu:
Bisher ist aber nicht erwiesen, dass diese Ermittlungsmethode beweisverwertbar zum Täter führt. Es ist aber davon auszugehen, dass durch diese strafprozessuale Maßnahme Telefonverbindungsdaten und Telefonanschlüsse einer nicht unerheblichen Anzahl von friedlichen Demonstranten erhoben wurden. Diese Daten können mithilfe des automatischen Auswertesystems eFAS mit anderen Datenbeständen abgeglichen werden, etwa auch solchen die bei anderen Anti-Nazi-Protesten erhoben wurden. Es besteht somit die Gefahr, dass Telefonanschlüsse friedliche Demonstranten ‚Treffer‘ produzieren, obwohl diese nicht straffällig wurden, sondern lediglich von ihren Grundrechten Gebrauch machen und wiederholt gegen Nazis auf die Straße gehen. Dies ist rechtsstaatlich höchst bedenklich. Hinzu kommt, dass die Staatsanwaltschaft regelmäßig den nachträglichen Rechtsschutz verhindert, wenn die Betroffenen von diesen Maßnahmen nicht benachrichtigt werden.
Auch ein weiterer Protest gegen Neonazis am 1. November in Dresden wurde überwacht. Damals veranstaltete die NPD eine „Brandstifter-Tour“ vor Flüchtlingsheimen und muslimischen Kultur- und Gebetshäusern. Während die Leipziger Volkszeitung den Protest gegen die Nazis als friedliches Zeichen betitelte, hat die Leipziger Internet Zeitung ein weiteres Detail:
Besonders wurmte die Kameraden die Attacke auf einen Begleitwagen, dessen Heckscheibe zu Bruch ging. Nach Parteiangaben galt die Aktion ihrem Bundesvorsitzenden, der sich in dem Fahrzeug befunden haben soll. Zwei Neonazis wurden leicht verletzt. Die Polizei nahm 15 mutmaßliche Angreifer in Gewahrsam.
Eine kaputte Heckscheibe von Holger Apfel. Ganz klar: Da hilft nur noch Funkzellen-Einsatz. Natürlich mit „hohem Anteil an Drittbetroffenen“.
Das geht aber auch andersrum:
schweren Übergriff von Neonazis auf BesucherInnen eines Ska-Konzertes in Delitzsch. Aufgrund des Angriffs mit einer Flasche wird einer der Betroffenen auf einem Auge wahrscheinlich nie wieder sehen können.
Auch in diesem Fall wurde eine Funkzellenabfrage durchgeführt.
Beschwerde gegen Amtsgericht Dresden
Unterdessen gibt sich die Bundestagsabgeordnete der Linkspartei und Netzpolitikerin Halina Wawzyniak nicht mit der Ablehnung ihrer Beschwerde zufrieden. Gegenüber netzpolitik.org kündigte sie an, sofort Beschwerde gegen das Urteil einzulegen:
Die sofortige Beschwerde ist erforderlich, weil der Beschluss in tatsächlicher Hinsicht wie auch in rechtlicher Sicht erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der nichtindivdualisierten Funkzellenfrage offenbart. Es fehlt eine Auseinandersetzung mit der Grundrechtseinschränkung durch die nichtindividualisierten Funkzellenabfrage und darüberhinaus gibt es erhebliche Zweifel ob diese auch erforderlich war.
Können wir bitte endlich die Sachsen aus der BRD werfen? Was da abgeht hat mich Rechtsstaat so gar nichts mehr zu tun. Ehrlich gesagt macht mich das Vorgehen der Politik, Justiz und Polizei dort nur noch Fassungslos :(
Dein Beitrag ist so wertvoll wie ein kleines Steak!
Lieber ein kleines Steak, als gar kein keins!
Jetzt mal ehrlich, was die letzten Jahre in Sachsen bekannt geworden ist, spottet jeder Beschreibung. Sei es der Sachsen-Sumpf, die kriminalisierung der Anti-Nazi Demos oder eben das ständige, massenhafte Sammeln von Daten für kleinste Verbrechen. Das schlimme ist, dass in Sachsen nicht nur eine Staatsgewalt über die Stränge schlägt, sondern es eine unheilvolle Allianz aus allen drei Gewalten gibt, die alle kein großes Interesse an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit besitzen und das sogar ohne den Hauch einer Scham offen zeigen.
Ossi-Nazis besser?
Wollt ihr nochmal nachzählen, in wie vielen Fällen der jeweilige Richter eine Funkzellenabfrage abgelehnt hat?
Ich sag’s euch! In 0 (in Worten NULL) Fällen.
Wozu braucht’s dann eigentlich noch nen richterlichen Beschluss?
Ach ja, um Gewaltentweilung zu suggerieren, nein, vorzutäuschen.
Nennt sich SächsischeDemokratie und ist extrem ansteckend.
Interessant wäre auch mal, in wie vielen Fällen denn die Funkzellenabfrage zu verwertbaren Ergebnissen geführt hat und wie viele Betroffene es insgesamt gab.
Hallo, bisher hat die massenhafte Funkzellenabfrage in keinem (!!) einzigen Fall zur Überführung eines Gewalttäters geführt! – JL
Das Problem ist halt doch, dass hier tausende unter Generalverdacht gestellt werden und das nun irgendwie normal sein soll. Dies aber auch, weil man das so schön unbemerkt machen kann.
Tja…
Ich schon wieder.
Nachdem auf meinen Kommentar in Größte Funkzellenabfrage von „Handygate“ 2011 war illegal immerhin etwas korrigiert wurde, sehe ich, dass sie unter anderem hier immer noch fehlt.