Der AK-Vorrat hatte bereits letztes Jahr sechs Mobilfunkanbieter wegen ihren Speicherfristen verklagt. Daraufhin befragte die Bundesnetzagentur die einzelnen Unternehmen hinsichtlich ihrer Speicherpraxis. Diese Erhebung der Bundesnetzagentur veröffentlichte der AK-Vorrat heute. Aus ihr geht hervor, dass deutsche Mobilfunkanbieter illegal die Standorte (Funkzellen) der Mobilfunkteilnehmer protokollieren. Vodafone speichert die Ortsdaten bis zu 210 Tage lang, The Phonehouse Telecom 120 Tage, Drillisch/SIMply 92 Tage, E‑Plus 80 Tage, Telekom 30 Tage. Die Telekom verteidigte sich mit der Begründung, dass sie die Bewegungsprotokolle für die Überprüfung von Einwendungen gegen Rechnungen benötige. Die Bundesnetzagentur erklärt diese Argumentation für unzulässig, da die „Speicherung der Cell-ID nur zur Abrechnung bei standortabhängigem Tarif zulässig ist.“
Neben den Ortsdaten speichern die Unternehmen auch die Verbindungsdaten der eingehenden Anrufe, obwohl für diese normalerweise keine Gebühren anfallen und sie somit nicht abrechnungsrelevant sind. Auch bei Flatrates und kostenlosen Rufnummern werden die Verbindungsdaten gespeichert. Die Zeiträume unterscheiden sich nicht wesentlich von der Speicherung der Ortsdaten. Die Telekom bietet eine „sofortige Löschung“ der Verbindungsdaten an – das Sofort dauert 3 – 7 Tage.
Als Reaktion auf die Vorfälle möchte die Bundesnetzagentur nun einen Leitfaden erstellen, in welchem die genauen Umstände unter welchen, welche Kommunikationsdaten wie lange gespeichert werden dürfen, aufgelistet werden soll. Der AK-Vorrat rät möglichst datenschutzfreundliche Kommunikationsanbieter zu verwenden und hat dafür eine Übersicht erstellt.