EU-Richtlinie: GEMA & Co müssen Creative Commons erlauben

Im zuständigen Rechtsausschuss JURI des EU-Parlaments wurde heute einstimmig die finale Fassung (PDF, Fettdrucke sind Änderungen zum Kommissionsentwurf) der EU-Richtline zu Verwertungsgesellschaften beschlossen, die Verabschiedung im Plenum im Februar 2014 ist damit nur noch Formsache. Hauptziel der Richtlinie ist es, die Lizenzierung von Musikstücken europaweit zu vereinfachen, indem nicht mehr in jedem einzelnen Land separat die Nutzungsrechte mit den Verwertungsgesellschaften ausgehandelt werden müssen (vgl. Stefan Krempl bei heise.de).

Bislang eher wenig beachtet aber folgenreich ist die erst im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens eingefügte Bestimmung in Artikel 5, Absatz 2a:

Rightholders shall have the right to grant licences for the non-commercial uses of the rights, categories of rights or types of works and other subject matter of their choice.

by-ncMit dieser Bestimmung fordert die EU-Richtlinie, dass Mitglieder von Verwertungsgesellschaften das Recht haben müssen, Lizenzen für nicht-kommerzielle Nutzung ihrer Werke zu vergeben. Das bedeutet, dass Mitglieder von Verwertungsgesellschaft nach Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedsstaaten zumindest das Recht haben werden, Werke unter solchen Creative-Commons-Lizenzen zu veröffentlichen, die kommerzielle Nutzung vorbehalten. Konkret sind das all jene Lizenzen, die auf das NonCommercial(NC)-Lizenzmodul setzen.

Gerade unter professionellen Kunstschaffenden, die zu allergrößten Teilen Mitglied in Verwertungsgesellschaften wie der GEMA sind, ist erst durch diese anstehende Änderung die Nutzung von Creative Commons quasi „offiziell“ möglich. Bisher durften GEMA-Mitglieder keine einzige Creative-Commons-Lizenz verwenden (vgl. John Weitzmanns Beitrag bei irights.info „Doppelt überkreuz: Die GEMA und Creative Commons“). Selbst für kostenlose Streamingangebote eigener Songs auf der eigenen Webseite muss derzeit noch eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden.

Die Richtlinie schreibt mit dieser Bestimmung den Verwertungsgesellschaften auch eine zumindest partielle Abkehr von dem nicht mehr zeitgemäßen Prinzip vor, Ausnahmen nur für bestimmte Verwertungsarten (z.B. Online-Verwertung) vorzusehen. Angesichts der fortschreitenden Medienkonvergenz, wo auch Rundfunk mehr und mehr via Internet verbreitet wird, ist diese Unterscheidung immer weniger praktikabel.

Für die Akzeptanz und wohl auch die Verbreitung von Creative Commons ist diese Richtlinie ein großer Schritt in die richtige Richtung. Und vielleicht warten Verwertungsgesellschaften wie die GEMA nicht erst auf die nationalstaatliche Umsetzung der Richtlinie, sondern beginnen schon davor damit, ihren Mitgliedern die Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen mit NC-Modul zu erlauben – von diesbezüglichen Überlegungen hat jedenfalls GEMA-Justiziar Tobias Holzmüller auf einem Panel im Rahmen des diesjährigen Reeperbahnfestivals erzählt.

20 Ergänzungen

  1. immerhin mal ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Ich hoffe das das mehr Urheber dazu ermutigt unter freien Lizenzen zu publizieren und somit der contentmafia die Einnahmen abzugraben.

  2. Bereits auf der letzten Mitgliederversammlung gab es sogar einen Antrag von Mitgliedern auf die Zulassung von CC Lizenzen. Insofern wird das vielleicht noch das Tempo hierzu beschleunigen. Ändert aber nichts an weiteren dringenden Reformen der GEMA und der Idee der C3S

    1. können sie berichten, was mit dem antrag geschehen ist und wie eventuelle abstimmungsergebnisse in etwa aussahen?

      ich habe den eindruck, dass die gema zu einer derartigen veränderung strukturell überhaupt nicht in der lage ist. der einfluss der mitglieder, die mit den methoden der ausgehenden edison-ära vorzüglich verdienen, scheint mir durch die gestaltung des stimmrechts dieses vereins erdrückend.

      man muss der gema und der mehrheit hier von außen helfen. wie das c3s-projekt kann ich die formulierung in der richtlinie nur unterstützen.

      .~.

  3. Ich habs bestimmt übersehen. Wo steht in den EU Text etwas von CC ? Zu Recht möchte die EU die individuelle Verwerte Gestaltung von Urhebern verbessern. Im Wettbewerb dazu muss sich die CC Initiative erst noch behaupten, und für Urheber ein Angebot mache, dass CC ein attraktives Modell ist, oder ob andere Modelle besser sind. Ich denke, es werden auch andere Modelle kommen ( es gibt ja sowieso schein einige andere ) die maßgerechter die individuellen Interessen gerecht werden. Dass kann auch zu einer “ Elite“ Separation nachgefragter Urheber führen, während sich die Masse mit Verschenken Ihrer Ansprüche begnügen muss. Bei all dem GEMA Bashing sollte das mal mit bedacht werden. Grundsätzlich ist die EU Richtlinie dennoch
    richtig und zu begrüßen.

    1. Die Genehmigung von CC-BY-NC-ND-Lizenzen wäre eine Möglichkeit, das „should“ in dem Papier umzusetzen. Aber es ist eben nur ein „should“ und kein „must“. Ausserdem steht nirgends, dass eine CC-Lizenz genommen werden muss. Oder auch nur sollte.

    2. Natürlich steht da nicht explizit „Creative Commons“ drinnen, weil solche Klauseln immer lizenzneutral formuliert sind. It’s not a bug, it’s a feature.

      Und was das „shall“ in dem zitierten Absatz heißt, so ist das sehr wohl eine Vorgabe und nicht ein bloßes „nice-to-have“.

      Eine Einschränkung der auf CC-BY-NC-ND wäre natürlich denkbar, aber selbst das wäre eine Verbesserung zur aktuellen Situation.

  4. Schade finde ich, das hier nur über die GEMA berichtet wird und die C3S nicht einmal erwähnt wurde. Diese wurde ja vor kurzem als Alternative zur GEMA gegründet. Unter Anderem deshalb, weil die GEMA sich bisher vehement gegen die CC-Lizenzen gewehrt hat. Aber dies ist nicht der einzige Unterschied, die C3S ist/wird auch deutlich demokratischer angelegt sein, als die GEMA.

    1. Ich weiß nicht, was das miteinander zu tun haben soll? Es geht doch vor allem darum, dass GEMA-Mitglieder (hoffentlich) bald zumindest NC-Lizenzen verwenden dürfen. Die Frage von Pseudonymen ist eine völlig andere und hat damit bestenfalls am Rande zu tun.

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