Heute morgen überraschte Deutschlandradio mit einer Meldung, dass die Vorratsdatenspeicherung „in dieser Legislaturperiode offenbar vom Tisch“ sei:
Nach Informationen des Deutschlandradio-Hauptstadtstudios soll Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger nicht mehr zu einer Gesetzesvorlage zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie gedrängt werden.
Das Innenministerium dementierte diese Meldung jedoch: „Das Gegenteil ist richtig“, so Sprecher Markus Beyer gegenüber netzpolitik.org. Beim Justizministerium heißt es, man kann darüber nichts sagen.
Unsere Twitter-Anfrage beim Regierungssprecher blieb bisher leider unbeantwortet.
Die Grünen begrüßen die Entscheidung bereits in einer Pressemitteilung.
Ich halte es ja durchaus für möglich, dass das Justizministerin eine Verzögerung bis zu einem EuGH-Urteil durchsetzen kann. Aber es gibt keinen Grund, warum das Innenministerium seinen Druck aufgeben sollte, dort will man die Vorratsdatenspeicherung. So lange es keine Bestätigung gibt, ist diese Meldung also mit Vorsicht zu genießen.
Eh sich in den Kommentaren jetzt FDP-Fans austoben: Politik besteht nicht nur aus dem Themenfeld Bürgerrechte.
Update: Heribert Prantl glaubt auch, dass die Vorratsdatenspeicherung für die nächsten zwei Jahre vom Tisch ist. Aber nicht weil die Union nachgegeben hätte, sondern weil das Justizministerium mit der gestigen Ankündigung von Strafzahlungen erst ab einem Urteil mit einem Gesetz bis zum Urteil weiter abwarten kann. Sein Fazit:
Wann nun der Gerichtshof über die Klage der EU-Kommission entscheiden wird, steht in den Sternen. Dass das noch in diesem Jahr geschieht, ist nicht zu erwarten. Sollte das Urteil im nächsten Jahr gefällt werden, ist Deutschland mitten im Wahlkampf. Und ein Gesetz, das wegen der unversöhnlichen Positionen von FDP und CDU/CSU bisher nicht zustande kam, wird dann erst recht nicht zustande kommen.
Ein Vorratsdatenspeicherungsgesetz wird also frühestens in zwei Jahren auf den Weg gebracht werden. Bis dahin hat dann wahrscheinlich die EU ihre Richtlinie geändert.