Alles Gute zum 30. Geburtstag des Volkszählungsurteils

Am morgigen Sonntag, dem 15. Dezember, jährt sich das Volkszählungsurteil und damit die Anerkennung der informationellen Selbstbestimmung – dem Recht, selbst über die Verbreitung und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen zu dürfen. Ein ironisch scheinendes Jahr für solch einen runden Geburtstag, aber gerade jetzt ist es wichtig, sich an die Wurzeln zu erinnern. Ein kurzer Rückblick:

Eigentlich war eine Volkszählung in Deutschland schon für 1981 geplant, offizielle Begründung war damals die Veränderung der Sozialstruktur in Deutschland, die man mit den bisherigen Melderegistern abgleichen und erfassen wollte. Mit diesen statistischen Daten plante man, gesellschaftspolitische, soziale, wirtschaftliche und ökologische Maßnahmen ergreifen zu können, die der veränderten Struktur gerecht würden, beispielsweise durch den Bau neuer Straßen auf viel frequentierten Pendelstrecken.

VolkszaehlungDer angelegte Fragebogen umfasste 36 Fragen zu Wohnung, den im Haushalt lebenden Personen, dem Arbeitsplatz sowie Bildungsstand. Als Unklarheiten zur Finanzierung der Erhebungen auftraten, wurde der ursprünglich geplante Termin 1981 in dem Anfang 1982 verabschiedeten Volkszählungsgesetz auf den 18. bis zum 27. April 1983 verschoben.

Doch im Vorfeld des Orwellschen Jahres 1984, in dem der Überwachungsstaat aus Sicht des Schriftstellers Realität hätte werden können, regte sich Protest in der Bevölkerung: Im Gegensatz zu vorherigen Zählungen war nun der Einsatz von Rechentechnik vorgesehen, um die Daten zu speichern und zu verarbeiten, was in den Augen vieler ein Missbrauchsrisiko darstellte. Es wurde leichter, Angaben zu deanonymisieren und für die Datenbanken von Verfassungsschutz- und Kriminalbehörden, aber auch privaten Firmen nutzbar zu machen.

Aus einer Gruppe Kriegsgegner formierte sich in Hamburg die „Initiative Volkszählungsboykott“, die begann, unter dem Motto „Politiker fragen – Bürger antworten nicht“ gegen die Zählung zu mobilisieren. Viele weitere aus verschiedensten Bereichen der Gesellschaft, von einzelnen Schriftstellern über feministische Gruppen bis zu kirchlichen Initiativen, schlossen sich an.  Laut dem Buch „Volkszählung und Datenschutz: Proteste zur Volkszählung 1983 und 1987 in der Bundesrepublik Deutschland“ von Nicole Bergmann betrug die Anzahl der Unterstützergruppen Ende März 1983, etwa ein halbes Jahr nach Gründung der Hamburger Gruppe, schon 500. Kritisch wurde auch die mediale Öffentlichkeit, von Spiegel und Zeit bis zur taz.

bild_volkszaehlungSogar die Bildzeitung aus dem April 1983 stimmte zu und bezeichnete die geplante Volkszählung als große Geldverschwendung.

Nach Eingang mehrerer Verfassungsbeschwerden wurde der Antrag zweier Anwältinnen Maja Stadler-Euler und Gisela Wild angenommen und die Durchführung in der vorgesehenen Form am 13. April 1983 mit einer einstweiligen Anordnung vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. Das endgültige Urteil wurde am 15. Dezember des Jahres verkündet. Es etabliert das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ als abgeleitetes Grundrecht, das aus der Menschenwürde und dem Recht auf  Unverletzlichkeit der Wohnung und dem Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis entspringt.
Das schließt auch ein Recht am eigenen Bild mit ein. Neu war das schon damals nicht, in einem Beschluss zum Mikrozensus des BVerfG aus dem Jahr 1969 heißt es:

Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren, sei es  auch in der Anonymität einer statistischen Erhebung, und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist.

Verglichen mit früheren Jahren kam 1983 aber die Anpassung auf die mittlerweile gegebenen Verarbeitungsmöglichkeit durch Rechenmaschinen hinzu. Pauschal als harmlos angenommene Daten gab es damit nicht mehr, denn durch automatisierbare Kombination mit anderen Informationen konnte vermehrt auf die Identität der Person und deren weitere Angaben geschlossen werden. Außerdem habe der Einzelne die Kontrolle und Nachvollziehbarkeit über die Verwendung seiner persönlichen Angaben verloren, so das BVerfG. Auf den damaligen Folgerungen des Volkszählungsurteils fußte auch die Erneuerung des Bundesdatenschutzgesetzes 1990 – Grundsätze wie Datensparsamkeit, Zweckbindung und Aufklärungs-, Auskunfts- und Löschungspflichten leiteten sich aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ab.

Aber das BVerfG erkannte 1983 auch an, dass Datenerhebungen prinzipiell möglich seien, wenn das Allgemeininteresse überwiege. Das bedeutete folglich kein vollständiges Aus für die Volkszählung, sondern zog eine Überarbeitung der ursprünglich geplanten Fragebögen nach sich, die eine Identifizierung der Person aus ihren Angaben durch Trennung von persönlichen und statistischen Informationen erschwerte. Tatsächlich durchgeführt wurde die Zählung letztlich 1987, weiterhin unter Protesten und Boykotten.

schnueffler

Auch wenn uns heute der Überwachungsstaat, wie er in dem Roman „1984“ beschrieben war und wie ihn die Volkszählungsgegner befürchteten, eher wie eine harmlose Version unserer aktuellen Realität erscheinen könnte, sollten wir diesen Meilenstein in der Geschichte des Datenschutzes und dem Recht auf Privatsphäre nicht kleinreden, sondern ihn als Aufforderung sehen, einen wahrscheinlich endlosen Kampf weiterzuführen. Leider waren die Proteste zum Zensus 2011 schon wesentlich leiser als 28 Jahre zuvor, aber ich persönlich hoffe, dass die Welt doch noch aus ihrer Ohnmacht angesichts der Massenüberwachung aufwacht und den Kampf um ihre Grundrechte weiterführt. Und wo Gesetze nicht mehr vor Staaten und Geheimdiensten schützen können, muss eine neue Kultur der digitalen Selbstverteidigung entstehen.

In diesem Sinne: Nutzt den dritten Advent, um euch auf den Schutz eurer persönlichen Daten zu besinnen, denn die Erhebung von Informationen passt besser zu Weihnachten als man zunächst annehmen mag, denn damit fängt in der Weihnachtsgeschichte sogar eigentlich alles an:

Es geschah aber in jenen Tagen, dass eine Verordnung vom Kaiser Augustus ausging, den ganzen Erdkreis einzuschreiben. Diese Einschreibung geschah als erste, als Cyrenius Statthalter von Syrien war. Und alle gingen hin, um sich einschreiben zu lassen, ein jeder in seine Stadt. (Lukas 2, 1-5)

Und wer zufällig in Hannover ist und noch nichts geplant hat: freiheitsfoo veranstalten von heute auf morgen eine Lange Nacht der informationellen Selbstbestimmung mit Workshops, Diskussionen, Vorträgen und einer Crypto-Geburtstags-Party. Sie haben außerdem das „Volkszählungsurteil in leichter Sprache“ veröffentlicht, das auch Nicht-Juristen einen Einblick in die Argumentation des Bundesverfassungsgericht gibt.

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